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Lösung
am 08.12.2018 19:13
Betriftt Abbuchungen zum Kabelanschluss.
Ich beziehe mich hier auf meine letzte Mail - Thema - nicht nachvollziebare Inrechnungstellung einer Servicepauschale, da Problem immer noch nicht beseitigt.
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt habe diese Servicepauschale aufgrund einer 1. Mahnung an Vodafone überwiesen, nachdem ich bestätigt hatte, dass ich dies jetzt tun würde.
Gleichzeitig habe ich das Lastschrifteinzugsverfahren, welches von Vodafone vorher beendet wurde, wieder neu bestätigt und eingestellt.
Und was passiert? Natürlich, wenn was schief geht,, dann richtig! Ich habe die Pauschale mit der auch unberechtigten Mahngebühr überwiesen, wie abgesprochen. Am gleichen Tag erfolgte die nochmalige Abbuchung von meinem Konto.
Nun wird mein "Guthaben" bei Vodafone in Höhe von 104 Euro erst mit der nächsten Abbrechnung Ende Dezember 2018 verrechnet, was auch immer das bedeuten mag, da der Verrechnungsbetrag ja viel niedriger ist. Mit Sicherheit werde ich nicht 5 Monate lang Verrechnungen durchführen lassen.
Mal sehen, wie es jetzt weitergeht, ob also am 28.12.2018 mit der Verrechnung eine Überweisung an mich erfolgt.
Laut Auskunft des Kundenservice vom 8.12.2018 kann ich den Betrag nicht zurückgehen lassen, weil mir dann automatisch wieder eine Gebühr dafür berechnet wird! Okay?
Läuft irgendwie nicht rund zur Zeit....
08.12.2018 19:45 - bearbeitet 08.12.2018 19:47
Das Guthaben wird mit den nächsten Rechnungen verrechnet.
Verrechnet bedeutet: 40€ (nur bsp) Rechnung - 104€ Guthaben = 64€ Guthaben, kein Einzug notwendig.
Solange bis Guthaben aufgebraucht.
Wenn du das ausgezahlt haben möchtest kannst du dich an VF wenden - hast ja einen Kontaktkanal - und mitteilen das du es gerne wieder zurück überwiesen hättest.
Kann bis zu ca. 4 Wochen dauern.
am 09.12.2018 01:46
Generell zur Servicepauschale:
Da da dein Anwalt schon drin rumrührt, werden Mods hier nichts mehr machen können - dein Thread von vor 2 Tagen ist damit (sofern dein Anwalt sich bereits eingeschaltet hat) hinfällig.
Außerdem decken die monatlichen Kabelgebühren eben NICHT Defekte HINTER dem HÜP ab, sofern keine Zusatzvereinbarung mit VF über den Service und Betrieb des sog. NE4-Netzes (zwischen HÜP und Dose) getrofffen wurde. Sollte ein Fehler im NE4-Netz vorliegen (und dazu gehört auch ein falsch eingestellter oder defekter Verstärker), so sind für die Dienstleistung der Entstörung die entsprechenden Gebühren nach Preisliste zu bezahlen. Sofern der Verstärker von VF installiert und eingemessen wurde, hättest du zwar prinzipiell ein Anrecht auf Mangelbeseitigung nach den "normalen" Gewährleistungsfristen - doch das dürfte beim Vorliegen eines Messprotokoll von damals und/oder sofern die Installation deutlich älter als 3 Jahre ist, eher aussichtslos sein. Deine Kabelgebühren dienen einzig und allein dem Betrieb und der Einspeisung der Sender in das Kabelnetz, d.h. der "sauberen" Zur-Verfügung-Stellung am Hausübergabepunkt.
Zurück zur Überweisung:
Ich gehe davon aus, dass die Überweisung erst vor 1..2 Tagen erfolgte -UND- parallel dazu das Lastschriftverfahren wieder aktiviert wurde. In dem Fall ist es kein Wunder, dass über das LS-Verfahren die Gebühr erneut eingezogen wurde - denn immerhin muss deine Überweisung erst einmal bei VF auf deren Konten gutgeschrieben sein (dauert 1..2 Bankarbeitstage, je nachdem, wann die Überweisung rausging) -und- dann muss sie auch noch deinem Kundenkonto zugeordnet worden sein. Hier werden sich dann nämlich Gutschrift und Einzug überschnitten haben, d.h. das System hat den Einzug wegen negativem Saldo angeordnet und eingezogen, während du parallel überwiesen hast. Hier wäre eine freundliche Bitte um Rückzahlung des Guthabens durchaus angebracht.