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Lösung

Sonderkündigungsrecht
KojakDE
Daten-Fan
Daten-Fan
Hallo liebe leute.
Habe mein vertrag seit 2 monaten umgestellt und habe aufgrund dessen die „supertolle“ gigatv box bekommen. Seit dem ersten tag habe ich nahezu täglich mit dem ( uns allen bekannten ) fehler 8020 zu kämpfen. Mitunter mehrmals täglich. Nun frage ich mich, ob dies ein grund zur sonderkündigung ist..!? Denn die mir zugesicherte leistung ( fernsehen ) wird ja demnach wenn überhaupt, nur sehr mangelhaft und sporadisch erbracht. Und diesem riesen unternehmen, monat für monat eine nicht unerhebliche summe in den schlund zu werfen und dafür ein, wenn überhaupt, ein im betastatus befindliches gerät zu bekommen, kanns ja nun auch nicht sein.

Also, greift hier das Sonderkündigungsrecht aufgrund nicht erbrachter leistung ?
7 Antworten 7
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@KojakDE  schrieb:
Also, greift hier das Sonderkündigungsrecht aufgrund nicht erbrachter leistung ?

Wenden Sie sich dazu gegen entsprechende Bezahlung bitte an eine zur Rechtsberatung befugte Stelle.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

KojakDE
Daten-Fan
Daten-Fan
Gibt es hier vllt jemand, der antwortet weil er eine nützliche aussage machen kann und nicht nur um beiträge zu sammeln ??

Hi,

 

es wird schwierig, die "Nicht erbingung der Leistung" zu dokumentieren und diese VF KD "zu beweisen".

Die einzige Möglichkeit, die ich evtl. sehe ist ein Umstieg von GigaTV auf Vodafone TV mit dem voherigen Festplattenrekorder.

 

Wende ich dazu am Besten ans Beschwerdemanagement (Stichwort: Beschwerdemanagement).

 

Gruß

GigaZuhause 250 Kabel mit Technicolor TC4400-EU/Arris TM3402B

@KojakDE  schrieb:
Gibt es hier vllt jemand, der antwortet weil er eine nützliche aussage machen kann und nicht nur um beiträge zu sammeln ??

Natürlich.  Sie können z.B. mal in diesen Thread schauen, da steht die zutreffende Antwort im zweiten Post schon drin.

 

Welche Voraussetzungen Sie erbringen müssen, um hie rüberhaupt irgendwas zu bewegen, steht in zahlreichen anderen Threads sowie u.a. im BGB.  Ob hier ein "Sonderkündigungsrecht" greift, kann und wird ein Laie nicht final zuverlässig beantworten können.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

hallo

 

was soll man denn auch sonst sagen,

 

hier sind user die user helfen......

 

wenn sie schon die ganze zeit nicht zufieden damit waren ,warum haben sie dann nicht gleich in der 14 tägigen wiederufungsfrist ,wiederrufen ?

 

sie müssen hat probieren ob ihre sonderkündigung greift ,aber das müssen sie selber mit vodafone schrieftlich klären.....

 

auch können sie ja vorher mal nett anrufen und die sache von einen techniker überbrüfen lassen,was genau los ist.....

 

mehr können wir ja hier auch nicht machen sorry

 

mfg

 

@KojakDE Die Antwort vom "Ritter" ist schon nützlich, denn hier im forum kann und darf keine Rechtsberatung erfolgen. Rechtsberatung heißt, eingehen auf den Einzelfall. Allgemein gesprochen gibt es kein "Sonderkündigungsrecht aufgrund nicht erbrachter leistung" (wer hat das bloß in die Welt gesetzt), sondern die in § 314 BGB definierte "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund" bzw. als Spezialfall bei Dienstverträgen die "Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" in § 626 BGB. Was ein "wichtiger Grund" im Sinne dieser §§ ist, hängt vom Einzelfall ab, es kann (!) natürlich auch eine nicht erbrachte vertragliche Schuld sein. Aber das darf im Einzelfall eben nur diese zur Rechtsberatung befugte Person/Stelle ausführen. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht darüber.

Ob meine Aussage jetzt nützlich ist kann ich nicht sagen - immerhin habe ich einen Beitrag gesammelt.

Schon spannend, daß @KojakDE außer ein wenig nicht nützlichem Aggro-Geschreibe im fragwürdigen "Stil" von


@KojakDE  schrieb:
Gibt es hier vllt jemand, der antwortet weil er eine nützliche aussage machen kann und nicht nur um beiträge zu sammeln ??

nichts mehr zu der Sache beizutragen hat(te).  Aber ein großer Verlust ist das irgendwie auch nicht, denn damit würde er/sie/es nur Beiträge sammeln und das verachtet er/sie/es ja so, wenn man das tut.

 

 

Kann hier dann zugemacht werden, @KojakDE?  Reicht, wenn Sie den Thread als "gelöst" markieren.  Das zählt nicht als weiterer Beitrag Ihrerseits in die Statistik.

 

 


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