TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
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am 06.01.2019 18:31
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 07.01.2019 20:33
Hallo Victor30,
hast Du den Vertrag schriftlich widerrufen oder lediglich das Endgerät zurück geschickt? Sollte dem nicht so sein, besteht keine Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder gar die Entgelte zurück zu erstatten. Dafür meldest Du Dich leider viel zu spät (Vertrag aus August 2017?).
Grüße
Grit
am 07.01.2019 21:22
Laut Aussage von @Victor30 gibt es keinen Vertrag über TV, ergo kann er auch nichts widerrufen.
Und dass doch ein Vertrag besteht, muss VF nachweisen. Sollte dies nicht möglich sein, ist es auch nicht zu spät, die zu Unrecht abgebuchten Beträge wieder zurückzufordern. Die Verjährungsfrist ist noch lange nicht abgelaufen.
am 07.01.2019 22:23
08.01.2019 07:49 - bearbeitet 08.01.2019 07:50
Hallo @Victor30, wenn VF nicht einlenkt, kannst du noch Hilfe bei Personen/Organisationen suchen, die Rechtsberatung durchführen dürfen. Hier in der community ist das natürlich nicht erlaubt. Aber der Hinweis, dass es zwischenzeitlich ein Urteil gibt, das VF verbietet Auftragsbestätigungen ohne tatsächlich erteilten Auftrag zu verschicken, ist erlaubt. Du bist also nicht allein. Mehr dazu nebst Urteil hier:
am 08.01.2019 10:39
am 08.01.2019 18:04
Hallo Victor30,
wir haben hier leider nicht die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden und den Betrag zu erstatten. Auf eine sofortige Beendigung könnten wir uns sicher einigen, aber eine Rückerstattung des gesamten Betrages können wir Dir nicht anbieten, tut mir leid.
Grüße
Grit