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Frage

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Antwort

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Lösung

Sperre bei 45,44€ Rückstand
EisDavid
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

 

wie kann es sein dass heute mein Anschluss bei einem Zahlungsrückstand von NUR 45,44€ gesperrt wurde?

 

Das Telekommunikationsgesetz schreibt einen mindestens offenen Betrag von 75,00€ vor.

Erst dann kann eine Sperre durch den Anbieter in Erwägung gezogen werden.

 

Das ganze darf auch nur nach Ankündigung der Sperre, 2 Wochen im Voraus und SCHRIFTLICH PER BRIEF geschehen.

Ich habe die Sperrankündigung am 23.08.18. per E-Mail erhalten.

 

Es kann nicht sein das sich Vodafone in mehreren Punkten über geltendes Recht hinwegsetzt.

 

Zudem ist es eine Frechheit wenn Kundenservicemitarbeiter einen am Telefon unverschämt erzählen bei uns ist das halt so und dann auflegen.

 

17 Antworten 17
seelo2010
SuperUser
SuperUser
Ah ha, also doch keine Sperre, sondern eine technische Störung!

Übrigens regelt Paragraph 45TKG keine Sperre bei Internet und TV, dieser bezieht sich nur auf das Telefon.

Zu deiner Störung, da hast Du jetzt leider im Zahlungsrückstand befindet, erfolgt keine Störungsbehebung. Es werden erst wieder Störungstickets bearbeitet bei ausgeglichenem Kundenkonto.

Ich hab da noch eine andere These:

 

Der TE hat Monate nicht bezahlt, daher ist er über 80 € Rückstand gekommen, hat einen Teil bezahlt und hoffte somit, dass der Anschluss wieder frei geschaltet wird.

Wenn dem so ist, hat er sich aber sowas von Vertan.

Die Restschuld muss beglichen werden, bevor Vodafone in irgendeiner Form tätig wird.

 

Des weiteren: Du kommst mit Gesetzen?

 

Was ist denn mit der Pflicht, seine Schuld zu begleichen? Vodafone könnte hier auch mit $$ kommen.

Solltest du Klagen, was dein Recht ist, kann der Schuss aber ganz schnell nach hinten los gehen.

 

jetzt hier wegen eigenem Fehlveerhalten ein Fass aufzumachen, kann man machen, führt aber zu nichts.

Da wird auch kein Moderator tätig werden (können).

 

Fazit:Zahl die Schulden und gut ist, dann kannst du wieder ins Internet und TV schauen.

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Aaaalso, wer mich kennt, weiß, dass ich den Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" für einen, wenn nicht sogar den Rechtsgrundsatz unserer Rechtsordnung halte. Insofern hat der TE sicherlich gegen die vertraglichen Pflichten und damit Rechtsnormen verstoßen.

Das rechtfertigt aber nicht zu sagen, wenn du Unrecht tust, darf der Vertragspartner das auch, denn im Unrecht gibt es keine Gleichheit.

Ohne hier näher auf den Einzelfall einzugehen (Rechtsberatung) möchte ich festhalten, dass eine mail in aller Regel nicht dem Erfordernis "schriftlich" entspricht. (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 U 269/11)

Einen guten Überblick zu dieser Thematik findet man hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/telefonsperre-ist-sie-ueberhaupt-zulaessig_069524.html

 

Das soll nicht heißen, dass ich es unbedingt gut finde, wenn jemand seine Rechnung nicht bezahlt. Aber deshalb kann man ihm doch seine gesetzlichen Rechte nicht nehmen,  (wenn vorhanden) - und das gilt es zu prüfen, ohne moralische Entrüstung.

seelo2010
SuperUser
SuperUser
@Gelöschter User
Hast du meinen 2. Beitrag hier gesehen?
Wenn nicht durch einen "dummen" Zufall der Techniker raus geschickt wurde um den Teilnehmer anzukommen, dann hat das hier mit der Sperre nichts zu tun.

Was die offenen Forderungen natürlich nicht rechtfertigt 🙂
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@seelo2010 Hab ich gelesen, aber meine "Gedanken" habe ich geschrieben, weil ja so einige tatsächlich von einer Sperre ausgehen.

Was übrigens deine Meinung betrifft, § 45 TKG sei nur auf Telefondienste anzuwenden, ist so eindeutig nun auch wieder nicht. In meinem link oben wird auf einen Beschluß verwiesen, essen Tenor Nr. 2 so lautet:

"m Wege der einstweiligen Verfügung wird die Antragsgegnerin verpflichtet, den Telefon- und Internetanschluss der Antragstellerin, Kunden-Nummer: ..., Telefonnummer: ... unverzüglich zur Nutzung in vollem Umfange wie vor der Anschlusssperrung freizuschalten bzw. die Sperrung des vorgenannten Telefon- und Internetanschlusses aufzuheben. https://openjur.de/u/612824.html

 

Tina
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo zusammen,

 

jetzt holen mal alle, die es brauchen, tief Luft.

 

@EisDavid sende mir in einer Privatnachricht Deine Kundennummer, Name und Anschrift zu. Sobald Du mir Deine Daten geschickt hast, melde Dich bitte noch einmal kurz in Deinem Beitrag. Dann schaue ich mir das mal an.

 

Beste Grüße

Tina

 

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Mal davon losgelöst, daß dieser Thread mal wieder ein Musterbeispiel dafür ist, daß diejenigen, die am lautesten schreien, daß das alles sooo illegal ist, oft keinerlei Grund dazu haben:


@Gelöschter User@  schrieb:

(...) weil ja so einige tatsächlich von einer Sperre ausgehen.


Dazu zähl(t)e ich mich im weitesten Sinne auch.  Allerdings nicht auf Grundlage der Annahme, daß es sich um genau den und nur den von (in diesem Fall) @EisDavid genannten Rückstand handelt und die Sperre (wäre es denn eine gewesen) auf Grund genau der und nur der genannten Summe gegriffen hat.  Sondern eher auf Grundlage der Annahme, daß diese Sperren systemseitig und automatisiert initiiert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt/Parameter überschritten werden (zu denen mit großer Wahrscheinlichkeit auch die gesetzlichen "Untergrenzen" für quasi akzeptablen und aus Unternehmenssicht zu akzeptierenden Vertragsbruch durch den Kunden zählen).

 

Da da nun also kein Mensch sitzt, der "Ui, der @EisDavid hat einmalig 45,44€ nicht gezahlt, das ist zwar weniger als 75€, aber den sperre ich jetzt einfach trotzdem mal." sagt, sondern das System das entsprechend prüft und dann reagiert, habe ich bei derartigen "Ich habe alles richtig gemacht, die illegal Handelnden sind allealle anderen!"-Behauptungen immer ein wenig meine Zweifel, ob die Geschichte wirklich vollständig berichtet wurde oder ob z.B. aus dem Vormonat ein weiterer Vertragsbruch (ebenfalls unter 75€ und damit vom Unternehmen erstmal so hinzunehmen) vorliegt und diese beiden Punkte sich z.B. jetzt addiert und den "Mechanismus" ausgelöst haben.

 

Ich gehe nicht davon aus, daß deratige Prüfmechanismen immer fehlerfrei arbeiten und nie "versagen" können und daß es bei dieser Art der automatisierten Prüfung nie zu falschen Ergebnissen kommen kann - aber ich gehe auch nicht davon aus, daß man (wenn sich denn sicher ist, nur dieses eine Mal vertragsbrüchig geworden zu sein) das als erwachsene Person auch direkt mit dem Vertragspartner klären können sollte, ohne daß man es (inkusive oberpeinlicher "Ich werde vertragsbrüchig, wann ich es will, und das hat niemanden zu interessieren!"-Argumentation) irgendwo ins Internet schreiben muß.

 

Denn erstaunlich häufig sind die, die in dieser Form die Öffentlichkeit suchen, dann nicht zwingend gerade die an der Situation unschuldigen Unschuldigen, sondern eher Ursache des Problems.

 

Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Tina Luft holen? Hier ist doch alles entspannt und locker - auch bei gegensätzlichen Meinungen

 

@Der Ritter Ich stimme dir zu, dass kein böser Mensch am Mensch am Drücker sitzt.  Auch lese ich hier lange genug mit, um zu wissen, dass oftmals nur das geschrieben wird, was der TE wünscht, dass Wirklichkeit ist.

Dennoch bin ich der Meinung, dass man zunächst mal davon auszugehen hat, die Angaben entsprechen der Realität und dementsprechend zu antworten. Und Fakt ist nunmal, dass der Gesetzgeber es nicht will, dass wegen Bagatellbeträgen der Hahn zugedreht wird und es Möglichkeiten gibt, sich dagegen zu wehren, falls es doch geschieht (wie das zitierte Urteil zeigt, gibt es diese Fälle - und nicht nur den einen). Wohlgemerkt: WENN es sich um einen solchen handelt.

Aber ich denke, damit ist die Sache jetzt klar, Tina wird evtl. mehr machen/sagen können und immerhin snd ja auch ein paar ganz allgemeine Infos geflossen.

 

Grüße