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am 23.12.2018 16:41
am 23.12.2018 16:54
@KojakDE schrieb:
Also, greift hier das Sonderkündigungsrecht aufgrund nicht erbrachter leistung ?
Wenden Sie sich dazu gegen entsprechende Bezahlung bitte an eine zur Rechtsberatung befugte Stelle.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 23.12.2018 17:02
am 23.12.2018 17:15
Hi,
es wird schwierig, die "Nicht erbingung der Leistung" zu dokumentieren und diese VF KD "zu beweisen".
Die einzige Möglichkeit, die ich evtl. sehe ist ein Umstieg von GigaTV auf Vodafone TV mit dem voherigen Festplattenrekorder.
Wende ich dazu am Besten ans Beschwerdemanagement (Stichwort: Beschwerdemanagement).
Gruß
am 23.12.2018 17:17
@KojakDE schrieb:
Gibt es hier vllt jemand, der antwortet weil er eine nützliche aussage machen kann und nicht nur um beiträge zu sammeln ??
Natürlich. Sie können z.B. mal in diesen Thread schauen, da steht die zutreffende Antwort im zweiten Post schon drin.
Welche Voraussetzungen Sie erbringen müssen, um hie rüberhaupt irgendwas zu bewegen, steht in zahlreichen anderen Threads sowie u.a. im BGB. Ob hier ein "Sonderkündigungsrecht" greift, kann und wird ein Laie nicht final zuverlässig beantworten können.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 23.12.2018 17:20
hallo
was soll man denn auch sonst sagen,
hier sind user die user helfen......
wenn sie schon die ganze zeit nicht zufieden damit waren ,warum haben sie dann nicht gleich in der 14 tägigen wiederufungsfrist ,wiederrufen ?
sie müssen hat probieren ob ihre sonderkündigung greift ,aber das müssen sie selber mit vodafone schrieftlich klären.....
auch können sie ja vorher mal nett anrufen und die sache von einen techniker überbrüfen lassen,was genau los ist.....
mehr können wir ja hier auch nicht machen sorry
mfg
23.12.2018 17:21 - bearbeitet 23.12.2018 17:22
@KojakDE Die Antwort vom "Ritter" ist schon nützlich, denn hier im forum kann und darf keine Rechtsberatung erfolgen. Rechtsberatung heißt, eingehen auf den Einzelfall. Allgemein gesprochen gibt es kein "Sonderkündigungsrecht aufgrund nicht erbrachter leistung" (wer hat das bloß in die Welt gesetzt), sondern die in § 314 BGB definierte "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund" bzw. als Spezialfall bei Dienstverträgen die "Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" in § 626 BGB. Was ein "wichtiger Grund" im Sinne dieser §§ ist, hängt vom Einzelfall ab, es kann (!) natürlich auch eine nicht erbrachte vertragliche Schuld sein. Aber das darf im Einzelfall eben nur diese zur Rechtsberatung befugte Person/Stelle ausführen. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht darüber.
Ob meine Aussage jetzt nützlich ist kann ich nicht sagen - immerhin habe ich einen Beitrag gesammelt.
am 27.12.2018 16:17
Schon spannend, daß @KojakDE außer ein wenig nicht nützlichem Aggro-Geschreibe im fragwürdigen "Stil" von
@KojakDE schrieb:
Gibt es hier vllt jemand, der antwortet weil er eine nützliche aussage machen kann und nicht nur um beiträge zu sammeln ??
nichts mehr zu der Sache beizutragen hat(te). Aber ein großer Verlust ist das irgendwie auch nicht, denn damit würde er/sie/es nur Beiträge sammeln und das verachtet er/sie/es ja so, wenn man das tut.
Kann hier dann zugemacht werden, @KojakDE? Reicht, wenn Sie den Thread als "gelöst" markieren. Das zählt nicht als weiterer Beitrag Ihrerseits in die Statistik.
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