abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Sonderkündigungsrecht wegen Umzug
Cindyz80
Daten-Fan
Daten-Fan

Hilfe...

wie kann es sein, dass ich heute schon weriß, dass ich am 1.6.19 umziehe und auch weiß, dass kein Kabel Phone, Internet oder Fernsehen verfügbar ist und ich trotzdem genötigt werde bis zum 30.8.19 weiter zu zahlen. Wohlgemerkt für Produkte, die Vodafone definitiv nicht zur Verfügung stellen KANN. Hatte schonmal jemand das gleiche Problem. Gibt es da eine Lösung? Ich war echt ewige Jahre zufriedener Kunde und jetzt so ein hässlicher Abschluss...

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Nancy
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Cindyz80,

 

Deinen Umzug teilst Du uns am besten über unseren Umzugsservice, falls Du das noch nicht gemacht haben solltest. Dein Vertrag wird dann, wenn wir Dich an Deiner neuen Adresse nicht weiter versorgen können, mit einer Frist von 3 Monaten nach dem TKG vorzeitig beendet. Die Frist beginnt mit Deinem Umzustermin.

 

Viele Grüße

Nancy

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

4 Antworten 4
Poweruser666
Giga-Genie
Giga-Genie
Weil Stichtag Datum der Ummeldung ist und nicht des jetzigen Wissens, dass es so passieren wird...
Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo @Cindyz80 , 

 

normalerweise sind Verträge einzuhalten. Das bedeutet, dass man für einen Vertrag eigentlich auch bis zum Laufzeitende zahlen muss. Wenn man umzieht ist das grundsätzlich erstmal nicht das Problem des Vertragspartners. Trotzdem braucht man nicht für die komplette Zeit zu zahlen, wenn der alte Anbieter an der neuen Anschrift nicht liefern kann. Dafür sorgt der Gesetzgeber, der im § 46 TKG den Verbraucher dahingehen stärkt, dass ein vorzeitiges Vertragsende möglich ist. Allerdings erkennt der Gesetzgeber auch an, dass der Kunde einen Laufzeitvertrag mit eigentlich noch längerer Laufzeit hat und aus Gründen, für die der Anbieter nichts kann eine Situation herstellt, in der eine Weiterführung des Vertrages nicht möglich ist. Für den "Verdienstausfall" des Unternehmens ist die Dreimonatsfrist ab Datum der Nichtversorgbarkeit gedacht.

 

Mit Nötigung hat das also denkbar wenig zu tun! Hier einen Straftatbestand zu unterstellen ist wirklich unterste Schublade. 

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Das ist kein Problem, sondern so geregelt. Das macht jeder Anbieter..
Nancy
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Cindyz80,

 

Deinen Umzug teilst Du uns am besten über unseren Umzugsservice, falls Du das noch nicht gemacht haben solltest. Dein Vertrag wird dann, wenn wir Dich an Deiner neuen Adresse nicht weiter versorgen können, mit einer Frist von 3 Monaten nach dem TKG vorzeitig beendet. Die Frist beginnt mit Deinem Umzustermin.

 

Viele Grüße

Nancy

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!