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Lösung
am 15.04.2013 17:14 - zuletzt bearbeitet am 28.01.2020 18:47 von Tina
Eine Vertragsübernahme ist grundsätzlich möglich.
1. Vertragsübernahme von Privatkundenverträgen ( z. B. von Verwandten oder Lebenspartner, Wohngemeinschaft, Vormieter)
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
Vom neuen Vertragspartner
Vom bisherigen Vertragspartner
2. Vertragsübernahme bei Todesfall
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
Eine Übernahme des Vertrages ist nicht möglich, wenn es sich um eine andere Wohnung handelt, in diesem Fall wird der Vertrag gekündigt.
E-Mail (Kabel E-Mail) des Verstorbenen werden im Rahmen der Vertragsübernahme gelöscht (Datenschutzgründe)
3. Vertragsübernahme von Geschäftsverträgen
Eine Vertragsübernahme ist nur möglich, wenn der neue Vertragspartner einen direkten Bezug zum alten Vertragspartner aufweist. Bsp.: Zusammenschluss zweier Firmen (Fusion), Übernahme einer Firma durch eine andere Firma.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
Folgende Nachweise sind erforderlich:
Edit Community-Team: 09.05.2017
Edit Community-Team: 02.10.2019
Edit Community-Team: 28.01.2020
am 24.05.2013 20:04
am 24.05.2013 20:46
am 28.05.2013 16:33
am 28.05.2013 17:18
am 29.05.2013 23:20
am 29.05.2013 23:31
am 18.10.2013 04:24
am 18.10.2013 16:54
VORSICHT!
Das was Team Community (KDCommunity) unter "3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften" schreibt ist NICHT WAHR!
Mein Internet & Telefon Vertrag bei Kabel Deutschland lief usrpünglich bis zum 18.10.2013.
Ich hatte meinen Vertrag im Mai gekündigt, da ich ab 1.09. in eine andere WG gezogen bin, in der bereits ein Kabel Deutschland Vertrag abgeschlossen ist. 2 Wochen später entdeckte ich diesen Foreneintrag und befolgte die Schritte, die unter 3. von Team Community (KDCommunity) beschrieben wurden: Mein Mitbewohner in der alten WG schloß zum 1.09. einen neuen Kabel Deutschland Vertrag ab. Als er die Bestätigung bekam, schrieb ich Kabel Deutschland, dass ich mich auf "3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften" auf dieser Seite berufe und ich gerne meinen Vertrag schon zum 1.09. deswegen kündigen möchte. Ich erhielt dann ein Schreiben, dass dieser Kündigung nicht entsprochen werden kann. Mehr noch, ich erhielt ein weiteres Schreiben, dass ich angeblich den Umzug meines Vertrages in meine neue WG beauftragt hätte und ich somit also die Kündigung zurückgenommen hätte. DAS HABE ICH ABER NIE GETAN! Ich habe lediglich den Brief geschrieben mit der Bitte um das, was unter "3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften" hier beschrieben steht. Während des Telefonats wurde mir mitgeteilt, dass genau das im System steht, was mir schriftlich zugeschickt wurde. Ich erklärte die Situation, aber der Kundenservice meinte, einer vorherigen Kündigung kann nicht entsprochen werden und ich solle einfach nochmal kündigen, damit diese dann zum 18.10. greift. Dies habe ich dann getan. Da aber mittlerweile einige Zeit vergangen war, ging die erneute Kündigung nicht vor der 3 monatigen Kündigungsfrist ein. Ich habe in dem Kündigungsschreiben EXPLIZIT darauf hingewiesen, dass ich bereits im Mai gekündigt habe, die ich auch nie zurücknahm. Dennoch bekam ich ein Kündigungsschreiben mit dem Vertragsende zum 18.10.2014!!, weil ich ja angeblich nicht rechtzeitig gekündigt habe.
FAZIT: Wegen obiger Aussage von Team Community (KDCommunity) soll ich jetzt sinnlos ein Jahr lang einen Kabel Deutschland Vertrag bezahlen, den ich insgesamt 3 MAL gekündigt habe und auch vor der Kündigungsfrist von 3 Monaten.
NIE WIEDER KABEL DEUTSCHLAND! HIER WIRD MAN WIE DRECK BEHANDELT!
am 18.10.2013 19:35