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Lösung

Umzug in einen Neubau - Kabelprodukte wegen fehlender Freigabe nicht verfügbar
Ben82_
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo zusammen,

 

ich bin am 1.7. innerhalb Augsburgs in eine neue Wohnung umgezogen und wollte meine Kabel-Produkte (Internet 50, DAZN, Private in HD) an die neue Adresse mitnehmen. Trotz Vorhandensein zweier Multimediadosen in der neuen Wohnung scheitert der Umzug der Kabelprodukte bislang an angeblich fehlenden Freigaben. Es ist die ganze Wohnanlage mit mehr als 100 Wohnungen betroffen...

 

Vodafone schiebt den Schwarzen Peter der Hausverwaltung zu und umgekehrt. Fakt ist, dass ich im Juli an der neuen Adresse die Produkte nicht nutzen konnte und sie mir trotzdem in Rechnung gestellt werden.

Mehrmalige Anrufe bei der Umzugshotline und beim Kundenservice haben auch keine Bewergung ins Spiel gebracht. Sogar die Frage nach einem Aufschalttermin blieb bisher unbeantwortet.

 

An wen kann ich mich wenden, um Auskünfte über das voraussichtliche Aufschaltdatum zu bekommen?

Meinen Anschluss konnte ich bisher nicht umziehen. Wie teile ich meine Adressänderung mit? Das geht m.W. nur durch den Umzug der Verträge? Das war bislang aber nicht möglich.

Wie stehen die Chancen, die erhobenen Gebühren für den Juli erstattet zu bekommen? Ich kann ja für die Situation nichts...

 

Ich will einfach nur wissen, wann ich meine Produkte wieder nutzen kann und wäre froh, wenn sich jemand des Problems annehmen könnte. Ein Umstieg auf DSL kommt für mich nicht in Frage.

 

Grüße

Ben

 

 

19 Antworten 19
Bastel225
Host-Legende
Host-Legende

Unabhängig vom Umzug (wäre ja auch beim Neuvertrag das gleiche) kann von Vodafone natürlich weder angeschaltet noch ein Termin genannt werden, wenn da noch verhandelt wird, die Hausverwaltung noch nicht will, noch abgeklärt werden muss, Vodafone vielleicht nicht direkt die Produkte verkauft, noch technischer Bedarf ist o.ä.

 

Unvorteilhaft natürlich, da mit Dir schon ein Vetrag geschlossen wurde. 

 

Vielleicht kann ein Moderator schauen, was der nächste Schritt ist und wer am Zuge ist. 

Du musst einfach den Umzug online oder per Hotline melden.

 

Wenn das Produkt nicht verfügbar ist, kannst du mit einer 3monatsfrist NACH Umzug kündigen. Du musst also 3 Monate zahlen auch wenn du keine Leistung erhältst,

das ist auch alles rechtens so..

 

 

Du wirst da keine Gebühr erstattet bekommen wenn es an deiner Hausverwaltung liegt.  Bzw wie gesagt nicht verfügbar ist in naher Zukunft

 

Vdsl ist nicht so schlecht wie man denkt,  Die 200er oder höheren Tarife braucht man meistens eh nicht.

 

Du kannst auch auf DSL Wechsel von Vodafone und dann wenn Kabel verfügbar ist wieder auf Kabel wechseln.

Lars
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Ben82_,

 

nur die Multimediadosen alleine bringen die Produkte noch nicht in die Wohnung. Dazu muss ja auch die Netzstruktur entsprechend ausgebaut sein.

 

Was ich mit Sicherheit sagen kann, dass auch wir ganz bestimmt nicht die Vermarktung extra nach hinten schieben. Es wäre ja rein wirtschaftlich schon in unserem Sinne, unsere Produkte schnellstmöglich in Neubauten anbieten zu können.

 

Zur Wahrung der Fristen würde ich Dir ebenfalls anraten, den Umzug schnellstmöglich zu melden.

 

Viele Grüße

Lars

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
Ben82_
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

@Lars 

Vielen Dank für die Info!

Den Umzug habe ich bereits Ende Juni über die Umzugshotline gemeldet - allein es tut sich einfach nichts. Es muss im System die neue Adresse hinterlegt sein, mir wurde zugesagt, die Umzugsgebühr nicht bezahlen zu müssen. Und eine Mitarbeiterin hat mir auch gesagt, dass ich die Gebühren für den Juli nicht zahlen müsse, wenn die gebuchten Produkte an der neuen Adresse nicht buchbar wären. Sind sie bis jetzt auch nicht, abgebucht wurde trotzdem.

Könntest du vielleicht mal den aktuellen Stand nachschauen, wenn ich dir per PN die relevanten Daten zukommen lasse? Das würde mir schon mal sehr weiterhelfen.

Das mit den drei Monaten Restlaufzeit im Rahmen der Sonderkündigung ist mir auch klar. Die Frage ist einfach: Ende Juni habe ich den Umzug gemeldet, die Adressänderung ist nicht eingetragen und es hat sich nichts getan. Gelten die drei Monate ab Ende Juni (mein Anruf bei der Umzugshotline) oder eben drei Monate ab jetzt, wenn ich die Sonderkündigung beauftrage?

 

Viele Grüße

Ben

Hallo @Ben82_ , "eigentlich" und so steht es auch in zwei Gerichtsurteilen und ist allgemein anerkannt, beginnt die Frist mit dem Umzugstag. Nun hat aber Thomas (Mod) vor kurzem HIER geschrieben:

"Seit dem 13. Juli hat sich in der Richtung aber etwas geändert. Die Frist beginnt dann immer mit Tag an dem wir über den Umzug informiert wurden."  

Eine Nachfrage, ob das wirklich und in allen Fällen so ist, wurde leider nicht beantwortet. Auch in den speziellen threads zum Thema Umzug, steht immer noch die alte Regel, die zumindest bis zum Inkraftreten des geänderten TKG rechtlich auch nicht zu beanstanden ist.

Lars
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Ben,

 

klar kann ich es mir mal anschauen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Meldung. Wenn es also nachweisbar ist, dass der Umzug im Juni gemeldet wurde, zählen ab da die 3 Monate bzw. der danach liegende Umzugstermin als Kündigungstermin.

 

Schick mir mal bitte deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift (neu und alt) per Privatnachricht. Melde Dich kurz hier im Beitrag, sobald Du die PN geschickt hast.

 

Viele Grüße

Lars

 

 

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Ben82_
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Lars,

 

ich habe gerade die PN geschickt mit meinen Daten.

 

Viele Grüße

Benjamin


@Lars  schrieb:

Wenn es also nachweisbar ist, dass der Umzug im Juni gemeldet wurde, zählen ab da die 3 Monate bzw. der danach liegende Umzugstermin als Kündigungstermin.



@Thomas  schrieb:

Seit dem 13. Juli hat sich in der Richtung aber etwas geändert. Die Frist beginnt dann immer mit Tag an dem wir über den Umzug informiert wurden..


Was machen wir jetzt? Was stimmt denn nun?

Ich finde, es wäre schon sehr wichtig, ganz genau zu wissen, wie VF nun verfährt.

Hat @Thomas recht und es trifft nur in diesem Fall nicht zu (passierte ja vor dem 13. Juli), so dass @Lars vom Unzugsdatum als Fristbeginn geschrieben hat? 

Lars
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hi Ben82_,

 

Du fällst noch in die alte Regelung. Dein Umzug ist laut System und auch deiner Aussage zum 01.07.2021 erfolgt. Für Dich zählen die 3 Monate also ab dem 01.07.2021.

 

Wann der Anschluss an der neuen Adresse verfügbar sein wird, kann ich nicht sagen. Ich würde jetzt erst mal den regulären Weg gehen und den Umzug nach aktuellen Status mit der Frist von 3 Monaten zur Kündigung vormerken. Sollte es zwischendurch dann doch verfügbar sein, kann die Kündigung wieder rausgenommen werden. Aber so sind wir erst mal auf der sicheren Seite. OK für Dich?

 

@Díaz_de_Vivar : Dann will ich Dich mal aufklären 🙂 Bis 12.07.21 zählte das Umzugsdatum oder das Meldedatum zur Berechnung. Je nachdem, was später erfolgte. Neu ist jetzt, dass der Meldetag für die 3 Monate herangezogen wird. Heißt also, ist der Umzug größer 3 Monate in Zukunft, wird zum Umzugstag beendet. Bei weniger als 3 Monaten zählt für die Berechnung der Meldetag, unabhängig vom Umzugsdatum. Es hat sich also in soweit verändert, dass bei rechtzeitiger Meldung die Frist so legen lässt, dass es zu keiner Zahlung nach dem Umzug kommt.

 

Viele Grüße

Lars

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