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1

Frage

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Antwort

3

Lösung

Welche AGB gilt?
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hi,

tja, so ist das, wenn die AGB nicht an den Auftrag oder Vertrag angehängt wird und nicht im Kundencenter hinterlegt wird, sondern nur auf die Webseite verwiesen wird.

 

Welche AGB darf sich der Kunde denn ausuchen?

Linkname: Allgemeine Geschäftsbedingungen nebst Besondere Geschäftsbedingungen TV Pakete & TV Services
https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/vodafone/Privatkunden/global/pdf/agb/AGB-V...

Dokumentüberschrift: Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie (in NRW, Hessen, BW)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Bereitstellung von Produkten des Kabelnetzbetreibers über das von ihm betriebene Breitband-Kabelnetz gegenüber seinen Kunden. Je nach Beauftragung gelten sie insbeson-
dere für die Überlassung eines Kabelanschlusses, die Übertragung von TV- und Radiosignalen in der gewählten Produktform (insbesondere „HD Kabelanschluss“ oder „Digitaler Kabelanschluss“), zusätzliche TV Pakete und andere TV-Services (zusammen TV Produkte) sowie sonstiger Dienste, wie Internet und Telefonie (nachfolgend auch jeweils einzeln „Produkt“ oder gemeinsam „Produkte“) und die Überlassung von Hardware (z. B. Smartcard, Empfangsgerät, Kabelmodem oder Zubehör).
1.3 Diese AGB gelten für Verträge, die ab dem 27. April 2020 geschlossen oder geändert wurden.

oder

Linkname: Besonderen Geschäftsbedingungen für Internet und Telefonie nebst Besondere Geschäftsbedingungen Homespot-Service
https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/vodafone/Privatkunden/global/pdf/agb/BesGB...
S. 1 Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie (in NRW, Hessen, BW)

Über dieses Netz bietet der Kabelnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der Internet- und/oder Telefoniedienste und damit verbundener Dienste des  Kabelnetzbetreibers sowie im Hinblick auf die Überlassung von Software durch den Kabelnetzbetreiber ab dem 27. April 2020 begründet oder geändert wurden.

 

 

 

 

 

 

 

2 Antworten 2
Sodele-Jetzetle
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Wie man schon aus den Titeln ersehen kann, gilt der 1. Titel für TV-Verträge und der 2. Titel für Internet.

Also einfach 2 verschiedene Paar Schuhe.

Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo @Gelöschter User , 

 

Die Lösung findet sich nicht nur im Beitrag von @Sodele-Jetzetle , sondern bereits in deinem Eröffnungspost: 

 


@Gelöschter User  schrieb:

Linkname: Allgemeine Geschäftsbedingungen nebst Besondere Geschäftsbedingungen TV Pakete & TV Services

 

oder

 

Linkname: Besonderen Geschäftsbedingungen für Internet und Telefonie nebst Besondere Geschäftsbedingungen Homespot-Service

 Das sind zwei Paar Schuhe. 

 

Du hast in deinem letzten Thread schon munter und nach Belieben Sachverhalte vermischt. Jetzt hast du bereits den zweiten Thread am laufen. Dazu kommt, dass dich dieses Thema nicht einmal betrifft. Von daher werde ich den Thread vorübergehend schließen. Bei Bedarf kann hier ein Mod jederzeit wieder öffnen...