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Deisenhofen: Ausfall TV über Kabel

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Frage

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Antwort

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Lösung

Wechsel von willy.tel zu Kabel Deutschland im Breitbandnetz von willy.tel möglich?
Heinrich_Klose
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Tag,


mein Vermieter (eine Baugenossenschaft) verrechnet den Breitbandanschluss von willy.tel (also diesbezüglich keine direkte Zahlung von den Mietern an willy.tel) über die Nebenkostenabrechnung, darüber bekomme ich Kabel-TV.


Zusätzlich zahlen wir direkt an willy.tel 19,90 EUR (10.000 kbit/s im Download, 1.000 kbit/s im Upload) für willy.web als Internetanschluss.


Ich möchte von willy.tel (Anbieter in Hamburg) zum Tarif Red Internet & Phone 50 Cable (Wechsler) (über check24.de) von Kabel Deutschland wechseln unter der Bedinungung, dass Kabel Deutschland den Breitbandanschluss von willy.tel nutzt und darüber den Internetanschluss anbietet. Kabel-TV soll wie bisher von willy.tel geliefert werden. Willy.tel behauptet eine eigene Glasfaserleitung über FTTB ins Haus und zur Multimedia-Dose in der Wohnung zu haben, die nur sie exklusiv nutzen dürfen. Andere Anbieter müssten selbst zusehen, wie sie ihr Signal in die Wohnung bekommen. Wie haben noch einen alten Telefonanschluss, den wir nicht nutzen. Weitere Kabelanschlüsse (z. B. Koaxialkabel) haben wir nicht in der Wohnung.


Ich ahne bereits, dass willy.tel mit Kabel Deutschland nicht kooperieren möchte, sodass Kabel Deutschland das willy.tel-Glasfaser nutzen könnte.


Ist das Vorgehen von willy.tel rechtmäßig? Die Telekom musste ihre Leitung auch für Drittanbieter freimachen. Was muss im Vertrag zwischen dem Vermieter und willy.tel drin stehen, sodass willy.tel eine Exklusivität für den Breitbandanschluss beanspruchen kann? Könnte der Vertrag zwischen Vermieter und willy.tel nicht ein Vertrag zu Lasten Dritter sein? Vorliegend wäre der benachteiligte Dritte der Mieter, da er vom Wettbewerb am Markt nicht nutzen kann, aber für den Breitbandanschluss zahlen muss.


Viele Grüße

Heinrich

7 Antworten 7
Argantho
SuperUser
SuperUser

Hallo @Heinrich_Klose 

 

Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂

 

Wenn ich richtig Informiert bin ist das leider tatsächlich so rechtens und die Information die du bekommen hast völlig zutreffend. Wenn die Wohnungsgesellschaft einen Vertrag mit dem Provider hat, dann hat dieser Provider auch die Exklusivrechte die vorhandene Verkabelung zu nutzen. Er ist nicht verpflichtet diese anderen Providern zur Verfügung zu stellen.

 

Dein Beispiel mit der Telekom hinkt da ein wenig. Da die Telekom dort ein Monopol auf den Leitungen (DSL) hatte, wurde der magentafarbene Riese Zwangsverpflichtet Teile des Netzwerks an Reseller zu vermieten. Diese Regelung gibt es aber im Kabel- bzw. Kabel-Glasfasernetz nicht (noch nicht),

 

Wenn also willy.tel die Nutzung verweigert ist das leider völlig in Ordnung ... 😞

 

Gruß

Dieter


Grüße an das Community-Universum
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Vodafone kooperiert leider nicht mit Willy. 

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi Heinrich_Klose,

 

erst einmal willkommen hier bei uns in der Community.

 

Unser guter Argantho hat ja schon alles dazu geschrieben, was wichtig ist. Wenn willy.tel bei Euch der Kabelnetzbetreiber ist, können wir unsere Dienste dort nicht anbieten. Umgekehrt ist es genau so: wo wir Kabel anbieten, können andere KNBs ihre Dienste nicht über unser Netz bereit stellen.

 

Gruß

Stephan

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Von der Bundesnetzagentur habe ich folgende Antwort erhalten:

 

Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ausschließlich die Telekom Deutschland GmbH verpflichtet, anderen Anbietern ihre Telekommunikationsinfrastuktur zur Verfügung zu stellen, so dass diese ihre Kunden mit Telekommunikationsdiensten versorgen können. Eine Verpflichtung des nicht nach dem TKG regulierten Netzbetreibers, seinen Wettbewerbern Zugang zum eigenen Netz zu gewähren, kann sich jedoch aus beihilferechtlichen Regelungen ergeben, wenn der Infrastrukturausbau öffentlich gefördert wird, oder aufgrund des Einsatzes von Vectoringtechnologie. Weiterhin wurden mit den neuen Regelungen des DigiNetz-Gesetzes in 2016 Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Netzinfrastrukturen festgelegt (s. §§ 77a ff. TKG).

Ob ein solcher Zugangsanspruch des Wettbewerbers besteht bzw. ob der Wettbewerber diesen Zugangsanspruch nutzen will, können Sie von dem jeweiligen Anbieter erfragen. Ich rege daher eine Kontaktaufnahme mit dem Anbieter Ihrer Wahl an, um die Möglichkeiten einer Versorgung durch ihn zu klären.

 

Wäre Vodafone (Kabel Deutschland) dazu bereit, die Versorgung hinsichtlich der obigen Antwort der Bundesnetzagentur zu prüfen, denn es könnte sein, dass willy.tel öffentliche Förderungen erhalten hat?

Hi,

 

wenn man sich die Strategie von Vodafone anschaut, wird das eigene DSL-Netz massiv zurückgebaut und das Kabelnetz erweitert. "Böse" gesagt, baut VF einen zweiten Monopolist für das Kabelnetz auf. Dafür spricht auch der Kauf von Unitymedia. Mir wäre kein Fall bekannt, wo Vodafone Kabel Deutschland sich in das Netz eines anderen Anbieteres eingemietet hat. Es ist also unwahrscheinlich, dass VF KD dies in einem bereits von einem anderen KNB betriebenen Objekt tut. Ebenso befindet sich das Hausnetz meistens im Besitz des Hauseigentümers, sodass der genannte Paragraph nicht gilt.

 

Grüße

GigaZuhause 250 Kabel mit Technicolor TC4400-EU/Arris TM3402B

Ganz richtig ist das nicht. Durch die Übernahme von unitymedia, kann O2 jetzt über das Kabelnetz von Vodafone auch Kabelanschlusse vertreiben. 

 

Ebenso bestehen schon kooperationen mit kleinen kabelanbietern. Willy gehört aber nicht dazu. 

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Heinrich_Klose,

 

wir können in dem Fall leider gar nichts machen. Ich schließe mich da der Aussage von @peter12_ an. Wenn dort bereits ein anderer KNB ist und das Hausnetz dem Eigentümer gehört, haben wir keine Möglichkeit etwas anzubieten. Eine Prüfung macht da auch recht wenig Sinn.

 

Grüße

Thomas

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