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Vertrag gekündigt aber 2 Bestätigungen mit 2 verschiedenen Laufzeiten
xNico97x
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich wollte kurz mein Problem schildern und hoffe das man mir weiter helfen kann.

 

Ich habe meinen Vertrag am 30.06.2021 gekündigt und am 02.07.2021 auch eine Bestätigung dazu bekommen, dass mein Vertrag noch bis zum 24.08.2022. Jetzt hat mein Mitbewohner am 11.01.2022 nochmal den Vertrag gekündigt warum auch immer das nochmal funktioniert und jetzt habe ich nochmals eine Betätigung bekommen aber die Vertragslaufzeit geht jetzt aufeinmal bis zum 02.05.2023. Weclhes von beiden zählt denn jetzt ?

 

Ich hoffe einfach nur das man mir hier weiter helfen kann.

 

 

9 Antworten 9
Torsten
SuperUser
SuperUser

Welche Verträge genau sind denn gekündigt worden? Der Kabelanschluss-Vertrag (TV Connect o.ä.) hat meist eine andere Laufzeit als z.B. Internet&Phone-Verträge.

Zumal dein Mitbewohner den Vertrag ja garnicht kündigen kann, da er nicht der Vertragspartner istm

Habe nur einen Vertrag bei Vodafon Red Internet & Phone 500 Cable und der wurde zweilmal gekündigt

Gab es eine Vertragsübernahme oder einen Tarifwechsel?

 

Davon abgesehen kann dein Mitbewohner nicht deine Verträge kündigen...

Das mit der Kündigung ist kein unüberwindliches Hindernis:

KD-Nr. 987654321

KD-Name. Mirko Mustermann, geb. am 11.11.99 ...

Sooo vertraulich sind diese Daten ja wirklich nicht und der Mitbewohner ist ja in der Regel kein Fremder.

 

Als meine Mutter noch lebte, habe ich mich auch um Kündigungen (von TV) gekümmert. Internet habe ich bis zum Schluß gebraucht.


@HausHelene  schrieb:

Das mit der Kündigung ist kein unüberwindliches Hindernis:

KD-Nr. 987654321

KD-Name. Mirko Mustermann, geb. am 11.11.99 ...

Sooo vertraulich sind diese Daten ja wirklich nicht und der Mitbewohner ist ja in der Regel kein Fremder.

 

Als meine Mutter noch lebte, habe ich mich auch um Kündigungen (von TV) gekümmert. Internet habe ich bis zum Schluß gebraucht.


Dir ist schon klar, dass du damit aktiv zur Urkundenfälschung aufrufst?

 

Du darfst schlichtweg die Kündigung nicht im Namen einer anderen Person unterschreiben -- wenn überhaupt müsstest du eine passende (schriftliche) Vollmacht haben und diese vorweisen - und es muss dann auch klar aus der Kündigung hervorgehen, dass du im Rahmen der Vollmacht handelst.

Eine Urkundenfälschung kann es mal nicht sein, da es sich ja gar nicht um eine Urkunde handelt.

@HausHelene 

Eine E-Mail (oder auch Mitteilung auf einem Textfomular) ist eine Urkunde (siehe BGH-Rechtssprechnung aus dem Jahre 2012). Insoweit ist auch eine textliche Kündigung eines Dritten ohne erteilte Vollmacht eine Urkundenfaelschung.

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi xNico97x,

 

handelt es sich hier um den gleichen Vertrag oder um verschiedene Vertragsnummern?

 

Und es hat zwischenzeitlich keine Vertragsänderung stattgefunden? Wurde vielleicht ein Angebot zur Rückgewinnung angenommen?

 

Gruß

Stephan

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