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corona, zahlungsaufschub
TheRealLumicron
Digitalisierer
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hallo, ich habe schon telefonisch mit mehreren leiten bei vodofone gesprochen, und mir wurde versichert, das man sich der neuen gesetzen zur abmilderung der corona krise bewust ist und diese auch einhält. doch obwohl ich mit mehreren leuten bei vodavone gesprochen habe, habe ich heute eine letztmahlige mahnung und ankündigung der versorgungseinstellung bekommen., mehr noch, meine telefonummer wurde geblockt so das es mir nicht mehr möglich ist irgendjemanden bei vodafone zu erreichen, mit ausnahme der neukunden abteilung.

um mich nochmal rechtlich abzusichern bevor ich nächste woche zum gericht rennen muss nochmal ausdrücklich schrifftlich.

Hiermit berufe ich mich auf das leistungsverweigerungsrecht, da ich aufgrund der corona pandemie nicht in der lage bin meine vertraglichen verpflichtungen zu erfüllen.

 
32 Antworten 32

@Kurtler nirgendwo steht ab, das hast du so abgeändert damit es dir passt...lol...

@Díaz_de_Vivar 

Das Problem ist, dass die Verordnung erst ab dem 01.04. in Kraft getreten ist. Damit sind prinzipiell alle Dinge, die vor dem 01.04. aufgelaufen sind, nach dem alten Recht zu beurteilen und erst Sachen, die seit dem 01.04. auftreten, sind nach dem neuen Recht zu beurteilen.

 

Die Frage ist und bleibt also: Wann sind die Forderungen entstanden - sollten sie vor dem 01.04. entstanden sein, gilt das Recht, welches vor dem 01.04. galt, d.h. eine Leistungsverweigerung kann zur sofortigen Sperre führen. Nur für Forderungen, die ab Inkrafttreten, also seit dem 01.04. entstanden sind, gilt die jetzige Regelung mit der aufschiebenden Wirkung bis Ende Juni (resp. Ende September, sofern eine Verlängerung bis Ende September beschlossen wird). Das ist halt das Problem mit Stichtagsregelungen...

 

Und eine wichtige Sache generell zu diesem Leistungsverweigerungsrecht:

Nur weil Forderungen ab dem 01.04. jetzt nicht eingetrieben werden können, heißt es nicht, dass diese verfallen. Ganz im Gegenteil - sie summieren sich auf und werden entweder zum 01.07. oder -bei Verlängerung der Regelung bis Ende September- zum 01.10. per sofort fällig. Das heißt auch, dass die jetzt nicht gezahlten Beiträge dann -auch wenn sich die wirtschaftliche Situation des Kunden nicht bessern sollte- dann trotzdem auf Schlag fällig sind. Ob man sich damit dann einen Gefallen tut, wenn man jetzt quasi die Schulden anhäuft und dann auf Schlag bezahlen muss, steht wohl auf einem anderen Blatt - man sollte es aber dringend im Hinterkopf haben, damit man nicht am 01.07./01.10. vor dem Schuldenberg und Scherbenhaufen steht.

 

Und wie gesagt - für Forderungen, die bereits vor dem 01.04. entstanden sind, gilt die Verordnung explizit nicht, weil die Regelung erst am 01.04. in Kraft getreten ist. Und selbst wenn man jetzt noch den Grundgedanken des Gesetzgebers, dass man Corona-bedingte Probleme abwenden will, im Hinterkopf behält, gilt diese Verordnung bestenfalls zusätzlich für Forderungen, die erstmals im Zeitraum vom 08.03. bis zum 31.03. entstanden sind. Alles was vor dem 08.03. entstanden ist, ist eh raus - denn eine Forderung, die vor dem 08.03. entstanden ist, hat nichts mit koronabedingten Einschränkungen zu tun - die ersten größeren Einschränkungen hat Bayern erst am 12.03. verkündet, bundesweit hat man sich erst am dem 16.03. darauf geeinigt.

@TheRealLumicron 

 

Ich habe es nicht nötig was abzuändern. Das steht so schon so in meinem ersten Post drinnen. Ab April. Und wenn du es nicht wahrhaben wilst, dass das Gesetz so ist, dann eben nicht. Auch ein Rechtsanwalt wird dir da nichts anders sagen.

 

https://www.finanztip.de/coronavirus/finanzen/zahlungsaufschub/

 

Dann lies das durch, vielleicht glaubst du ja das dann. Aber ich denke, das legst du auch wieder so aus, wie es dir passt.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Díaz_de_Vivar ja, seh ich genauso, daher wollte ich auch von anfang an hier nicht darüber diskutieren...das gesetz ist sowieso relativ vage, da mit der heissen nadel gestrick und sehr neu, die ausführlichen auslegungen aus dem anderen link sind auch nur interpretationen....eines online anwalts ....😅 Es gibt ja auch noch keine foren posts diesbezüglich geschweige denn urteile ( aber natürlich gibt es immer wen der meint die weisheit mit löffeln gefressen zu haben und alles besser weis....) Ich werde es ja nächste woche ja sehen. Vodafone macht es einem aber auch nicht einfach...es gibt keine email, meine nummer ist geblockt...ich versuche es auf jeden fall schon seit 2 wochen, bis mir das forum eingefallen ist. Auf jeden fall habe ich mein recht schrifftlich geltend gemacht...das war mein ziel und letztlich voraussetzung um gerichtlichen rechtzschutz zu beantragen, falls es zu einer drosselung o. ä. Kommt ( wie ich anfangs auch erwähnte )

 

@Kurtler Sei sehr vorsichtig mit solchen Behauptungen:

"Auch ein Rechtsanwalt wird dir da nichts anders sagen."

Frag zwei Rechtsanwälte und du hast drei Antworten - und vom Herrn Vorsitzenden kommt die vierte.

Und im Gesetzestext ist nichtmal von Abschlagszahlungen die Rede.

Nur werden wir hier keinen Konsens finden - ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei entsprechender Argumentation ein Gericht zu Gunsten des TE urteilt. 


@TheRealLumicron  schrieb:

ich versuche es auf jeden fall schon seit 2 wochen, bis mir das forum eingefallen ist.


Die eigentliche Frage ist doch: Von wann ist die Ursprungsforderung...

Sollte diese vor dem 08.03. entstanden sein, so hilft dir das Gesetz nicht weiter - denn dieser 08.03. ist das Datum, welches von der Regierung für corona-bedingte Auswirkungen benannt wurde. Schlichtweg weil vor dem 08.03. nicht abzusehen war, dass die Auswirkungen in Deutschland genau jenen Umfang annehmen, der dann ab dem 16.03. mit der Kontaktsperre und dem Shutdown eingetreten ist. Sollte die ursprüngliche Forderung also auf einer Rechnung beruhen, die vor dem 08.03. ausgestellt wurde, so gelten -egal wie du es dir wünschst- die Regelungen für dich eh nicht.

Für den Zeitraum zwischen dem 08.03. und 31.03. müsste man wahrscheinlich im Einzelfall durch einen Richter entscheiden lassen, inwiefern hier wirklich ein corona-bedingter Zusammenhang besteht, und auch trotzdem eine Regelung im Sinne der erst zum 01.04. in Kraft getretenen Verordnung anzuwenden wäre. Nur für Forderungen ab dem 01.04. kann man sich sicher sein, dass die zum 01.04. in Kraft getretene Verordnung definitiv zieht.

 


@TheRealLumicron  schrieb:

Auf jeden fall habe ich mein recht schrifftlich geltend gemacht...das war mein ziel und letztlich voraussetzung um gerichtlichen rechtzschutz zu beantragen, falls es zu einer drosselung o. ä. Kommt ( wie ich anfangs auch erwähnte )


Irrtum - dein Posting hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum hat rechtlich keinerlei Relevanz, da dies hier kein offizieller Kontaktweg für solche Anfragen an die Fa. Vodafone ist.

@Díaz_de_Vivar 

 

Nur wird ihm ein Gericht nicht viel bringen, wenn VF seinen Anschluss abschalten wird. Sollte VF es nicht so sehen, das mit dem Gesetz zum Zahlungsaufschub auch Forderungen vor dem 01.04.2020 abgedeckt sind.

 

Ich habe mittlerweile zig Berichte und Kommentare dazu gelesen, nie war in irgendeinem Bericht oder Kommentar davon die Rede, das der Zahlungsaufschub für Forderungen vor dem 01.04.2020 gilt. Sondern eben nur für Forderungen die ab dem 01.04.2020 zu leisten sind.

 

Und den Zahlungsaufschub muss man schriftlich Beantragen, da hilft nicht nur ein Beitrag in einem User helfen User Forum.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-04/Musterbrief_Dauerschuldverhaeltnisse_...

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!
Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo TheRealLumicron,

 

die Entscheidung, ob ein Zahlungsaufschub ohne weitere Mahnung gewährt wird, hängt immer von einer individuellen Prüfung mit verschiedener Faktoren ab. Bei Dir konnte ich nach dieser Prüfung die Zahlpause aktivieren. Beachte aber bitte, dass trotzdem weiterhin die monatlichen Rechnungen erstellt werden. Lediglich weitere Mahnungen werden nach aktuellem Stand erst ab 01.07.2020 wieder durchgeführt.

 

Die Diskussion über die rechtliche Lage werden wir hier nicht klären. Das ist auch nicht unsere Aufgabe und auch der falsche Ort. Es bedarf aber immer einer genauen Prüfung und der Status darf bestimmte Kriterien nicht überschritten haben, dann finden wir (Vodafone) in der aktuell schwierigen Zeit auch eine Lösung für unsere Kunden.

 

Wollen wir den Beitrag dann damit abschließen?

 

Viele Grüße

Lars

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

DAS nenne ich eine tolle, kulante Entscheidung. 

Ja, danke, kann geschlossen werden