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am 17.01.2021 09:36
Ich habe bei Vodafone angerufen wegen einem neuen Handyvertrag. Der Vodafonemitarbeiter wollte mir jedoch einen TV Vertrag anbieten, denn ich aber ablehnte (da ich einfach keinen Nutzen darin sehe für mich). Nachdem die Abbuchung auf meinem Bankkonto stattgefunden hat war ich schockiert, da ich dieses Giga TV Paket nicht abgeschlossen habe. Per Post erhielt ich nur die Informationen über meinen neuen Handyvertrag. Der Kundenservice teilte mir mit, die Kündigungzeit von 2 Wochen sei schon abgelaufen. Da ich aber keinen Vertrag zugestimmt habe, bin ich schockiert mit welchen Methoden Vodafone vorgeht um neue Verträge abzuschließen. Ich sehe mich gezwungen alle bestehenden Verträge bei Vodafone zu kündigen und gleichzeitig einen rechtlichen Beistand aufzusuchen. Da ich mit solchen Methoden nicht einverstanden bin. Hoffentlich bin ich nur ein Einzelfall.
am 17.01.2021 09:57
Lag der GigaTV Cable Hardware keine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung bei ? Dort ist alles genau aufgeführt, was bei einem Widerruf zu machen ist.
Zum Telefonat kann ich natürlich nichts schreiben. Es gibt Fälle, da werden ungewollt Vertraege von Call Center Agents gebucht. Wir sind uns einig, dies ist eine äusserst unerfreuliche Sache. Dann gibt es aber auch Kunden, die haben es sich einfach nur anders überlegt, die Widerrufsfrist verschlafen und schieben die Schuld auf die "boesen" Call Center Agenten.
Was hast du also mit dem Paket mit der GigaTV Box, der Auftragsbestätigung und der Widerrufsbelehrung gemacht ? Wenn du dieses Paket nicht bekommen hast, liegt auch keine Empfaengerunterschrift bei der DHL vor. Dann hättest du noch keine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung bekommen und die Frist wäre noch nicht abgelaufen.
am 17.01.2021 10:50
@WaldemarT Leider bist du nicht allein mit diesem Problem, das trotz Gerichtsentscheidungen VF einfach nicht in den Griff bekommt. Du bist also alles andere als ein Einzelfall. Zunächst mal ist es wichtig zu wissen, dass VF nachweisen muss, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Daran ändert auch eine möglicherweise verschickte Auftragsbestätigung nichts, denn was nicht beauftragt wurde, kann auch nicht bestätigt oder widerrufen werden. Wenn du dir also ganz sicher bist, dass es nichts gibt, was irgendwie darauf hinweist (ich glaube dir) hast du schon mal ganz gute Karten. Bevor du rechtlichen Beistand in Anspruch nimmst kannst du auch hier auf einen Moderator warten, der sich die Sache mal ansieht. Die kennen dieses "Spiel" mittlerweile sehr genau und konnten oftmals schon helfen, wenn es nicht schon Monate her ist. Wenn nicht, würde ich mich zumindest mal beraten lassen.
am 18.01.2021 20:00
Hallo WaldemarT,
für mich wäre auch die ersten Fragen, wann war der Beginn und was ist aus dem Paket geworden?
Viele Grüße
Lars
am 30.01.2021 12:19
am 30.01.2021 12:31
Wie kommst du auf Kündigungsfrist von einer Woche ? Dann lag ja doch dem Paket die Auftragsbestätigung bei. Ohne "Begleitpapiere" wird ein Receiver nicht versandt.
Widerrufs- und Kuendigungsfrist sind übrigens völlig verschiedene "Paar Schuhe"
am 30.01.2021 12:41
Guten Morgen,
lesen sie noch mal den ersten Satz, sie haben es missverstanden.
''Also der Receiver kam eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist''
Leider war da nichts dabei, kein einziges Schriftstück.
30.01.2021 12:49 - bearbeitet 30.01.2021 12:51
Bei einem Neuvertrag von 24 Monaten wird die reguläre Kuendigungsfrist nicht in einer Woche enden. Das sind je nach Vertrag 2 oder 3 Monate vor Ablauf der 24 Monate.
Die Widerrufsfrist endet 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung - meistens Identisch mit dem quittierten Erhalt des Pakets.
Wann kam die erste Rechnung fuer GigaTV ?
am 30.01.2021 13:29
Als ich die Rechnung erhalten habe, habe ich dort sofort angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass das Widerrufsrecht 1 Monat beträgt. Das Widerrufsrecht war erloschen, da die Zeit von einem Monat überschritten war.
am 30.01.2021 13:34
Es gibt nur ein Widerrufsrecht von 14 Tagen und nicht von einen Monat. Die Auskunft am Telefon war falsch. Vielleicht war in der Aussage eine grosszügige kulante Verlängerung enthalten.