TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 21.12.2018 16:17
am 04.02.2019 17:04
am 06.02.2019 21:54
Hi Bogy83,
Steffi hat Dir bereits geschrieben, dass sich die Gutschrift und die Rechnungserstellung überschnitten haben. Die Pauschale wird mit der nächsten Rechnung verrechnet.
Ich habe die Firma erneut angeschrieben und warte nun auf eine Rückmeldung.
VG Wallace
am 07.02.2019 14:29
Hey,
ich habe bereits eine Rücmeldung erhalten. Ein Protokol gibt´s von uns nicht. Deine Hausverwaltung muss sich entweder selbst um die Aufrüstung / Instandsetzunf kümmern oder über unseren Vertrieb eine Aufrüstung beantragen.
VG Wallace
am 08.02.2019 12:53
am 11.02.2019 20:30 - zuletzt bearbeitet am 18.02.2019 14:36 von Wallace
Hallo Bogy83,
was Wallace damit meint, ist, dass kein Protokoll erstellt wurde. Da es sich um eine fremde Anlage handelt, wurde laut Technikerunternehmen lediglich eine mündliche Information zum Zustand der Anlage gegeben und an die Hausverwaltung verwiesen. Entsprechend existiert kein Protokoll, welches Dir zugeschickt werden könnte.
Viele Grüße,
Claudia
am 15.02.2019 09:42
am 18.02.2019 15:31
Hallo Bogy83,
bevor Du irgendwelche Rückbuchungen beauftragst, solltest Du Dir nochmal Deine Rechnung anschauen. Dort steht eindeutig, dass die Servicepauschale mit Wirkung zum 24.01. korrigiert und entsprechend gutgeschrieben wurde. Das haben wir Dir auch am 28.01. bestätigt. Daher hat die Rechnung nach Abzüge der Gebühr für den Internetvertrag auch einen negativen Betrag.
Solltest Du unberechtigterweise Rückbuchungen der Servicepauschale veranlassen, würde sich das jetzige ausgewiesene "Guthaben", welches Stand jetzt mit den nächsten Rechnungen verrechnet wird, wieder mit der Servicepauschale gegengerechnet. Wenn Du ohne Absprache Rückbuchungen veranlasst, hast Du auch die Kosten zu tragen.
Gruß,
Claudia
am 18.02.2019 16:11
am 20.02.2019 18:57
Hey Bogy83,
wir haben doch bereits eine Korrektur veranlasst. Was soll denn noch korrigiert werden?
Gruß
am 21.02.2019 11:03
Eine neue, korrekte Rechnung für Januar und Februar zum Beispiel?
Kann doch nicht Euer Ernst sein, dass ihr mir 100 zuviel abbucht, mir das dann einen Monat später gutschreibt auf der Rechnung und das dann mit zukünftigen Rechnungen aufrechnen wollt.
Habe per Kontaktformular schon an den Support geschrieben, dass ich bis zum 28.02 mein Guthaben aus der Februarrechnung und die Rücklastschriftgebühren für Januar, die aus Euer falschen Rechnung resultierten, erstattet haben möchte. Sollte ich bis dahin keine Bestätigung/ Geldeingang haben, storniere ich alle Zahlungen und bezahle Euch die Monatsgebühr für Januar und Februar per Überweisung.
Was würde denn passieren, wenn ich den Betrag den ich jetzt an Guthaben bei Euch habe, als neg. Saldo hätte?