abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Versandgebühr bei Wechsel zu Kabel
vondafonefox
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Vodafone,

fast anderthalb Jahre versuche ich nun, die regelmäßigen Störungen meines DSL Anschlusses beheben zu lassen (inklusive mehrmals vergebliches Warten auf den Techniker). Heute nach einem weiteren massiven Ausfall habe ich ein Angebot für Kabel bekommen, was vor einem Jahr noch nicht verfügbar war.

Am Telefon wurde nichts von einer Versandgebühr gesagt. In meiner Auftragsbestätigung finde ich nun aber eine 10€ Versandgebühr. Könntet ihr euch diesen Auftrag bitte ansehen und die Versandgebühr korrigieren?

Gruß

vodafonefox

13 Antworten 13
Grit
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo vondafonefox,

 

diese Gebühr ist Bestandteil von bzw. bei Bestellungen und kann im Nachhinein nicht erlassen werden. Dabei ist es nicht relevant, ob es um Neu- oder Bestandskunden geht. Das Dir diese nicht gleich mitgeteilt worden sind tut mir leid, aber es ist überall nachzulesen, dass diese erhoben wird.

 

Grüße

Grit

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Hallo Grit,

Der Vertrag wurde per Telefon abgeschlossen, dementsprechend müssen auch am Telefon alle Vertragsdetails offengelegt werden. Wenn es nach Vertragsabschluss per Telefon heißt, "Ups, da sind ja noch zahlreiche Gebühren dabei, aber die hätte man ja überall nachlesen können...", dann widerspricht das klar gegen das Fernabsatzgesetz.

Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, wo dieses "überall" sein soll. Auf der Online-Angebotsseite ist diese Gebühr zumindest nicht aufgeführt (auch nicht im Kleingedruckten). Einen Screenshot habe ich angehängt.

Schöne Grüße

Hier noch das Kleingedruckte:

Wenn du mit der Auftragsbestätigung nicht zufrieden bist musst du halt wiederrufen. 

""Ups, da sind ja noch zahlreiche Gebühren dabei, aber die hätte man ja überall nachlesen können...", dann widerspricht das klar gegen das Fernabsatzgesetz."

Nicht wirklich - zum Schluss zählt was in der Auftragsbestätigung steht.

Mündliche Vereinbarungen sind gut und schön - aber zum Schluss zählt nur die AB. 

Eine erhalten und steht die Gebühr drin ? 

@MasterScorpion, hier widerspricht dir ganz klar das Gesetz. Alle wesentlichen Vertragsinhalte (inklusive Versandkosten) müssen bereits vor Vertragsschluss kommuniziert werden. Und Vertragsschluss ist in diesem Fall bereits am Telefon, daher sind nicht erwähnte Versandkosten de facto auch nicht Bestandteil des abgeschlossenen Vertrags.

 

Jetzt kann man natürlich sagen "beweis es uns doch, dass wir dir das nicht gesagt haben" oder "du kannst ja wiederrufen". Sonderlich professionell oder kundenfreundlich muss man dieses Geschäftsgebaren dann aber nicht finden.

 

Nachzulesen ist das Ganze übrigens in Art. 246a, § 1, EBGB:

========
"Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

 

§ 1 Informationspflichten

(1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

[ . . . ]

3. den Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistung vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können,

[ . . . ]"

========

 

@Grit, könntest du bitte zu dem Online Angebot (siehe obige Screenshots) Stellung nehmen? Dort sind nämlich auch keine Versandkosten aufgeführt.

 

Gruß

Ich Habs gleich gefunden.. 

 

Siehe screen 

Grit
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo vondafonefox,

 

wir sind hier nicht das Beschwerdemanagement und werden hier auch zu nichts Stellung nehmen. Zumal ich Deinen Link nicht öffnen kann. Das tut aber auch nichts zur Sache, da sich eine Online-Bestellung im Angebot immer zu einer telefonischen Bestellung unterscheidet.

 

Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, es existiert kein Nachweis, dass diese Kosten nicht genannt worden, ebenso wenig, dass sie genannt wurden. Letztlich ist in der Tat die AB ausschlaggebend. Aber ich will Dich auch nicht hängen lassen und versuche, Dir entgegenzukommen. Lass mich mal schauen, ob sich da nicht über eine andere Abteilung eine Lösung finden lässt. Sende mir Namen, Anschrift, Kundennummer und Geburtsdatum in einer privaten Nachricht und melde Dich dann wieder hier im Beitrag.

 

Grüße

Grit

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Hallo Grit,

 

das verstehe ich. Allerdings weißt du ja auch, dass Kunden mittlerweile gar keine andere Möglichkeit mehr haben, Vodafone online schriftlich zu kontaktieren. Jegliche Kontakt-Formulare wurden von der Webseite entfernt, über die Email-Adresse, auf die mich ein Mitarbeiter am Telefon verwiesen hatte, kam nie eine Antwort und bei jeglichen Anfragen auf der Webseite landet man immer wieder hier im Forum. Das einzige, was man online ansonsten noch machen kann, ist kündigen (siehe Anhang). Dadurch wird das Forum natürlicherweise auch Anlaufstelle für Kundenbeschwerden.

 

@DreiViertelFlo, jetzt habe ich es übrigens auch entdeckt. Von "überall" und "leicht zu finden" kann aber nicht die Rede sein. Und dass diese Kosten nicht in den "Einmalkosten" der Vertragsübersicht angezeigt werden, ist mir auch ein Rätsel. Vermutlich ist das auch der Grund, warum die Dame am Telefon davon nichts wusste und es nicht erwähnt hat. Fakt bleibt aber, dass es beim telefonischen Vertragsschluss nicht darauf ankommt, was "irgendwo" steht, sondern nur, was am Telefon explizit erwähnt wird.

 

Und ich stimme euch zu, dass in der Praxis kein Nachweis existiert, was am Telefon genannt wurde und was nicht. Sich als Reaktion auf eine Kundenbeschwerde aber gleich auf diese Position zu stellen halte ich nicht für sehr kundenfreundlich. Stattdessen kann man auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die eigenen Mitarbeiter auch mal Fehler machen - gerade wenn sie neu sind (was bei der Mitarbeiterin am Telefon vermutlich der Fall war, da sie ständig Rücksprache halten musste). Dann kann man einem Kunden mit einer potentiell berechtigten Beschwerde auch etwas konstruktiver begegnen - wie es Grit jetzt getan hat.

 

@Grit, danke, dass du dir das noch einmal anschauen möchtest. Ich schicke dir eine PN mit den Details.

 

Gruß

 

PS: Meine DSL Verbindung ist immer noch auf nur 60Mbit reduziert und heute Nacht gab es wieder einen Ausfall. Das Ticket über die Störung wurde heute aber wieder einfach geschlossen.