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Lösung

Technikerbesuch Kosten
EK1988
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo alle zusammen,

bin neu bei Vodafone und habe das Internet&Phone Cable 1000.

Da man mir vorher am Telefon versichert hatte,dass ich die 1000 erreiche,ich aber leider nicht über 650 komme und der Speed öfter auch schwankt habe ich mich bei der Technik gemeldet.Über die Fernwartung konnte man das Problem leider nicht lösen und nun wird ein Techniker von der Firma Solutions 30 im Auftrag von Vodafone kommen.

Dieser Technikereinsatz wird doch von Vodafone übernommen oder?Nicht dass irgendwelche Kosten auf mich zukommen.Hoffe ihr könnt mir das beantworten.Vielen Dank.

11 Antworten 11
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@EK1988 

Die Technikerkosten sind von dir zu tragen, sofern der Fehler in deinem Zustaendigkeitsbereich liegt (eigene Hardware ist unzureichend oder fehlerhaft, falsche Verkabelung etc.). Lese hierzu auch die Vertragsbedingungen.

EK1988
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Warum denn das?Vodafone erfüllt doch in dem Sinne den Vertrag nicht.

Nun müssten sie doch dafür sorgen,dass das Problem beseitigt wird.Warum sollte ich für diese Kosten aufkommen?Verstehe ich echt nicht...

@EK1988 

Was kann Vodafone dafuer, wenn z.B. die gebuchte Leistung anliegt - du aber das Anschlusskabel nicht richtig angeschlossen hast oder dein Laptop bzw. PC überhaupt nicht fuer GB-Leistung ausgelegt ist bzw. eine fehlerhafte Konfiguration aufweist ?

 

Kommt die gebuchte Leistung den am Router an ?

Es ist oft so das die eigene Hardware die 1gbkt nicht verarbeiten kann. Der techniker schließt sein Laptop an wenn dort dann  über 900mbit erreicht wird wird dir der Einsatz berechnet.

 

Deswegen vergewisser das deine Hardware es wirklich kann. 

 

Benutz den TCP optimizer, und mach vorher davon eine Sicherung 

Hier was auch in deinem 1 Gbit Vertrag steht:

 

In den AGB erklärt Vodafone dazu, dass bei Gigabit-Zugängen minimal eine Datenübertragungsrate von 600 MBit/s geboten wird. Normalerweise werden 800 MBit/s erreicht. Maximal seien 1000 MBit/s möglich. 

 

Also ist dein Anschluss noch völlig im "Normbereich"

 

Gruß Kurt

 

 

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Kurtler Das ist leider ein Trugschluß. Nach der Bundesnetzagentur liegt "eine erhebliche...Abweichung bei der Geschwindigkeit...im Download vor, wenn

1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden

2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder

3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird."

KLICK 

 

Naja, wenn die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit bei einem Bis zu-"1000MB"-Account bei mindestens 600 bzw. 800 liegt, dann beziehen sich die 90% darauf. Und 90% von 600 bzw. 800 kann man sich ja ausrechnen.

 

Und an zwei Messtagen müssen dann offenbar meinetwegen 90% von den Maximal 1000% erreicht werden.

Das 650 Mbit bei einem Gbit Anschluss nicht optimal sind ist schon klar.

 

Ich habe nur einen 250iger DSL-Anschluss. Bei mir kommen "nur" 210 Mbit/s an. Aber das ist damit völlig in Ordnung. Laut meinen Vertragsunterlagen, ist die minimal Geschwindigkeit 185 Mbit/s, normal 200 Mbit/s und max. 250!! Und das habe ich bei Vertragsabschluss so anerkannt.

 

Und anders ist es auch bei den Kabelverträgen nicht. Auch dort sind, min. - normal und max. Geschwindigkeiten aufgeführt. Und solange die eingehalten werden, kann man da auch nichts machen.

 

Kein Provider garantiert einem die angegebene volle Geschwindigkeit. Dort steht immer "bis zu"!!

 

Und wenn man dann schon dagegen vorgehen möchte, dann muss man halt eine Langzeitmessung machen, ob hier wirklich nicht an 2 Tagen 900 mbit/s bzw. von der "normal" Geschwindigkeit 800, dann 720 Mbit/s erreicht werden.

 

Und wenn das Problem, nicht an seiner Hardware liegt und auch beim Techniker seinem Messgerät, nicht mehr ankommt, dann wird er auch für den Einsatz nichts bezahlen müssen.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@MichaelBeyer2 Nein, das bezieht sich nicht da drauf, sondern auf die im Produktdatenblatt angegebenen Werte. Dort steht als Normalgeschwindigkeit 800 Mbit/s und die muss laut Bundesnetzagentur in 90% der Messungen erreicht werden.

Die Produktdatenblätter sind ein Ergebnis aus der TK-Transparenzverordnung

@Kurtler Diese "bis zu" Regelungen sind eben durch die seit 2017 geltende TK-Transparenz als Vertragsgrundlage nicht mehr maßgebend. Bis zu bedeutet nur noch, dass du eben nicht mehr als das erreichen kannst. Im übrigen haben die Gerichte auch vor 2017 zunehmend das Argument "bis zu" sehr kritisch gesehen und immer öfter zu Gunsten der Kunden entschieden, wenn dauerhaft nur ein Bruchteil der Leistung erreicht wurde. 

Ich finde diese TK-TransparenzVO einen großen Schritt in Richtung Schutz des Verbrauchers und deshalb ist es auch sein gutes Recht, seine vertraglichen Ansprüche einzufordern.