TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
21.02.2019 17:46 - bearbeitet 21.02.2019 18:00
hallo hab resiver zurückgeschickt und smartkarte auch erhalte jetzt rechnung hab angerufen und die dame an tele sagt muß trotzdem überweisen und bekomme dan zurück so hat mir das die dame am telefongesagt und das ich das paket am 21,12,2018 abgeschickt habe und sie hat bestätig das sie es am 04,01,2019 erhaltenhaben versteh dan nicht warum ich das jetzt zahlen soll und sie es dan zurück überweisen muß doch auch anders gehen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 25.02.2019 07:51
Hallo Ibag,
hast Du denn schon eine Zusage, dass es zurück gerechnet wird? Das entstehende Guthaben könnte auch verrechnet werden. Das wäre auch die einfacherer Methode. Wenn Du das Geld wieder auf Dein Konto haben möchtest, muss das extra so eingestellt werden. Dazu müsstet Du Dich noch mal bei uns melden.
Grüße
Thomas
am 21.02.2019 23:01
Hallo,
ein zurückschicken der Geräte muß nicht zwangsläufig gleich einem Widerruf oder gar einer Kündigung sein.
Beides macht man am besten schriftlich und wartet die Bestätigung ab. Ohne dieses bleibt der Vertrag in der Regel gültig.
am 22.02.2019 08:39
ja hab ja nicht gekündigt sonder anderes gerät erhalten geht mir darum warum ich jetzt zahlen soll und es dan wieder zurück bekommen die haben ja das gerät erhalten
am 22.02.2019 11:14
Aha, jetzt sieht das schon ganz anders aus.
Ist die Sache erstmal ins Rollen gekommen, gibt es da in der Regel kein zurück mehr.
Das ungünstige ist, zahlst du nicht, haste noch mehr Ärger, ergo viel Wahl haste da nicht.
am 22.02.2019 11:51
ok also zahlen und dan auf rückzahlung warten danke
am 22.02.2019 15:38
Hallo Ibag,
wenn die Rechnung einmal gestellt ist, kann daran nichts mehr geändert werden. Es wird mit der nächsten Rechnung eine Gutschrift auf Deinem Kundenkonto geben. Wenn Du das Geld überwiesen haben möchtest, muss das extra beauftragt werden.
Grüße
Thomas
am 22.02.2019 15:50
also wen ich es überwiesen hab da anrufen und um rücküberweisung beten?
am 22.02.2019 23:23
Hm, ne Gutschrift heißt eigentlich zu zahlst bei der nächsten Rechnung dann weniger, sprich es würde dann weniger zu überweisen sein, bzw. abgebucht, kommt für meine Begriffe auf das gleiche raus.
22.02.2019 23:45 - bearbeitet 22.02.2019 23:47
am 23.02.2019 00:56
@Ibag : Keine Ahnung warum du deinen Post als Spoiler veröffentlichst, aber ja, ich hab durchaus Verständnis für dich.
Nur, scheinbar wurde die Rücksendung nicht wirklich erkannt, so das die die entsprechenden Passagen aus der AGB und der Preisliste wirksam wurden.
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-tv-kabelanschluss.pdf
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-preise-tv-pakete-mit-kabelanschluss.pdf
Es ist demzufolge keine Überzahlung, sondern eine Forderung auf Basis von AGB und Preisliste als Schadensersatz.
Da aber nachgewiesen werden konnte, das beides doch angekommen ist, bietet dir VF/KD ne Gutschrift an.
Ob du nun weniger für den Monat zahlst, oder VF/KD dir die gesamte Summe auf dein Kono überweist, rein rechnerisch ist das im Endefekt für den Kontostand gleich.