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Lösung
am 26.04.2020 17:42
im Sommer letzten Jahres habe ich einen neuen Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen ("2play FLY 400").
Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und kostet in den ersten 12 Monaten 19,99 € und ab dem 13. Monat 49,99 €. Es gibt eine Klausel, dass bei entsprechender Mitteilung bis Ende des 11. Vertragsmonats ein Downgrade in einen anderen "2play"-Tarif möglich ist. Bei Vertragsabschluss wurde als Beispiel der Tarif "2play FLY/JUMP 150" genannt, welcher dann 29,99 € oder 34,99 € kosten sollte.
Dieses Downgrade möchte ich nun durchführen, bin jedoch beim Schreiben der entsprechenden E-Mail darüber stoßen, dass durch den Wechsel von Unitymedia zu Vodafone es die ganzen "2play"-Tarife gar nicht mehr gibt bzw. diese nicht mehr vermarktet werden. Daher stelle ich mir nun die Frage, ob ich wie geplant in den Tarif "2play FLY/JUMP 150" wechseln kann oder in welche alternativen Tarife (Kosten? Geschwindigkeit?) ich nun das Downgrade durchführen kann? Im Vertrag selber sind diese nicht aufgeführt und es wird nur von "anderen "2play"-Tarifen" gesprochen.
Vielleicht hat jemand von euch bereits Informationen dazu. Danke bereits im Voraus.
Viele Grüße
Unknown17
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 14.09.2020 12:10
Ich habe im September 2019 einen Testen&Wechseln 2play 400 bei Unitymedia abgeschlossen. Dazu gab es 160 Euro Guthaben, das ab dem 10. Vertragsmonat verrechnet wird. Ich bin nach 12 Monaten auf den 2play 150 Tarif für 39,99 Euro/Monat gewechselt.
Nach Aussage von Vodafone ist durch den Tarifwechsel auch der Anspruch auf das 160 Euro Guthaben verfallen, da ich einen Tarifwechsel vorgenommen habe, der vertraglich zugesichert war.
Ist das bei Euch auch so gewesen?
am 14.09.2020 12:27
Steht doch in den Vertragsbedingungen so drin - durch den Tarifwechsel verfällt das Guthaben.
Das Guthaben speist sich ja aus dem höheren Tarifpreis des ursprünglich gewählten 400er Tarifs. Hättest du gleich den 2 Play 150 Tarif gewählt - waere das Startguthaben sehr viel geringer ausgefallen. Das hättest du dann aber ohne Tarifumstellung behalten können - Vodafone haette auf der anderen Seite die zusätzlichen Kosten fuer die Tarifumstellung während der Vertragslaufzeit gespart.
Dein Mehrwert: Du konntest im Testzeitraum einen höheren Speed ohne Mehrkosten nutzen.
am 14.09.2020 12:32
Wenn ich beim 2play 400 geblieben wäre dann hätte ich Mehrkosten ggü. 2play 150 von 12 x 10 Euro = 120 Euro. Das entfallene Guthaben sind 100 Euro. D.h. ich spare somit lediglich 20 Euro durch den geringeren Tarif? So kann es doch nicht von Unitymedia gemeint gewesen sein, oder?
Hier der Auszug aus damaliger Auftragsbestätigung. Wo steht es denn explizit, dass das Guthaben dann entfällt?
Durch Ihre Bestellung erhalten Sie das angegebene Rechnungsguthaben, welches mit den monatlich wiederkehrenden Rechnungsbeträgen des bestellten Produktes bei Unitymedia (...) ab dem 10. Vertragsmonat verrechnet wird. Die Verrechnung erfolgt automatisch bis das Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Das Guthaben kann nicht ausgezahlt werden und verfällt, wenn der Vertrag, für den das Guthaben abgeschlossen wurde, beendet wurde.
am 14.09.2020 12:49
Das geht aus den Bedingungen fuer das Rechnungsguthaben hervor. Wenn du den Vertrag ueber die beauftragte Leistung 2 Play 400 Fly beendest, verfällt das Guthaben. Du hast ja eine neue vertragliche Leistung mit 2 Play 150 vereinbart. Der bisherige Vertrag ueber 2 Play 400 wurde beendet.
am 14.09.2020 13:03
Aber das "bestellte" Produkt ist dasselbe, da ich Testen & Wechsel 2play 400 bestellt hatte und dieses Produkt beinhaltet einen Tarifwechsel nach 12 Monaten.
14.09.2020 14:23 - bearbeitet 14.09.2020 14:24
@Andik81 schrieb:Aber das "bestellte" Produkt ist dasselbe, da ich Testen & Wechsel 2play 400 bestellt hatte und dieses Produkt beinhaltet einen Tarifwechsel nach 12 Monaten.
Dein alter Vertrag hatte eine Oeffnungsklausel, dass du ein anderes Produkt (Tarif) wählen kannst. Das gleiche Produkt - die gleiche Vertragsleistung - ist es aber nicht. Sonst würdest du ja immer noch den 2 Play 400 Tarif haben. Du hast einen neuen Vertrag mit einem neuen Tarif (verkürzte Mindestvertragslaufzeit) abgeschlossen. In einem Vertrag ist die vereinbarte Leistung genau bezeichnet.