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Frage

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Antwort

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Lösung

Vermieter möchte Kabelanschluss kündigen - laufender Vertrag
Eve88
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich beziehe von Euch Internet und Festnetz über Kabel und bin sehr zufrieden. Nun möchte meine Vermieterin allerdings Kabel im Haus kündigen und auf Glasfaser umsteigen (willy.tel). Ich habe einen laufenden Vertrag bis April 2021.

 

Greift dann ein Sonderkündigungsrecht wegen Nichtversorgbarkeit? Was muss ich einreichen, wie sehen die Fristen aus?

 

danke 

8 Antworten 8
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Du musst garnichts machen. Dein Vermieter muss sich an Vodafone wenden, du kannst dann zur Umstellung auf Willy kündigen bzw bekommst du automatisch die Kündigung. 

Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo @Eve88 , 

 

wenn deine Vermieterin kündigt und Vodafone Kabel die Berechtigung Leistungen zur Verfügung zu stellen entzieht, sollte dein Vertrag automatisch beendet werden, da du nicht mehr versorgt werden kannst. Ich würde erst einmal gar nichts tun, denn solange keine Kündigung der Vermieterin vorliegt, könntest du nur fristgerecht zu April 2021 kündigen. Von daher würdest du, wenn du jetzt eine außerordentliche Kündigung schickst, den zweiten Schritt vorm ersten machen. Das wäre wenig erfolgsversprechend. 

 

Viele Grüße, Ines

Mal ganz davon abgesehen, dass es gar nicht zwingend gesagt ist, dass danach der Kabelanschluß von Vodafone nicht mehr funktioniert. Denn selbst wenn willy.tel per Glasfaser in's Haus eingeführt wird, kann trotzdem das bestehende Koax-Kabel von Vodafone weiterhin genutzt werden - es hängt ganz davon ab, was für Kabel vom Keller in die Wohnungen gehen - sollten zwei Koax-Kabel zu dir in die Wohnung gehen, hast du sogar Glück, auf dem einen Kabel kann dann der TV-Anschluß von willy.tel (via Glasfaser-Koax-Wandler im Keller) angeschlossen werden, auf dem anderen Kabel kann der Vodafone-Anschluß bestehen bleiben. Bei nur einem Kabel -oder- wenn dein Kabel durch andere Wohnungen durchgeschleift wird, sieht's hingegen eher bitter aus - dann müsstest du dich entweder für Vodafone oder für willy.tel entscheiden, sofern es noch durch andere Wohnungen geht, fällt Vodafone wahrscheinlich eh bei raus.

Hallo,

da ich das gleiche Problem habe: Du sagst, es sei nicht zwingend gesagt, dass danach der Kabelanschluss von Vodafone nicht mehr funktioniert.

Wie kann man das denn im Vorfeld zuverlässig herausfinden? Vodafone sagt: "Alles bleibt beim alten", der neue Anbieter sagt: "Ab dem Aufschaltungstermin hast Du kein Internet mehr, wenn Du nicht bei uns unterschreibst."

Wie kann man denn verhindern, dass man am Tag x plötzlich ohne Internet dasteht?

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Wie das bei Willi-Tel aussieht weiss ich nicht.

Bei der Telekom gibt es in vergleichbaren Fällen ein Vermarktungsverbot für Vodafone-Kabel.

Es geht den Herrschaften ja nicht um das technisch Machbare, sondern um die Macht.

 

Vermutlich hast du am Tag X nur die Wahl zwischen Willi-Tel, DSL oder LTE.

Ich glaube, alles andere ist nur ein frommer Wunsch.

@Maltron 

Bei Wilhelm.Tel / WillyTel sieht es nicht anders aus - Wilhelm.Tel / willytel setzen eigene Infrastruktur ein, womit eine Weiternutzung des VF-Kabelanschlusses technisch ab dem Umschalttermin unmöglich wird. Denn es kann nur ein Kabelsignal auf der Dose geben - wenn der Vermieter entscheidet, dass dies das Signal von wilhelm.tel ist, kann Vodafone ab der Umschaltung weder TV- noch Internetdienste liefern.

 

Und wie schon geschrieben: Dir bleibt dann nur die Wahl zwischen wilhelm.tel, einem DSL-Anbieter (sofern verfügbar), LTE (sofern verfügbar) oder einem Glasfaser-Anbieter (sofern verfügbar). Vodafone-Kabel geht dann -weil immer nur genau ein Kabelnetzbetreiber in das Netz einspeisen kann- nicht mehr.

Ok vielen Dank für die Erklärung.

Wenn der Objekteigentümer möchte, dass Vodafone die Netzebene nicht mehr nutzen darf, dann ist es egal, wie viele Leitungen liegen, oder ob es technisch möglich ist. Dann darf Vodafone rein juristisch keine Dienste mehr über Kabel anbieten. Das einzige, was dem entgegenstehen könnte, sind mögliche Verträge über eine bestimmte Laufzeit der Multimedia-Gestattung.

 

MfG