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am 24.07.2019 22:06 - zuletzt bearbeitet am 05.08.2019 07:39 von Tina
Hallo,
Folgendes Problem; Ich bin im April diesen Jahres umgezogen und habe wegen bestehendem Internetvertrag und Satanlage meine Verträge gekündigt. Die Kündigung für mein Internetvertag ist durch gegangen, die für den Receiver aber nicht, was ich heute erst erfahren habe. Ich habe eine Bestätigung von einem der Eigentümer vom Haus abgeschickt obwohl die eigentlich nicht notwendig ist da ich hier eigentlich nicht zur Miete wohne und trotzdem. Wenn dieser Vertrag nicht mit gekündigt wird fühle ich mich gezwungen einen Anwalt zu kontaktieren, denn ich verstehe die Problematik nicht.
Danke schon mal.
Edit: Betreff konkretisiert.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 26.07.2019 12:46
Hallo Amuchan,
ich habe mir das angeschaut. Du hast uns in Deiner Kündigung mitgeteilt, dass an der neuen Adresse bereits ein Kabel-Internetvertrag besteht. Aus diesem Grund wurde Dein Vertrag mit der Frist von 3 Monaten beendet. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass TV dort auch funktioniert. Eine zusätzliche SAT-Anlage ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung.
Tut mir leid, aber ich kann Dir keine andere Antwort geben.
Beste Grüße
Tina
am 24.07.2019 22:15
Hallo @Amuchan ,so ganz klar ist dein Problem nicht. Welcher Vertrag wurde denn zu welchem Datum beendet? Denn wenn bei einem Umzug an der neuen Wohnung die bisherigen Leistungen von VF nicht erbracht werden können hat man ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Dabei beginnt diese Frist am Umzugstag.
am 25.07.2019 06:38
am 25.07.2019 09:33
am 25.07.2019 09:58
Hallo Amuchan,
die Problematik ist vermutlich, dass Du laut unserer Daten Kabelfernsehen an Deiner neuen Anschrift genutzt werden kann. Zumindest sollte ein Hausübergabepunkt vorhanden sein. Wenn aber die gesamte Hausanlage auf SAT umgerüstet wurde, brauchen wir dafür einen Bestätigung des Eigentümers. Beinhaltete das Schreiben diesen Hinweis Deines Eigentümers?
Beste Grüße
Tina
am 25.07.2019 10:31
am 25.07.2019 12:07
Unabhängig ob grundsätzlich versorgbar dürfte auch zu beachten sein, dass der TE offensichtlich keinerlei Verfügungsgewalt in der Wohnung hat. Und irgendetwas muss bei VF ja passiert sein, denn der internetvertrag scheint ja beendet zu sein. Vielleicht bringt ein Blick ins Kundenkonto Klarheit.
am 26.07.2019 10:15
Hallo Amuchan,
ich schaue mir das an. Schick mir in einer Privatnachricht Deine Kundennummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift zu. Melde Dich anschließend auch noch einmal hier im Beitrag.
Beste Grüße
Tina
am 26.07.2019 11:28
am 26.07.2019 12:46
Hallo Amuchan,
ich habe mir das angeschaut. Du hast uns in Deiner Kündigung mitgeteilt, dass an der neuen Adresse bereits ein Kabel-Internetvertrag besteht. Aus diesem Grund wurde Dein Vertrag mit der Frist von 3 Monaten beendet. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass TV dort auch funktioniert. Eine zusätzliche SAT-Anlage ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung.
Tut mir leid, aber ich kann Dir keine andere Antwort geben.
Beste Grüße
Tina