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am 11.08.2020 18:47
Hallo liebe Leute,
ich habe ein Anliegen und freue mich über jede Hilfe.
Ich habe im Mai den Vodafone TV Connect Vertrag mit Giga TV Cable und Premium Cable zur Probe abgeschlossen. Der Kundenberater am Telefon hat mir erzählt, dass ich die Geräte, sollte ich den Vertrag nicht nutzen wollen, innerhalb der Widerrufsfrist zurückschicken und eine schriftliche Kündigung in das Paket beilegen kann. Dies habe ich dann auch so umgesetzt und musste dann feststellen, dass trotzdem Geld für die Leistungen abgebucht wurde. Durch den Kundenservice wurde mir mitgeteilt, dass die Geräte angekommen sind, ich die schriftliche Kündigung aber an eine andere Adresse hätte richten müssen. Fakt ist, dass ich die Geräte kein einziges Mal angeschlossen und genutzt habe, sondern 3 Tage nach Erhalt unausgepackt zurückgesendet habe. Vodafone weigert sich, dies als Widerruf anzuerkennen. Ich habe schon etliche Male versucht, dies mit dem Kundendienst zu besprechen. Vor über einem Monat habe ich einen Brief an die Beschwerdestelle geschickt und bisher keine Antwort erhalten. Ich erhalte weiterhin Rechnungen, kann und möchte die Leistungen ja aber nicht nutzen, da ich die Geräte zurückgesendet habe. Ohne die Geräte ist kein TV-Empfang für mich möglich, was nochmal deutlich macht, dass ich die Leistungen nicht beanspruche. Da die Beschwerdestelle keinen Kontakt mit mir aufnimmt und ich auch im Kundencenter zu keiner Person verbunden werde, die mit mir auf Augenhöhe über das Thema sprechen kann, bin ich wirklich verzweifelt und hoffe, dass ich hier Unterstützung erhalte.
Vielen Dank schon jetzt im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 15.08.2020 13:15
Das ist mir mittlerweile klar, allerdings hat mir der Mitarbeiter, der mir den Vertrag verkauft hat, das anders erklärt. Fakt ist ja aber, dass ich die Leistungen nicht benutze und nicht benutzt habe. Daher hoffe ich sehr auf Kulanz!
am 15.08.2020 13:29
Das Problem dürfte sein, dass dein Widerruf bei dem Logistikdienstleister nicht bearbeitet werden kann. Dieser hat keinen Einblick in die Kundendaten und kann daher den Widerruf nicht bearbeiten.
Deshalb steht ja explizit in der Widerrufsbelehrung auch, wohin der Widerruf zu richten ist, ganz davon abgesehen, dass mündliche Nebenabreden (also insbesondere die Aussage des Shopmitarbeiters, sofern sie nicht schriftlich fixiert wurde) ungültig sind.
Und ob du die Leistungen jetzt nicht benutzt oder auch vorher nicht benutzt hast, spielt für die Kostenpflicht erst einmal keinerlei Rolle. Die Kosten fallen aufgrund des Vertrages für die Bereitstellung der Leistung an, nicht für die Nutzung. Ähnlich wie du die Grundgebühr beim Mobilfunk auch alleine dafür bezahlst, dass sich dein Gerät in das Netz einbuchen darf - und zwar unabhängig davon, ob du die SIM überhaupt in ein Gerät eingelegt hast oder aktiv die Leistungen nutzt.
am 15.08.2020 14:25
Mittlerweile ist mir sehr klar, dass ich das Schreiben an eine falsche Adresse gesendet habe. Wir sind aber alle nur Menschen und machen Fehler. Hier sind zwei zusammen gekommen: 1.: Die falsche Aussage des Vodafone Mitarbeiters und 2. Mein Fehler, mir die Unterlagen nicht richtig durchzulesen und mich auf die Aussage blind zu verlassen.
Durch die Rücksendung der Geräte in der Widerrufsfrist habe ich ja für Vodafone den Widerruf mehr als deutlich gemacht. Auch wenn das Schreiben nicht an die richtige Adresse gegangen ist, wäre es doch durchaus angebracht, mit mir eine Einigung und einen Kompromiss zu erzielen. Im Sinne der Kundenzufriendenheit und Kundenbindung (ich beziehe auch Internet über Vodafone) wäre dies doch für so ein führendes Unternehmen in der Kommunikationsbranche durchaus angemessen und wünschenswert. Ich erhoffe mir sehr ein Entgegenkommen!
am 15.08.2020 14:36
Der von der beschriebene Fall kommt häufiger vor. Grund ist immer, dass der Vertrag nicht ordnungsgemäß gelesen wurde.
Eine externer Dienstleister fuer Hardware Verwertung kann keinen Widerruf fuer Vodafone bearbeiten.
Am Telefon sind häufig externe Vertriebler (keine Vodafone Mitarbeiter). Die haben natürlich ein Interesse, dass der Vertrag nicht widerrufen wird. Nur so kann eine Provision verdient werden.
Selbst der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Retoure keinen Widerruf im Sinne des Gesetzes darstellt.
am 15.08.2020 16:54
@Kea-Lotte schrieb:
[...], wäre es doch durchaus angebracht, mit mir eine Einigung und einen Kompromiss zu erzielen.
Wie könnte dieser Kompromiss deiner Meinung nach den aussehen?
Denn ein "ich will nichts bezahlen, obwohl ich den Widerruf entgegen der Anleitung auf dem Musterformular an die falsche Adresse geschickt habe" dürfte kaum als Kompromiss durchgehen.
Zumal eine Warenrücksendung schon seit etwas über 6 Jahren nicht mehr ausreicht, um einen Widerruf zu erklären [denn woher soll der Empfänger der Rücksendung wissen, ob du den Vertrag widerrufen willst -oder- die Ware ausgetauscht werden soll, weil ggfs. Mängel bestehen?].
am 15.08.2020 20:05
Hi Kea-Lotte,
danke für die PN.
Wie wir ja alle nun zur Genüge festgestellt haben, dass das Widerrufsformular technisch gesehen nicht dort angekommen ist, wo es hin sollte, habe ich mir das Ganze auch nochmal angesehen:
Da zwischen Versand der GigaTV-Box und der bestätigten Retoure des Gerätes gerade mal sieben Tage liegen, drücke ich hier mal alle Hühneraugen zu und lasse das als Widerruf bearbeiten. Du bekommst dazu auch noch eine schriftliche Bestätigung.
Gruß
Stephan
am 16.08.2020 10:41
Hallo Stephan,
ein riesiges Dankeschön für deine Unterstützung und deine Kulanz! Ich freue mich sehr.
am 16.08.2020 14:25
Hi Kea-Lotte,
gerne doch.
Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag und mache hier dann auch zu.
Gruß
Stephan