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28.09.2020 15:45 - bearbeitet 28.09.2020 15:47
Guten Tag,
bei uns in der Gemeinde wird Glasfaser ausgebaut. Wir befinden uns zur Zeit in der Vorvermarktungsphase.
Ich habe schon einen Vertrag über einen Internetzugang abgeschlossen. Die Auftragsbestätigung habe ich per Mail bereits erhalten. Ich würde aber jetzt gern wissen ob die Widerufsfrist erst mit dem Tag an dem ich angeschlossen werde beginnt oder mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Hintergrund ist der, dass ich noch bis zum Ende der Vorvermarktung warten will wegen eventueller anderer Anbieter (das Glasfasernetz wird als open Access ausgebaut)
MfG Matthias
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 28.09.2020 18:00
Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung - diese gibt es aber auch nur, wenn der Vertrag NICHT in einem Shop abgeschlossen wurde (dann gibt es gar kein Widerrufsrecht).
Sofern du also bereits die Widerrufsbelehrung mit der Auftragsbestätigung erhalten hast, haben die 14 Tage bereits angefangen zu laufen. Der Beginn der Belieferung ist dabei vollkommen egal.
am 28.09.2020 18:00
Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung - diese gibt es aber auch nur, wenn der Vertrag NICHT in einem Shop abgeschlossen wurde (dann gibt es gar kein Widerrufsrecht).
Sofern du also bereits die Widerrufsbelehrung mit der Auftragsbestätigung erhalten hast, haben die 14 Tage bereits angefangen zu laufen. Der Beginn der Belieferung ist dabei vollkommen egal.
am 28.09.2020 18:35
Die widerrufsfrist ist nicht zum testen des Anschlusses gedacht sondern um sich klar zusein ob man das wirklich will.
Daher gillt wie oben, ab Erhalt. Wahrscheinlich dann mit Erhalt deiner Email ggf sogar schon seit dem bestellprozess.
29.09.2020 16:10 - bearbeitet 29.09.2020 16:25
@DreiViertelFlo schrieb:Die widerrufsfrist ist nicht zum testen des Anschlusses gedacht sondern um sich klar zusein ob man das wirklich will.
Daher gillt wie oben, ab Erhalt. Wahrscheinlich dann mit Erhalt deiner Email ggf sogar schon seit dem bestellprozess.
Vielen Dank für die Antworten.
Das möchte ich ja auch nicht. (testen) Ich habe bloß nach meinem Vertragsabschluss eine Mail meines jetzigen Anbieters erhalten, dass Er auch Tarife anbieten will.
Das Ganze ist aber noch nicht in feuchten Tüchern sprich der Anbieter ist noch in Verhandlung mit Vodafone und ich würde Ende November Anfang Dezember von Ihm Bescheid bekommen (die Vorvermarktung läuft noch bis 15.12.2020) zwecks Kosten der von Ihm angebotenen Tarife. Das würde ich gern abwarten und meinen Vertrag bei Vodafone widerrufen und evtl. nach dem Sichten der Tarife meines jetzigen Anbieters den Vertrag mit Vodafone neu abschließen oder bei meinem jetzigen Anbieter bleiben. Mein jetziger Provider bietet zur Zeit keine Glasfaser Tarife an, das würde Er ab Ende Nov. Anfang Dez..
Zu bedenken wäre allerdings das ich in der Vorvermarktungsphase den Anschlusspreis (399€) geschenkt bekomme wen ich bei Vodafone abschließe.
Ich habe gerade die Hotline von Vodafone bemüht und erfahren das ich solange noch kein Geld geflossen ist, ich von dem Vertrag zurücktreten kann, da es nur ein Vorvertrag ist.
29.09.2020 16:22 - bearbeitet 29.09.2020 16:23
Auch bei der Vorvermarktung gilt das normale Vertragsrecht. Mit Erhalt der Widerrufsbelehrung (mit der Auftragsbestätigung) kannst du 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. (gilt nicht fuer Shop Verträge). In manchen Ausbaugebieten werden Container fuer die Vorvermarktung aufgestellt. (auch hier gilt kein Widerrufsfrist bei Abschluss) Nur mit verbindlichen Verträgen kann geprüft werden, ob die notwendige Quote fuer den Glasfaserausbau erreicht wurde.
am 29.09.2020 16:30
Bei uns ist keine Quote notwendig da die Gemeinde das Glasfasernetz in Eigenregie baut und Vodafone als Pächter nur die Aktive Technik betreibt. (www.vodafone.de/klipphausen ). Außerdem habe ich keine Belehrung über die Widerrufsfrist erhalten.
29.09.2020 16:38 - bearbeitet 29.09.2020 16:40
@Matth73 schrieb:Bei uns ist keine Quote notwendig da die Gemeinde das Glasfasernetz in Eigenregie baut und Vodafone als Pächter nur die Aktive Technik betreibt. (www.vodafone.de/klipphausen ). Außerdem habe ich keine Belehrung über die Widerrufsfrist erhalten.
Du hast doch selber geschrieben, dass du die Auftragsbestätigung bereits erhalten hast. Dort ist auch die Widerrufsbelehrung enthalten.
Ob jetzt bei euch die Quote fuer den Ausbau notwendig war oder nicht, spielt fuer die Verbindlichkeit des Vertrages keine Rolle. Ich wollte lediglich aufzeigen, dass die Verbindlichkeit von Vertraegen fuer Unternehmen als auch Kunden aus unterschiedlichsten Gruenden (u.a. Planungssicherheit) wichtig ist.
29.09.2020 17:04 - bearbeitet 29.09.2020 17:12
In der Mail die ich als Bestellbestätigung erhalten habe ist keine schriftliche Belehrung über den Widerruf enthalten auch nicht als Anhang. Die gute Frau von der Glasfaserhotline hat mir auch bestätigt das ich jederzeit noch von dem Vertrag zurücktreten kann solange ich noch nicht für meinen Anschluss gezahlt habe.
29.09.2020 17:12 - bearbeitet 29.09.2020 17:17
Eine Bestellbestaetigung ist ja auch keine Auftragsbestätigung (grosser Unterschied). Mit der Bestellbestaetigung wird ja nur der Eingang deiner Bestellung bestätigt. Du hattest zu Beginn deines Threads von einer Auftragsbestätigung geschrieben.
Was die Frau von der Glasfaserhotline gesagt hat, wuerde ich mal in die Rubrik "Verkaufsgespraech" packen.
am 29.09.2020 17:14
Entschuldigung für meinen missverständlichen Ausdruck.