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Widerruf und Kosten
AdlerAuge
Giga-Genie
Giga-Genie

Huhu Ihr lieben,

 

ich hätte mal eine Frage, bezüglich meines Widerrufs und deren Kosten. Wenn der Widerruf akzeptiert wurde und auch der Tarif wieder auf den Zustand vor der Vertragsänderung umgestellt wurde, was fallen dann für Kosten an?

 

Mein Vertrag ist der Internet 20 und kurzzeitig hatte ich den Red 100, den ich widerrufen habe und dies klappte soweit alles.

 

Jetzt kam eine Rechnung, wo ich statt der 19,90€ monatlich jetzt 22,04€ zu zahlen hätte.

 

Gleich vorab, ich habe nichts zusätzlich verbraucht, weder Telefongebühren noch was anderes.

 

Jetzt meine Frage,: Muss man nun für die Nutzung der hunderttausender Leidung anteilig bezahlen? Oder wird dies durch den Widerruf ausgeschlossen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Holger

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@AdlerAuge@  schrieb:

Dass ich dies wahrscheinlich anteilig bezahlen soll, habe ich vermutet, jedoch hat mir einer verklickert, dass man bei einem Widerruf, ohne Merkosten zurückgesetzt wird.


Na ja, nicht ganz kostenlos.  Das sieht auch der §355(1) BGB exakt so vor. 

 

Wäre es nicht so, daß zusätzliche empfangene Leistungen zu erstatten/zurückzugewähren (ach, ich liebe Juri-Deutsch... ) sind, könnte man sich ja (um mal bei dem Beispiel hier zu bleiben) alle zwei bis drei Wochen die Leitung hochsetzen lassen, 13 Tage lang die höhere Bandbreite kostenlos nutzen und dann widerrufen.

 

Und das soll natürlich nicht so sein. 😉

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

9 Antworten 9
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Die 100er Leitung wird anteilig mit berechnet.
reneromann
SuperUser
SuperUser

Klar musst du für die gezogene Nutzung (also anteilig die Zeit, in der du die 100er-Leitung hattest) auch die Gebühren für die 100er-Leitung bezahlen...

 

Der Widerruf selbst "schützt" dich nur davor, dass du 2 Jahre lang in dem Vertrag "festhängen" würdest, wenn du es dir doch anders überlegt hättest -oder- die Auftragsbestätigung auf einmal anders als besprochen ausgefallen wäre.

Danke erstmal ^^

 

Dass ich dies wahrscheinlich anteilig bezahlen soll, habe ich vermutet, jedoch hat mir einer verklickert, dass man bei einem Widerruf, ohne Merkosten zurückgesetzt wird.

 

Nun mir geht es nicht um die knapp drei Euro, sondern nur darum, ob die nächste Rechnung wieder der ganz alten entspricht und das scheint ja dann der Fall zu sein.

 

 

Liebe Grüße

 

Holger

 


@AdlerAuge@  schrieb:

Dass ich dies wahrscheinlich anteilig bezahlen soll, habe ich vermutet, jedoch hat mir einer verklickert, dass man bei einem Widerruf, ohne Merkosten zurückgesetzt wird.


Na ja, nicht ganz kostenlos.  Das sieht auch der §355(1) BGB exakt so vor. 

 

Wäre es nicht so, daß zusätzliche empfangene Leistungen zu erstatten/zurückzugewähren (ach, ich liebe Juri-Deutsch... ) sind, könnte man sich ja (um mal bei dem Beispiel hier zu bleiben) alle zwei bis drei Wochen die Leitung hochsetzen lassen, 13 Tage lang die höhere Bandbreite kostenlos nutzen und dann widerrufen.

 

Und das soll natürlich nicht so sein. 😉

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo zusammen;


@Der Ritter  schrieb: (ach, ich liebe Juri-Deutsch... ).

 

Ich auch, und wie. Aber man darf bei einer Rechtsnorm nicht einfach etwas ergänzen, weil es halt so gut zur Lösung passt.In  § 355 Abs 3 Satz 1 BGH (!) heißt es "Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren." Also nichts von "zusätzlich". Das bedeutet, der Käufer hat die Ware zurückzugeben, der Verkäufer den Kaufpreis zu erstatten. Nun geht das aber in diesem Fall schlecht, was will der Verbraucher schon zurückgeben. Aber auch dafür hat das BGB eine Lösung: § 357 Abs 8 BGB legt fest, wie es bei Dienstleistungsverträgen mit dem Ersatz aussieht.

Ich gehe mal davon aus, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, allerdings ist das ja nicht das Thema, da der TE kein Problem mit dem Wertersatz an sich hat.

 

Das sollte oben auch nicht "zusätzliche", sondern nur "zusätzlich" heißen.  Und es sollte auch keine Ergänzung meinerseits zum BGB darstellen (soweit bin ich noch nicht, da arbeite ich noch dran. )

 

Was so ein kleines "e" alles ausmachen kann...hammahadd. 😉

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Au ja, das würde bestimmt einigen gefallen, aller 13 Tage das Spiel zu wiederholen.

 

Ich wollte mich halt nur rückversichern und wenn es euch nicht gebe, dann wäre ich wahrscheinlich morgen Hotline Terrorist geworden.

 

Ich bedanke mich ganz lieb und wünsche euch eine erfolgreiche woche

 

Gruß

 

Holger

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo AdlerAuge,

 

ist Deine Frage erledigt? Wenn ja, markiere bitte eine Lösung damit wir den Beitrag schließen können.

 

Grüße

Thomas

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Ja ist gelöst und ich bedanke mich noch einmal ....