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Lösung
am 19.08.2020 21:48
Es besteht ein Vertrag "Red internet & Phone 50 Cable", der Vertrag ist gekündigt, ich habe ein Angebot für einen neuen (gleichen) Vertrag erhalten.
Wann beginnt der angebotene Vertrag? Nach Ablauf des bestehenden Vertrags?
Was passiert wenn ich meinen Zweit-Wohnsitz aufgebe und an dem Hauptwohnsitz schon Vertrag für Internet und Telefon bei UM besteht? Ist dann eine Ausgleichszahlung zu leisten? Wie hoch ist der Betrag in % der Restzahlung?
Wie ist die Situation, wenn der Vertragsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt?
MfG
Sonja Bösch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
20.08.2020 08:06 - bearbeitet 20.08.2020 08:17
Wann der neue Vertrag beginnen soll, kann individuell vereinbart werden.
Hast du 2 Verträge wegen eines Zweitwohnsitz, wirst du auch bei Aufgabe des Zweitwohnsitz diesen 2. Vertrag behalten. Du kannst ja z.B. auch mehrere Handy -Verträge gleichzeitig unterhalten. Bei Kabel Internet können mehrere Router an das Koax Kabel angeschlossen werden.
Verstirbt ein Vertragsinhaber, sind fuer die weitere Abwicklung die Erben bzw. ein Bevollmächtigter fuer den Todesfall verantwortlich. So kann eine Sonderkuendigung wegen Todes erfolgen oder eine Vertragsuebernahme.
am 19.08.2020 22:44
1. Kommt drauf an, eig zu sofort..
2. Der Vertrag zieht mit um wenn verfügbar, ja auch mehrere Anschlüsse gehen in einer Wohnung..
3. Wird der Vertrag beendet oder er kann übernommen werden
20.08.2020 08:06 - bearbeitet 20.08.2020 08:17
Wann der neue Vertrag beginnen soll, kann individuell vereinbart werden.
Hast du 2 Verträge wegen eines Zweitwohnsitz, wirst du auch bei Aufgabe des Zweitwohnsitz diesen 2. Vertrag behalten. Du kannst ja z.B. auch mehrere Handy -Verträge gleichzeitig unterhalten. Bei Kabel Internet können mehrere Router an das Koax Kabel angeschlossen werden.
Verstirbt ein Vertragsinhaber, sind fuer die weitere Abwicklung die Erben bzw. ein Bevollmächtigter fuer den Todesfall verantwortlich. So kann eine Sonderkuendigung wegen Todes erfolgen oder eine Vertragsuebernahme.
am 20.08.2020 18:29
@IT-Frau Es hat hier schon Fälle gegeben, wo VF bei Aufgabe der Zweitwohung kulant war und analog zum Sonderkündigungsrecht bei Nichtverfügbarkeit eine Kündigung mit einer dreimonatigen Frist akzeptiert hat. Kommt halt auch immer auf den jeweiligen Fall an.
am 20.08.2020 18:40
Wenn ich nur jemals verstehen würde, was der Unterschied zwischen:
- 2 Personen mit Kabel-Internet ziehen zusammen und
- 1 Person zieht mit sich selbst zusammen
ist.