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am 31.07.2021 08:03
Hallo Vodafone-Community,
Ich bin seit einiger Zeit Kunde bei vodafone und davor auch länger bei Unitymedia gewesen.
Ich habe 2 Fragen, ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen:
1. Ich habe ein gebrauchtes Kabelmodem mit folgenden Angaben.
Model: Fritz!Box 6660 Cable gekauft und wollte es auf der Webseite
https://kabelmodemaktivieren.vodafone.de/ registrieren, zur Zeit ist es down.
Da habe ich die Kundenhotline angerufen, und diese hat nach etlichen Versuchen das erledigt.
Dann ruft die Dame mich zurück mit der Mitteilung das Gerät ist sowieso Vodafone-Eigentum.
Ich habe nirgendwo ein Brand noch ein Schriftzug von Vodafone auf dem Produkt plaziert gesehen,
bin wohl auf mein Vertrauen auf Menschen reingefallen. Wieso ist es so schwierig ein externes Gerät zu registrieren? (Habe über eine Stunde gebraucht)
2. Ich würde das Gerät zurückgeben weil ich es nicht registrieren darf, da es schon über einem anderen freigeschaltet ist, laut Vodafone. Ich kann das Gerät dem Verkäufer nicht zurückgeben, da dieser, anscheinend auch bei Ihnen Kunde, sich die Sache nicht annimmt (Weder gibt dieser mein Geld zurück noch will dieser das Gerät zurück haben). Da das Gerät ja Vodafone-Eigentum ist, was kann ich tun? Ich habe zigmal dem Verkäufer kontaktiert, dieser meldet sich nicht, seine Nummer ist in Deutschland registriert mit 0178..., habe den auch persönlich getroffen.
Ich bin geistig überfordert, gibts wirklich sehr unehrliche Menschen auf der Wel, bitte um eure Hilfe, Danke.
Mit freundlichem Grüßen,
Ahmet Karaca
am 06.08.2021 16:08
Hallo, hab heute Retourenschein bekommren. Ich schicke es natürlich zurück an Vodafone.
Was mich ärgert ist, da Vodafone ja das Gerät ja bekommt, entfällt jegliche Anfrage beim letzten Nutzer des Gerätes, hier der Herr D., der sich so tolle Reinlegemethode überlegt (ungebrandetes Gerät zu verkaufen) hat und auf meiner Anzeige nichts zu befürchten hat.
Ich komm mir blöd vor, welchen Kabelanbieter bin ich hier gelandet, Unitymedia war besser, tut mir leid musste grad gesagt werden.
PS: @R4mona Kontaktlink ist nicht vorhanden!
Gruss
am 06.08.2021 16:11
Hab gelesen von vodafone-mitarbeiter, dass diese nur ne Rechnung zuschicken, vermutlich vom Rest des Wertes!
Ech witzig in meinem Falle, bin der Doofe, ehrlich immer doof!
am 06.08.2021 17:20
Was kann Vodafone denn dafür das du Vodafone Hardware kaufst? Überhaupt nichts da biste selber schuld.
am 06.08.2021 17:59
@Akamo72 die Sache ist schon kompliziert. Könnte schon sein, dass VF einen Herausgabeanspruch hat. Aber selbst wenn nicht, was hilft es dir? Auch deine Ansprüche gegen den Verkäufer sind längst nicht so eindeutig, wie man aus dem Bauch raus vermuten möchte. Um es klipp und klar zu sagen : Du hast tatsächlich die A...karte gezogen.
am 06.08.2021 18:48
@Akamo72 schrieb:Hallo, hab heute Retourenschein bekommren. Ich schicke es natürlich zurück an Vodafone.
Was mich ärgert ist, da Vodafone ja das Gerät ja bekommt, entfällt jegliche Anfrage beim letzten Nutzer des Gerätes, hier der Herr D., der sich so tolle Reinlegemethode überlegt (ungebrandetes Gerät zu verkaufen) hat und auf meiner Anzeige nichts zu befürchten hat.
Ich komm mir blöd vor, welchen Kabelanbieter bin ich hier gelandet, Unitymedia war besser, tut mir leid musste grad gesagt werden.
Das einzige, das bei UM "besser" war, wenn du es so nennen willst, ist, dass mir kein Fall bekannt ist, in dem UM das Gerät vom Nachkäufer zurückgefordert hat.
Bei UM blieb der Briefbeschwerer bei dir.
Der Schadenersatz wurde wohl schon lange von deinem Verkäufer eingefordert, wenn er die Fritzbox nicht zu schnell verkauft hat. Sonst kommt die Schadenersatzforderung demnächst. Übrigens ist das kein Verkauf (keine MWST).
am 06.08.2021 20:52
@Gelöschter User schrieb:Der Schadenersatz wurde wohl schon lange von deinem Verkäufer eingefordert, wenn er die Fritzbox nicht zu schnell verkauft hat. Sonst kommt die Schadenersatzforderung demnächst. Übrigens ist das kein Verkauf (keine MWST).
Deshalb auch das "könnte" einen Herausgabeanspruch haben. Aber egal, das sind rechtliche Fragen, die nicht hierher gehören.
Aber warum ist das kein Verkauf? Die MwSt hat damit doch nichts zu tun. Was wäre es rechtlich denn sonst?
am 06.08.2021 22:25
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@Gelöschter User schrieb:Der Schadenersatz wurde wohl schon lange von deinem Verkäufer eingefordert, wenn er die Fritzbox nicht zu schnell verkauft hat. Sonst kommt die Schadenersatzforderung demnächst. Übrigens ist das kein Verkauf (keine MWST).
Deshalb auch das "könnte" einen Herausgabeanspruch haben. Aber egal, das sind rechtliche Fragen, die nicht hierher gehören.
Aber warum ist das kein Verkauf? Die MwSt hat damit doch nichts zu tun. Was wäre es rechtlich denn sonst?
Es ist schade, dass immer wieder entscheidende Passagen bei Zitaten entfernt werden und so der Text völlig zusammenhanglos wird.
Es ging sinngemäß um die Aussage "Bei Unitymedia war alles besser (impliziert, weil die 6490 blieb)"
Ich habe nie davon gehört, dass Unitymedia je ein Gerät zurückgefordert hat. Das ist mein subjektiver Eindruck und hat nichts mit Recht und Gesetz zu tun. Übrigens fiel mir dieses Vorgehen bisher auch bei Vodafone nicht auf.
Zur MWST: Eine Firma wie Vodafone ist Lt. Steuergesetz dazu verpflichtet, bei einem Verkauf oder einer Dienstleistung die MWST auszuweisen.
Ein Blick auf die Preisliste zeigt, dass dort im Bereich Schadensersatz bei MWSt ein "-" steht. Ich gehe mal nicht davon aus, dass Unitymedia seit Jahren so eine offensichtliche Steuerhinterziehung begeht, ohne dass das ein Finanzamt moniert. Daraus folgere ich, dass Schadensersatz was anderes als ein Verkauf ist.
Hier noch die PDF ziemlich am Dateiende.
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/Preisliste-Kabelanschluss-NRW-HS.pdf
06.08.2021 22:59 - bearbeitet 06.08.2021 23:01
@Gelöschter User Das war wohl ein Missverständnis. Ich bezog das auf den Verkauf der box an den TE. Da habe ich zu oberflächlich gelesen.
Und wie schon geschrieben, will ich nicht darauf eingehen, ob VF tatsächlich noch Eigentümer ist.
Und das mit dem Retourenschein ist mir auch neu. Ich meine, so einfach ist die Sache auch wieder nicht. Nur hilft das dem TE alles nichts, er kann mit dem Ding nichts anfangen.
am 07.08.2021 10:40
Der Schadensersatz zum Ende der Vertragslaufzeit fuer nicht zurueckgesandte Hardware wurde mit der Preisliste vom 1.6.2021 erheblich reduziert. Es wird jetzt klar von der Summe differenziert, ob keine Rücksendung nach einem Widerruf oder zum Vertragsende erfolgt ist.
am 07.08.2021 15:01
@CE38 Das ist wohl die Folge zweier Gerichtsurteile, die die Verbraucherzentrale erkämpft hatte
LG München I, Endurteil vom 25.03.2021 - 12 O 7213/20 - openJur
Pauschalierter Schadensersatz für Miet- und Leihgeräte in AGB unwirksam | Verbraucherzentrale NRW
Die neuen Preise sind ja sehr human.