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am 27.04.2019 18:20
am 27.04.2019 19:17
Hallo @DaGed Hast du wirklich beide Vertragsnummern in der Kündigung angegeben? Oder ist sonstwie
ersichtlich, dass es sich um zwei Verträge handelt, die zum identischen Termin gekündigt werden sollen?
Ändert natürlich nichts dran, dass es höchste Zeit wäre, eine schriftliche Antwort von VF zu bekommen. Die Auskünfte der hotline sind im nachhinein auch nie beweisbar.
am 27.04.2019 19:29
am 27.04.2019 20:01
@DaGed Du musst ja auch nichts beweisen. Ich denke, da ist einfach ein Eingabefehler passiert. Das wird ein Moderator vermutlich in Ordnung bringen können.
am 27.04.2019 20:08
am 28.04.2019 01:58
Sobald da einmal die Beschwerdestelle involviert ist, kann hier auch ein Mod nichts mehr machen.
Die Entscheidungen der Beschwerdestelle sind final...
Davon abgesehen:
Wann bist du umgezogen? Und hast du auch an die 3-Monats-Regelung nach TKG gedacht, sofern es sich um eine vorzeitige Kündigung handelt? Nur so: Die 3 Monate beginnen FRÜHESTENS ab dem Tag des Umzugs und NICHT früher.
am 28.04.2019 08:54
am 28.04.2019 12:16
Ah - Das ändert siche Sache natürlich ein wenig...
Wenn deine ursprünglichen Verträge eine Laufzeit über den 31.1.19 hinaus hatten, dann war ja der Kündigungszeitpunkt für diese Verträge noch gar nicht erreicht. Insofern zieht dann bei Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit die gesetzliche Regelung mit 3 Monaten ab Umzugsdatum/Umzugsmeldung (je nachdem, welche später ist).
Weiterhin: Wenn du im letzten 2 Jahren Änderungen an den Verträgen vorgenommen hast, die zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit geführt haben (z.B. Tarifwechsel), dann bist du höchstwahrscheinlich noch in der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit.
am 28.04.2019 12:31
@reneromann Lassen wir im Moment den Fall, Vertragsverlängerung und neue MLZ außer Betracht, davon war (bisher zumindest) noch keine Rede.
Wenn in den TE richtig verstehe, war Vertragsende der 31.01.19. Dann ist es doch unerheblich, ob er an diesem Tag nochmals umzieht. Selbst wenn das Vertragsende der 15.02.19 wäre, dürfte der Umzug keine Auswirkungen auf das Ende haben. Der TE schreibt auch nirgends etwas von "Nichtverfügbarkeit", aber ganz abgesehen davon ist es natürlich so, wenn das reguläre Vertragsende vor der Dreimonatsfrist ist, wird der Vertrag selbstverständlich zum regulären Vertragsende beendet.
Bevor man sich in weiteren Sepekulationen und Vermutungen verliert, sollte man doch mal abwarten, was ein Moderator dazu im Kundenkonto findet. Wie schon gesagt, ich vermute einen Bearbeitungsfehler.
am 28.04.2019 12:53