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Vertragskündigung wegen falscher Rechnung und mangelnder Bearbeitung
Keulemanns
Smart-Analyzer
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Also eins muss man ihnen lassen: Humor haben sie bei Vodafone! Mir wurden bei Vertragsabschluss 6 Freimonate versprochen, das liegt auch alles schriftlich vor – dennoch wurden munter Rechnungen verschickt. Zwischenzeitlich wurde sogar der Anschluss gesprerrt, nur nach unzähligen E-Mails und Telefonaten wieder freigeschaltet, dann war ja alles gut, oder? Nein, es ging direkt weiter, mittlerweile sollen wieder fast 200 Euro offen sein, weil die Rechnungen immer noch nicht angepasst wurden. Ich habe Vodafone eine Frist bis zum 01.02.2022 gegeben, die Angelegenheit zu regeln, sonst storniere ich den Vertrag und suche mir einen anderen Anbieter – nur um heute die Vertragskündigung zu bekommen mit noch zu bestimmenden Schadenersatzforderungen und Inkassokosten. Also, liebes Vodafone-Team: Wollen wir da zusammen noch einmal nach einer Lösung suchen? Denn ansonsten kündige ICH wie gesagt den Vertrag, und das ganz sicher ohne Inkassokosten und Schadenersatzforderungen – höchstens als Forderung an Sie.

16 Antworten 16
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Keulemanns 

Schau dir doch erst einmal genau die Rechnungen an. Selbst bei 6 bestätigten  Freimonaten fuer den Basistarif können ja Kosten für weitere Leistungen angefallen sein z.B. Mobilfunk- und Auslandstelefonate, Expertenservice, gebuchte Optionen etc.  Welche Rechnungspositionen sind den aufgeführt ?

 

Du kannst schriftlich einen begruendeten Rechnungseinwand an Vodafone senden. Ist dieser Einwand berechtigt, erfolgt auf einer Folgerechnung die Gutschrift. Ein Kündigungs- / Stornierungsrecht gibt es bei einer Unstimmigkeit bezüglich der Rechnung nicht.

Ja, es gibt noch den Beitrag für den Kabelanschluss (rund €20 pro Monat), der wurde auch gezahlt. Alle anderen Forderungen (monatlicher Beitrag, Mahngebühren, Entsperrungskosten) sind ungerechtfertigt und wurden auch nach diversen Kontakten über Telefon und E-Mail trotz Zusage nicht angeglichen. Selbstverständlich erfolgt daraus ein außerordentliches Kündigungsrecht, da die Leistungen nicht wie vereinbart erfolgt sind.

Du hast aber kein einseitiges Rückbehaltungsrecht bei offenen Forderungen aus Rechnungen.

 

Wenn du Rechnungen, egal ob nun gerechtfertigt oder nicht, nicht bezahlst, sind die daraus entstehenden Folgekosten alleinig dir anzulasten.

 

Und ganz wichtig ist auch, dass die Freimonate ggfs. an Zusatzbedingungen geknüpft sein können, z.B. maximal 6 Freimonate bei Anbieterwechsel, aber nur bis zum Ende des Altvertrages -oder- das die Freimonate nur gewährt werden, wenn binnen 2 Wochen nach Vertragsbeginn die Kündigungsbestätigung oder der Portierungsauftrag eingereicht wird.

 

Daher würde ich dir dringend raten, dass du dir nochmal die schriftliche Auftragsbestätigung durchliest, ob dort einerseits die Freimonate überhaupt aufgeführt sind -und- was dort für Bedingungen genannt werden. Sollten dort weder die Freimonate erwähnt werden -oder- du die Bedingungen nicht eingehalten haben, dann könnte der Schuss für dich richtig nach Hinten losgehen.

@reneromannAlso das BGH-Urteil würde ich gerne mal sehen, aus dem ersichtlich wird, dass ich ungerechtfertigte Rechnungen zahlen muss und die Folgekosten zu tragen habe – das wäre ja noch schöner! Und was die Rechtmäßigkeit der 6 Freimonate betrifft, können wir das abkürzen: Ja, sie wurden mir schriftlich zugesichert und sie sind auch nicht an unerfüllte Bedingungen geknüpft.


@Keulemanns  schrieb:

@reneromannAlso das BGH-Urteil würde ich gerne mal sehen, aus dem ersichtlich wird, dass ich ungerechtfertigte Rechnungen zahlen muss und die Folgekosten zu tragen habe – das wäre ja noch schöner!


Nochmal:

Du hast kein einseitiges Rückbehaltungsrecht - das hat nichts mit einer eventuellen Rückerstattung nach Abschluss der Prüfung und Korrektur der Rechnungen zu tun. Und eventuelle Forderungen, die nur aufgrund einer ungerechtfertigten Rückbehaltung entstehen, sind durch dich zu tragen.

 


@Keulemanns  schrieb:

Und was die Rechtmäßigkeit der 6 Freimonate betrifft, können wir das abkürzen: Ja, sie wurden mir schriftlich zugesichert und sie sind auch nicht an unerfüllte Bedingungen geknüpft.


Ich hoffe, dass du diese Unterlagen dann schriftlich in Kopie zusammen mit einer schriftlichen Beanstandung der Rechnungen zeitnah eingereicht hast. Telefonische Beanstandungen der Rechnungen sind nicht hilfreich und im Zweifel auch nicht nachweisbar.

@reneromannNatürlich habe ich sämtliche Belege unverzüglich bereits vor Monaten schriftlich eingereicht. Und es ist sicher auch ohne abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft unstreitig, dass ich ein sehr eindeutiges und klares Zurückbehaltungsrecht habe, wenn die vereinbarten Leistungen nicht erfüllt werden – oder wollen Sie allen Ernstes anbringen, ich sei in der Pflicht, irgendwelche Phantasierechnungen und fiktive Beträge seitens Vodafone zu zahlen? Also @vodafone, wie geht es jetzt weiter?

@reneromannIm Übrigen sind telefonische Lösungswege mit Vodafone offensichtlich generell nicht hilfreich oder zielführend, wie ich leider aus 15 Jahren Erfahrung sagen muss.

@Keulemanns 

Die 6 Monate Basiskostenbefreiung fuer Neukunden kannst du mit Sternchentext in deinen Unterlagen haben. Die Frage wäre dann ja - ich lese grade von "15 Jahren Erfahrung" - ob die 3 Monate Sperrfrist fuer ehem. Bestandskunden erfüllt sind.


@Keulemanns  schrieb:

Und es ist sicher auch ohne abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft unstreitig, dass ich ein sehr eindeutiges und klares Zurückbehaltungsrecht habe, wenn die vereinbarten Leistungen nicht erfüllt werden – oder wollen Sie allen Ernstes anbringen, ich sei in der Pflicht, irgendwelche Phantasierechnungen und fiktive Beträge seitens Vodafone zu zahlen?


Du irrst dich - die Anfechtung einer Rechnung hebt die Zahlungspflicht nicht auf.

Wenn müsstest du die Rechnung anfechten und oben drein die Aussetzung der Zahlungspflicht bis zur Klärung des Sachverhalts erbitten - die Aussetzung kann dabei gewährt werden, muss aber nicht.

 

Es ist daher immer besser, wenn erst einmal - auch wenn nur unter Vorbehalt - bezahlt wird und dies nach Klärung erstattet wird, als wenn man es anders herum laufen lässt.

 

Und sofern der Grund für die Sperrung in deinen Einflussbereich fällt, z.B. durch ungerechtfertigte Zurückbehaltung von Zahlungen, dann kannst du dich nicht auf die dann durch dich verursachte Sperrung / Nicht-Leistung berufen.