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Telefonisch zugesicherte Vertragsinhalte werden nicht eingehalten wegen interner Zurückweisungen
dtp
App-Professor
App-Professor

Ich bin mittlerweile wirklich extrem sauer auf Vodafone.

 

Bei der Umstellung von Horzion TV auf Giga TV wurde mir von zwei Hotline-Mitarbeitern zugesichert, dass ich die Gebühren für die Aktivierung und die Umstellung sowie für die Lieferung der GigaTV Cable Box in Höhe von 69,96 € nicht zu zahlen habe. Nun kam die Rechung und alle drei Posten wurden abgerechnet. 

 

Ein erneuter Anruf bei der Hotline ergab, dass die Erstattung der Gebühren intern abgelehnt wurde, weil der Hotline-Mitarbeiter sie nicht als Einzelposten sondern als ein Gesamtposten angegeben hatte. Warum wird darüber der Kunde nicht informiert? Dies grenzt aus meiner Sicht schon an grobe Fahrlässigkeit. Einen Vorsatz und damit Betrugsabsichten will ich jetzt mal nicht unterstellen, aber es kann nicht sein, dass der Kunde für einen von einem Mitarbeiter verursachten Fehler bezahlen muss.

 

Die Mitarbeiterin an der Hotline hat mir nun versichert, dass sie die drei Posten einzeln gutschreiben werde und ich diese Gutschrift dann mit der nächsten Rechnung erhielte. Auf meine Frage nach einer Entschädigung, weil ich bereits mehrfach wegen Fehlern bei der Umstellung anrufen musste und nun ja auch quasi mit 69,96 € in Vorleistung gehe, konnte sie mir leider keine Antwort geben, sondern sich lediglich nochmals entschuldigen.

 

Nicht nur, dass aktuell die Datenrate von 250 MBit/s nicht eingehalten werden kann (im Mittel liegt sie derzeit eher bei 60 Mbit/s), nein, jetzt auch noch dieser Ärger bei der Rechnungslegung. Auch meiner Bitte nach der Übersendung des aufgezeichneten Gesprächsprotokolls konnte mir die Mitarbeiterin leider nicht nachkommen bzw. wusste nicht, ob das überhaupt möglich sei.

 

Gruß,

 

Thorsten

27 Antworten 27

@CE38 Gut bei mir läuft es anders, funktioniert aber recht gut bei mir.

Bei mir läuft es so ab, dass ein Angebot von Vodafone kommt und ich sage "ja ich will".

"Die Willenserklärungen (zwei), die zu einem Vertragsschluss führen, heißen Angebot und Annahme"

 

Aber spielt keine Rolle, im großen und ganze sollte es funktionieren.

Usersperre wegen wiederholter Verbreitung nicht offizieller Kontaktwege.

@WeichEi04 

Glückwunsch wenn du deine eigenen Geschäftsbedingungen als Vertragsgrundlage durchsetzen konntest. Bezweifle ich zwar - aber dann sollten alles geklärt sein. Bei allen anderen Kunden erfolgt die Annahme erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung.

 

 

dtp
App-Professor
App-Professor

Das sind nicht seine eigenen Geschäftsbedingungen, sondern es steht so im BGB bzw. es steht verklausuliert im BGB, wonach die Schritform für das Zustandekommen eines Vertrags gesondert gesetzlich geregelt sein muss. Ist sie es nicht, genügt der Antrag (erste Willenserklärung) und die Annahme (zweite Willenserklärung) für das Zustandekommen eines Vertrags aus. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Vodafone kommt also durchaus bereits am Telefon zustande. Es gilt aber bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

 

In meinem Fall ist die Estattung der drei Gebühren durchaus Vertragsbestandteil. Und wenn Vodafone sich nach mehrfacher Aufforderung zur Nachbesserung nicht daran hält, ist das eine Vertragsverletzung. Damit habe ich zwar kein Sonderkündigungsrecht, aber der Vertrag ist erst gar nicht zustande gekommen und ich könnte ihn anfechten.


@dtp  schrieb:

Das sind nicht seine eigenen Geschäftsbedingungen, sondern es steht so im BGB bzw. es steht verklausuliert im BGB, wonach die Schritform für das Zustandekommen eines Vertrags gesondert gesetzlich geregelt sein muss. Ist sie es nicht, genügt der Antrag (erste Willenserklärung) und die Annahme (zweite Willenserklärung) für das Zustandekommen eines Vertrags aus. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Vodafone kommt also durchaus bereits am Telefon zustande. Es gilt aber bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.


Durch die AGB von Vodafone wird diesbezüglich aber das BGB ersetzt. Die Regelung des BGB ist doch unstrittig. Lese die Geschäftsbedingungen deines Vertrags.

 

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@CE38  schrieb:

Durch die AGB von Vodafone wird diesbezüglich aber das BGB ersetzt. Die Regelung des BGB ist doch unstrittig. Lese die Geschäftsbedingungen deines Vertrags.

 

 


Diese Macht hat weder Vodafone noch ein anderer Verein. Im Zweifelsfall gelten die gesetztlichen Regelungen vor den BGB.

 

Übrigens ist Vodafone wohl die einzige Firma, die sich "seriös" schimpft, bei der die telefonische Vereinbarung nichts gilt. In verschiedenen mich betreffenden Bestellungen wird es nach einem Geplauder ernst.

Der Verkäufer sagt, dass die Bestellung jetzt aufgezeichnet wird. Er zählt dann die Punkte auf und ich darf dann nur noch  mit "Ja" antworten. In einem Fall ist die AB zunächst von der telefonischen Bestellung abgewichen und wurde im nachhinein korrigiert.

Es gibt selbstverständlich Grenzen: Einen Porsche wird man auf diese Weise nie für 9,99 erwerben können.

 

@Gelöschter User 

Dort wo keine abweichende Vereinbarung in den AGB getroffen wurde, gilt natürlich für Privatkunden das BGB und für Vollkaufleute das HGB.

Natuerlich sollte eine Auftragsbestätigung vom erteilten Auftrag nicht abweichen. Dies ist aber ein voellig anderes Thema.

 

Auch andere TK-Anbieter nehmen am Telefon lediglich einen Auftrag entgegen. Am Telefon findet kein verbindlicher Vertragsabschluss statt. Es folgt immer u.a. eine Plausibilitäts- und Bonitätspruefung. Die Anbieter binden sich erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@CE38 

Sage bitte einfach Gesetze und Ordnungen. Davon gibt es eine ganze Bibliothek, die je nach Fall angewendet werden.

Grundsätzlich gilt aber: Eine Regelung in den Geschäftsbedingungen darf den Vertragspartner nicht schlechtet stellen als die gesetzliche Regelung.

Dies gilt für alles im Leben.

@Gelöschter User 

Im Vertragsrecht leider falsch - es besteht Vertragsfreiheit. Die AGB's sind meistens fuer den Kunden schlechter als Regelungen im BGB. Deshalb gibt es ja Urteile, dass die AGB nicht grenzenlos gestaltet werden können. Hier ist aber nicht der richtige Ort für weitere Ausführungen. 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Gefühlt die Hälfte des TKGs besteht aus Zahlen rund um Vertragsfragen.

Telefonsperren, Umzug, Vertragslänge, ....

@CE38 Der Vorteil ist wenn in den AGB man schlechter gestellt wird, wie im Gesetz ist die Regelung ungültig. So wird es im Vertragsrecht gelehrt, sonst bräuchten wir keine Gesetze wenn jede Firma diese mit AGB aushebeln kann.

Die AGB´s sollten ergänzend zum Gesetz sein und die Lücken wo das Gesetz lässt schließen. Es gibt Firmen wo diese versuchen aber scheitern vor Gericht, wenn es eine klare gesetzliche Regelung gibt.

Selbst bei Fragwürdigen ABG´s Regelungen entscheiden die Gerichte zum Gunsten des Bürger, sehr oft kommt es aber bevor eine Gerichtsentscheidung gibt einen Vergleich.

 

Also sollte Vodafone einen mit den AGB´s schlechter stellen wie im BGB, freut sich der Verbraucherschutz.

Bitte nenne doch zum Beispeil ein Passus wo das so wäre!

Usersperre wegen wiederholter Verbreitung nicht offizieller Kontaktwege.