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Lösung

Sonderkündigungsrecht
uweCh
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Warum bekomme ich keine Bestätigung wegen mein beantragten sonderkündigungsrecht – habe

Sonderkündigungsrecht und mein Vertrag zum 16. August 2021 gekündigt – weil ab August mein Vermieter alle Kobaltverbindungen in Haus stilllegen lässt ab August gibt es keine Verbindung mehr zur Vodafon kann da mir einer helfen hatte schon zwei Mal Vodafon angeschrieben aber die haben nur eine normale Kündigung gemacht – das heißt ich muss 9 Monate noch weiter für mein Anschluss  bezahlen den ich nicht habe. Wer kann mir helfen – Sonderkündigungsrecht steht mir doch zu oder nicht  - muss ich mir jetzt den noch einen Rechtsbeistand  Verbraucherzentrale holen oder so

 

*** @uweCh, Beitrag von Feeback nach Internet, Telefon & TV über Kabel verschoben! ***

6 Antworten 6
bahnrat
Datenguru
Datenguru

@uweCh  schrieb:

muss ich mir jetzt den noch einen Rechtsbeistand  Verbraucherzentrale holen


Wird wohl soweit kommen.

 


@uweCh  schrieb:

Kobaltverbindungen


Du hast Kobalt im Haus? Da solltest Du den Vermieter fragen ob Du das bekommen kannst.

Übrigens:

Ist der Kabelanschluss Mietvertraglich vereinbart, und hat der Vermieter rechtswirksam eine Änderung des Mietvertrages zugestellt bzw. eine Zustimmung zur Mietvertragsänderung erbeten? Wenn nicht darf der Vermieter m.E. den Anschluß nicht stilllegen lassen, sonst könnte er sich Schadenersatzpflichtig machen. Und wenn es durch die Stilllegung des Kabelanschlußes keinen TV-Empfang mehr gibt und der Vermieter auch keine andere Empfangsmöglichkeit erlaubt, kann der Mieter m.E. die Miete kürzen. Ob der VM mit Aussagen wie "Du hast doch ein Handy, darüber kannst Du Dich informieren" vor Gericht durchkommt möchte ich bezweifeln, schon alleine weil ein vernünftiger Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender darüber m.E. nicht möglich ist (schon alleine aufgrund des kleinen Datenvolumens, nicht jeder hat eine echte Datenflat mit dauerhaft hoher Geschwindigkeit).  Aber da können Verbraucherzentrale und Mieterverein helfen. Ob am Ende VF außerordentlich aus dem Vertrag entlassen muss oder der VM den finanziellen Schaden ersetzen muss kann ein Fachmann beim Mieterverein oder der VZ sagen. Ich möchte ein wenig bezweifeln, dass in diesem Fall hier wirklich ein außerordentliches Kündigungsrecht vorliegt, da VF nichts dafür kann, dass der VM die Kabel rausreißen will, und VF deshalb auch weiterhin auf Zahlung bestehen darf.

Irgendwie will das keiner richtig  verstehen

 

(Mein Vermieter(Hausbesitzer) hat alles Kabelanschlusse – auch – Vodafone gekündigt – Ab 16. August 2021 haben wir kein Kabel im Haus mehr. Deshalb mach ich von mein Sonderkündigungsrecht Gebrauch.  Bitte bestätigen sie mein Termin 16. August 2021 und Kündigung

ab August übernimmt das Objekt Stadtwerke Flensburg die Grundversorgung über Glasfasernetz – alles andere wird den entfernt.

Info von den Stadtwerken an uns lautet -  Wir empfehlen Ihnen rechtzeitig bei Vodafone von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, um im August dort aus dem Vertrag heraus zu kommen. Schritte informieren. Wichtig: Es sind nur die Kunden der Vodafone betroffen. Alle weiteren Anbieter können trotzdem versorgen.

 

 

Auch die Telekom-Leitungen? Das darf er m.E. nicht, da er sonst die Anbieter-Wahlfreiheit verhindert.


@uweCh  schrieb:

Irgendwie will das keiner richtig  verstehen

(...)


Müssen wir auch nicht, denn du befindest dich hier in einem Kunden helfen Kunden Forum. Daher kann diese Forderung


@uweCh  schrieb:

(...) Bitte bestätigen sie mein Termin 16. August 2021 und Kündigung

(...)


von uns keiner nachkommen. 

Lars
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo uweCh,

 

ich kenne es eigentlich so, dass bei einem Netzbetreiberwechsel die Kündigung der Verträge der Mieter über die Kündigung der Gestattung des Vermieters erfolgt. Es wäre hier also erst mal die Frage, hat der Vermieter mit uns einen Versorgungsvereinbarung und wurde diese auch gekündigt? Dies ist kein Vorgang, der vom normalen Kundenservice gemacht wird. Daher wird eine Kündigung deinerseits vermutlich nicht viel Erfolg haben. Wichtig wäre hier, dass der Vermieter seine Ansprechpartner für Großkunden bei uns im Haus über die bevorstehende Demontage und somit der Vermarktungseinschränkung informiert. Die Kollegen müssen dann die Aufhebung der Verträge veranlassen.

 

Viele Grüße

Lars

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