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Strafe statt Kulanz?
ThomasGr
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Kurzfassung:

 

Der neun Jahre (!) alte, defekte Festplattenrekorder (außer Funktion, zuletzt flog die Sicherung raus) meiner 81-jährigen Mutter (Pflegegrad 3, Vorerkrankungen, Hochrisikogruppe bezüglich Covid 19) wurde ausgetauscht. Da das alte Gerät nur noch Elektroschrott sein dürfte, bat ich per Mail um Befreiung von der Rücksendepflicht, da ich mich als pflegender Angehörige um meine Mutter kümmere und das Ansteckungsrisiko in der Postfiliale gern vermeiden würde.

 

Nun fand sich im Briefkasten meiner Mutter ein Schreiben des Inhalts:

„unser Gerät muss spätestens 14 Tage nach Vertragsende bei uns sein. (…) Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Woche und bleiben Sie gesund!“

 

Warum ist jetzt von Vertragsende und 14 Tagen die Rede? Es wurde kein Vertrag gekündigt, sondern wie gesagt nur der defekte Rekorder gegen ein neues Gerät ausgetauscht. Da hieß es im Begleitschreiben, die Rücksendefrist betrage 90 Tage, damit wäre noch einen Monat Zeit.

 

„Bleiben Sie gesund“ finde ich in dem mitgeteilten Kontext befremdlich; warum muss ein Ansteckungsrisiko eingegangen werden, um nur Entsorgungskosten auslösenden Elektroschrott zu versenden? Ist da nicht doch noch ein Entgegenkommen möglich? - Ich hatte in der Mail alternativ auch vorgeschlagen, das Gerät bis zum Ende der Corona-Krise noch bei meiner Mutter zu belassen und es dann zurückzusenden.

 

Ich hoffe doch, es wurde nicht „zur Strafe“ für meine Mail der Vertrag seitens Vodafone gekündigt?

 

Ich hoffe auf eine klarstellende Reaktion von offizieller Seite. Danke im Voraus.


Für alle Details noch die o.g. vollständige Mail:


Altgerät - Bitte um Befreiung von der Rücksendepflicht

Kundendaten:
...

Sehr geehrte Damen und Herren,


o. g. Kundin ist meine Mutter; sie ist 81, hat gravierende Vorerkrankungen und seit einem schweren Sturz den Pflegegrad 3, sie zählt somit zur Hochrisikogruppe in Bezug auf Covid 19. Da ich mich intensiv um sie kümmere, bin auch ich zur Zeit bemüht, Kontakte soweit irgend möglich zu vermeiden, um meine Mutter nicht unnötig zu gefährden.

Im September wurde der defekte Festplattenrekorder meiner Mutter (neun Jahre alt, kleine Festplatte, noch beschriftet mit „Kabel Deutschland“, bei der letzten Inbetriebnahme wurde der Sicherungs-Schutzschalter im Haus ausgelöst) gegen ein neueres Gerät ausgetauscht.

Angesichts der Umstände möchten wir Sie bitten, von der Notwendigkeit einer Rücksendung des alten Geräts abzusehen. Ich müsste mich damit zur Postfiliale begeben, was trotz Alltagsmasken aufgrund der gegenwärtig sehr hohen Zahlen an Corona-Neuinfektionen mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden wäre.

Wir würden es es deshalb vorziehen, das Gerät (nach der Corona-Krise) selbst zu entsorgen – was für Sie angesichts des Alters und Zustands des Geräts eine Kosteneinsparung bedeuten dürfte.

Sind Sie damit einverstanden?

Alternativ würden wir sie bitten, einer Verschiebung der Rücksendung an Sie bis zum Ende der Corona-Krise zuzustimmen.

Danke im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen

32 Antworten 32

@ThomasGr 

Gebe die fremde Hardware so zurück, als ob du sie von einem guten Freund / einer guten Freundin ausgeliehen hast.

 

Alltagshelfern aber auch dem DHL Boten kannst du kontaktlos das Paket vor die Tuer stellen - da erfolgt überhaupt kein persönlicher Kontakt. Umgekehrt bekommst du ja auch kontaktlos deine Online-Bestellungen zugestellt.

ThomasGr
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Also nach meinem Empfinden zählt die Fernbedienung zum Zubehör, das wurde in einem anderen Thread auch explizit so gesagt, nur ging es da um Rücksendung nach Kündigung - für den Fall sieht der Retourenschein Mitsendung des Zubehörs vor.


Für den hier vorliegenden Fall des Gerätetauschs wird aber ausdrücklich darum gebeten, das Gerät "ohne Zubehör" zu senden. Aufgrund einer gewissen Wertigkeit der Fernbedienung - die auch noch funktioniert im Gegensatz zum Gerät - wollte ich aber vorsichtshalber noch mal nachfragen, was ich hiermit zum dritten Mal mache mit Bitte um Antwort von berufener Seite.


Und was das "fremde Eigentum" und den Vergleich mit einem "beliehenen" Freund betrifft: Das Gerät wurde nicht kostenfrei geliehen, sondern dafür wurde neun Jahre lang Miete gezahlt, für das Geld hätte man es sicher auch erwerben können (was nichts am formaljuristischen Eigentum von Vodafone ändert, aber an der Plausibilität, mir hier ein ehrenrühriges Ansinnen unterschieben zu wollen).

Auch wenn es geliehen wurde für geld ist es nicht dein Eigentum und kannst es einfach weg schmeissen. 

 

 


@DreiViertelFlo  schrieb:

Auch wenn es geliehen wurde für geld ist es nicht dein Eigentum und kannst es einfach weg schmeissen. 

 

 


Es geht wohl eher um die Weiternutzung als "Zweitfernbedienung". Beim wegschmeißen waere es ja voellig unerheblich, ob man die Fernbedienung in das Paket legt oder zum Wertstoffhof bringt. 

ThomasGr
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ich habe nun mehrmals mitegteilt, dass Vodafone selbst auf dem Retourenschein zwei Fälle unterscheidet:

 

1. Rücksendung nach Kündigung

 

2. Rücksendung im Rahmen eines Gerätetauschs

 

Im Fall 1. wird ausdrücklich um Mitsendung des Zubehörs gebeten.

 

Im Fall 2. wird ausdrücklich - von Vodafone - darum gebeten, KEIN Zubehör mitzusenden.

 

Der Fall 2. liegt hier vor.

 

Wer den Thread nicht liest, kann ja einfach mal von der Tastatur wegbleiben.

 

Bisher konnte mir niemand sagen, ob die Fernbedienung im Sinne der Aussage zu Fall 2. zum Zubehör gehört. Für den Fall 1. steht in einem anderen Thread, die Fernbedienung sei Zubehör. 

 

Es wäre recht seltsam, wenn die FB zum Zubehör gehört, wenn Zubehör eingeschickt werden soll, aber nicht zum Zubehör gehört, wenn kein Zubehör eingeschickt werden soll. Trotzdem fragte ich lieber rnoch mal nach.

 

Wenn die Fernbedienung nicht mitgesendet werden soll, wird die natülich nicht enstorgt, sondern als Reserve-Fernbedienung aufbewahrt, weil sie auch mit dem neuen Gerät funktioniert. Da die alte Fernbedienung seit neun Jahren funktioniert und mit dem neuen Gerät eine brandneue dabei ist, wachsen mir aber sicher keine grauen Haare, wenn die alte doch eingeschickt werden soll.

 

 

 

 

 

Wenn bei der neuen Hardware eine Fernbedienung dabei war, muss die alte natürlich zurück. Wenn keine Fernbedienung dabei war, nutzt du die alte weiter. 

 

 

Was du natürlich findest, interessiert mich nicht.

 

Mich interessiert, ob eine Fernbedienung als Zubehör gilt.


@ThomasGr  schrieb:

Was du natürlich findest, interessiert mich nicht..


@ThomasGr Damit wirst du wohl leben müssen in einer community, die primär dem Austausch von Kunden untereinander dient. Ehrlich gesagt bin ich der Meinung (die du natürlich nicht teilen musst), dass die Moderatoren da eingreifen sollen, wo wirklich Probleme sind und nicht da, wo künstlich welche geschaffen werden. Nach langem hin und her hat sich ja herausgestellt, dass du die Fernbedienung überhaupt nicht benötigst. Also rein in das Paket damit und ab zur Post. Glaubst du im Ernst, VF würde dir das Teil eventuell  kostenpflichtig  wieder zurückschicken? Oder Entsorgungsgebühren verlangen? 

 

Auch wenn ich das grundlegende(!) Ansinnen des TEs nachvollziehen kann, so werden hier künstlich Probleme geschaffen.

Und ratsam wäre es mittlerweile zudem, das Thema zu schließen.

Immerhin möchte der TE hier offenkundig ausschließlich mit VF kommunizieren, sollte dafür jedoch einen dazu geeigneten Kanal wählen.

Hier muss er nunmal damit rechnen auch (bisweilen größtenteils hilfreiche) BEiträge anderer Nutzer zu erhalten.

 

 

Kleine Anmerkung noch am Rande:

Kulanz fordert man nicht. Also schick den Recorder zurück, lass ihn abholen, oder befördere ihn zu unchristlichen(sic!) Zeiten zur Packstation und dann ist auch gut...

Ich hatte um Kulanz gebeten.

 

Alle anderen in diesem Thread haben Kulanz torpediert. Nach meinem Eindruck möchte man sich hier bei Vodafone einschleimen statt Kundeninteressen zu vertreten.

 

Was meine Versuche zur Folge hatten, auf anderen Kanälen mit Vodafone zu kommunizieren, ist in diesem Thread dokumentiert.

 

Was die Fernbedienung betrifft, dürfte es auch in allgemeinem Interesse sein, offiziell klären zu lassen, ob diese zum Zubehör zählt, und ob es zwei unterschiedliche Definitionen von Zubehör gibt (einmal bei Vertragsende und einmal bei Gerätetausch), insofern passt das Forum.

 

Vielleicht führt es auch dazu, dass die Erläuterungen auf dem Retourenschein klarer gefasst werden.