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Antwort

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Lösung

Vertragsmitnahme nicht möglich. Außerordentlich kündigen?
Lucas2703
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Guten Tag,

zum 1.7.2022 muss ich kurzfristig umziehen, allerdings kann ich an der neuen Adresse meinen aktuellen Vertrag nicht weiter nutzen (Vodafone CableMax 1000). An der neuen Adresse besteht außerdem bereits ein anderer Internetvertrag, den ich dann mit meinem neuen Mitbewohner zusammen nutzen werde. Ein anderer an der neuen Adresse verfügbarer Vodafone Vertrag hat außerdem ein viel schlechteres Preis-/Leistungsverhältnis, weshalb ich keinen Vertragswechsel vornehmen möchte. 

Aus diesen Gründen würde ich gerne vorzeitig und außerordentlich kündigen. Muss ich hierbei etwas beachten und kann mir dabei vielleicht über das Forum bereits jemand helfen, sodass ich die Kündigung evtl. nicht postalisch einschicken muss?

MfG

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Hallo @Lucas2703, du hast ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht

"Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."

§ 60 TKG - Umzug - dejure.org

Wie das mit dem Kündigungszeitpunkt abläuft, wenn du eine ganz normale Umzugsmeldung machst, weiß ich nicht. Kündigst du bereits jetzt selbst, kannst du zum 01.07.22 kündigen. Evtl. verlangt VF eine Meldebescheinigung, aber die kann man nachreichen. Für die Kündigung selbst ist das belanglos.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

7 Antworten 7
HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Du kommst nur dann aus Kulanz aus dem Vertrag raus, wenn dein Mitbewohner an der neuen Adresse einen VF-Kabelvertrag hat.  Also  auch ein Vodafone-DSL-Vertrag gilt nicht, wenn Kabel möglich ist.

Da du ggf. den gleichen Vertrag mit den aktuellen Konditionen behalten wirst, interessieren die Konditionen eines Dritten überhaupt nicht.

 

Wie es derzeit im Detail läuft, kann ich leider nicht sagen. Früher wurde der größere (teuerere) Vertrag übernommen.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @Lucas2703 ,

 

du müsstest den Umzug über den

Umzugsservice

melden.

Sollte an der neuen Adresse der Vertrag verfügbar sein zieht der Vertrag mit um und ja es ist möglich mehrere Kabelverträge in einer Wohnung zu hir kannst du nur auf Kulanz durch Vodafone hoffen nutzen, eine andere Möglichkeit wäre wen du aus der Mindestvertragslaufzeit wärtst dann könntest du mit einer Frist von einem Monat kündigen.

 

Gruss

Methusalem1

Wie gesagt, der Kabelvertrag ist an der neuen Adresse nicht verfügbar und der Verfügbarkeitscheck zeigt mir stattdessen nur einen teureren 250mbit DSL Vertrag an. Daher eben die Idee mit der außerordentlichen Kündigung.

 

Weil mir bei einem Umzug vor 6 Monaten aus einem anderen Bundesland mein alter Vertrag neu angedreht wurde, weil der angeblich nicht genau gleich an meiner aktuellen Adresse verfügbar war, wurde meine Vertragslaufzeit ungefragt resettet. Sonst hätte ich jetzt auch über eine normale Kündigung rauskommen können...

 

Falls sich sonst keiner vom VF Team meldet, werde ich es dann erstmal über den Umzugsservice versuchen.

Wenn tatsächlich kein Kabel verfügbar ist, kannst du sicher aus dem Vertrag rauskommen.

Einen Technologiewechsel mußt du nicht mitmachen.

Nichtsdestotrotz würde ich einen ganz normalen Umzug anmelden. Gerade in den letzten Tagen kam es öfters zu Irritationen über die Verfügbarkeit von Kabel.

Wenn tatsächlich kein Kabel verfügbar ist, erfolgt die Kündigung durch Vodafone.

 

Du kannst natürlich auch gerne auf einen Mod warten. Das kann aber durchaus ein paar Tage dauern

Hallo @Lucas2703, du hast ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht

"Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."

§ 60 TKG - Umzug - dejure.org

Wie das mit dem Kündigungszeitpunkt abläuft, wenn du eine ganz normale Umzugsmeldung machst, weiß ich nicht. Kündigst du bereits jetzt selbst, kannst du zum 01.07.22 kündigen. Evtl. verlangt VF eine Meldebescheinigung, aber die kann man nachreichen. Für die Kündigung selbst ist das belanglos.

Hach, ich liebe dieses neue Gesetz

Vielen Dank für die Infos allerseits!

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @Lucas2703 ,

 

da gelöst kommt hier ein Schloss vor.

 

Gruss

Methusalem1