TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
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am 15.07.2020 09:11
Hallo,
meine Freundin und ich ziehen aus einer Mietwohnung in ein Eigentumshaus (übernommen aus der Verwandschaft). Umzugsservice von VF beauftragt - Bestätigung bekommen, allerdings mit der Nachricht
" Sie benötigendaher einen eigenen Kabelanschlussvertrag mit Vodafone Kabel Deutschland, um unsere Produkte weiterhin zunutzen."
Also die genannte Hotline angerufen, die sagen mir, dass kein Kabelanschluss am Haus sei und der Techniker das erst erledigen müsste (wenn überhaupt möglich) und mich die Nutzung dann 15€ mehr im Monat kosten würde oder ich kein TV hätte.
Nun zu meinen Fragen:
Der Vertrag ist eh zu Ende Januar 2021 gekündigt. Warum kann ich keine außerordentliche Kündigung wahrnehmen, wenn mir ein Teil der Leistung nicht bzw. nur gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden kann?
Und wenn ich sage "Nein, ich möchte keinen eigenen Kabelanschlussvertrag", muss dann trotzdem die volle Grundgebühr bezahlt werden, die mit aktuell ca 55€ (bzw. dann sogar 70!!) für 50MBit eh schon sehr hoch ist?
Danke für die Antworten und viele Grüße,
Markus
am 15.07.2020 10:57
Prüf die Verfügbarkeit am besten noch einmal selbst auf https://zuhauseplus.vodafone.de/verfuegbarkeitspruefung/?tab=kip Gibt es dort einen Kabelanschluss (also physisch das Kabel zum Haus), wird dir ein Tarif mit "Cable" am Ende angeboten, ansonsten vermutlich "DSL". Gibt es dort tatsächlich keinen Kabelanschluss, kannst du natürlich nach TKG außerordentlich kündigen - oder ggf. auf DSL umsteigen.
Der Kabelanschluss-Vertrag (TV Connect) steht im Grunde für das Entgelt für die Signallieferung. Deiner Umzugsbestätigung nach dürftest du das an deiner alten Adresse über die Nebenkosten der Wohnung schon bezahlt haben.
Ohne dieses Entgelt dürfte VFKD TV vermutlich komplett sperren und du könntest deinen TV-Vertrag "digitales TV-Zusatzprodukt" (o.ä.) trotzdem nur zum Ende der Laufzeit kündigen. Der Vertrag enthält dann ja nur, dass du eine Senderfreischaltung hinterlegt bekommst und ggf. ein Leihgerät und das kann erfüllt werden (ob sinnvoll oder fair ist eine andere Frage). Du könntest dir schließlich auch ein Auto kaufen, ohne einen Führerschein zu haben oder überhaupt bekommen zu können.
am 15.07.2020 11:05
Danke schonmal für deine Antwort.
Also bei der Prüfung unter dem Link für Kombipakete kam folgendes raus:
Bei Internet und Telefon: Nur Nutzung des GIGA-Cube.
Bei nur TV: selbes wie auf dem Bild.
Was heißt das jetzt genau für mich?
am 15.07.2020 11:16
Wie die Situation bei Vodafone aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
Beim ehemaligen Unitymedia (jetzt Vodafone West) genügte diese Info, um den kompletten Vertrag zu kündigen.
Allerdings mit den üblichen 3 Monaten Kündigungsfrist.
15.07.2020 12:33 - bearbeitet 15.07.2020 12:34
@GesaMarkus Wenn es nicht zwischenzeitlich ein Mod übernimmt, mach bitte deine Adresse unkenntlich! (Windows z.B. im Snipping-Tool mit Schwarz übermalen)
Ich hab die auch nochmal geprüft, denn die Anzeige (gar keine Anzeige bei TV, also auch nicht "leider nichts verfügbar") kam mir seltsam vor und bekomme Kabel mit bis zu 1000 Mbit/s. Da hatte vielleicht die Verfügbarkeitsprüfung nen Aussetzer.
am 15.07.2020 12:45
Danke, habe das Bild entfernt.
Angemeldet über Firefox habe ich diese Daten bekommen (und bekomme sie auch immer noch).
Unangemeldet über Chrome das Ergebnis wie bei dir.
Aber trotzdem sehe ich es nicht ein, verpflichtet zu sein, einen zusätzlichen Kabelvertrag abschließen zu müssen, dafür nochmal Gebühren zahlen, wenn ich doch über DSL dort entsprechend alles nutzen könnte (und ab Januar auch bei einem anderen Anbieter werde).
Deshalb auch die Frage, nach der Außerordentlichen Kündigung. Da ich mir nicht vorstellen kann, wenn ich sage, ich möchte kein TV (über Kabel), dass ich dann trotzdem Internet habe (was ja auch über Kabel läuft).
am 15.07.2020 13:18
Du brauchst den Kabelanschluss-Vertrag nur dazu nehmen, wenn du auch Kabelfernsehen nutzen möchtest. Ich glaube so steht es auch in der Umzugsbestätigung. Wenn du es zukünftig gar nicht mehr möchtest, kannst du es einfach zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Rein theoretisch müsste VFKD dann nur eben das TV-Signal zu deiner Wohnung (bzw. in dem EFH) nicht freischalten bzw. dürfte den TV-Empfang sperren.
am 15.07.2020 15:30
Hi GesaMarkus,
die Sache ist eigentlich ziemlich simpel und wurde von Wurzelzwerg schon richtig erfasst.
Den Grundvertrag fürs Fernsehen ist aktuell in den Mietnebenkosten mit dabei. Das wird über einen Gesamtvertrag mit der Hausverwaltung geregelt.
In Euren neuen Eigenheim gibt es so einen Gesamtvertrag nicht. Das was über die Mietnebenkosten bezahlt wurde, bezahlt Ihr dann zukünftig direkt an uns.
Gruß
Stephan
am 15.07.2020 15:34
Danke Stephan,
wenn ich das nun aber nicht möchte und nur Internet/Telefon benötige, ist dann dieser Grundvertrag trotzdem nötig? Denn auf Standard-TV kann ich gerne verzichten.
Würde sich dann die Grundgebühr bei Nicht-Nutzung verringern? BZw. ändert sich dann die Vertragslaufzeit?
Denn wie bereits erwähnt ist zum Ende Januar eh gekündigt und eine Verlängerung ist nicht gewünscht.
Danke und viele Grüße
am 15.07.2020 16:05
Der Vertrag über die Nebenkosten sollte bei dir eigentlich gar nicht auftauchen, da dieser über die Hausverwaltung abgeschlossen wurde.
Demnach entfallen diese Kosten sowieso.
Wenn du aber zusätzlich irgendeinen Pay-TV-Vertrag (z.B. HD) abgeschlossen hast, sind das bei mit viele "?"
Also gibt es in deiner aktuellen Abrechnung von Vodafone irgendeine Position, die nach TV riecht?