TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
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am 31.07.2019 11:57
Hallo zusammen,
bei mir steht ein Umzug bevor und meine Vermietung hat mich darüber informiert, dass die Wohnung eine SAT Schüssel hat. Sprich vermutlich kein Kabel.
Beim Umzugsservice wird mir jedoch bestätigt, dass ein Umzug mit meinen Kabelverträge zu der neuen Adresse möglich ist.
Jetzt habe ich die Befürchtung, dass ich mein Kabelinternet umziehe und am Ende doch ohne Internet zum Stichtag darstehe und mir dann anhören muss, sorry da ging wohl was schief.
Weiter habe ich noch einen TV Connect Vertrag am laufen, habe ich hier für den Umzug in eine Wohnung mit SAT Anschluss ein Sonderkündigungsrecht?
Danke und Grüße,
Jan
am 31.07.2019 18:51
am 31.07.2019 22:28
am 01.08.2019 07:53
Hallo Jan,
grundlegend hat die SAT-Versorgung erst mal nichts mit dem Internetanschluss zu tun. Sofern Kabel an der neuen Anschrift möglich ist, zieht zunächst alles mit um. Ist die TV-Versorgung durch SAT gegeben, benötigen wir einen Nachweis dafür. Dies kann ein offizielles Schreiben des Vermieters sein oder der Mietvertrag. Dies kannst Du über das Kontaktformular einreichen. Dann kann der TV-Vertrag beendet werden. Der IP-Vertrag bleibt davon unberührt.
Die Beendigung von Verträgen richtet sich bei Umzug immer nach dem Telekommunikationsgesetz.
Viele Grüße
Grit