abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Sonderkündigungsrecht - Warum 4 Monate anstatt 3 Monaten zahlen?
Mantarochen
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

 

ich ziehe aus meiner jetzigen Wohnung am 31.08.2021 aus und am 01.09.2021 in eine neue Wohnung ein. Da in der neuen Wohnung das Angebot des jetzigen Kabelvertrags nicht geliefert werden kann, habe ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen. Nach eigener Recherche und Rücksprache mit Vodafone sollten dann drei Monate nach Auszug noch gezahlt werden.

Jetzt habe ich aber das Feedback bekommen, dass das Datum der Kündigung sich auf den 31.12.2021 beläuft und ich somit vier Monate zahlen muss. Normalerweise zieht man ja immer zum Ende eines Monats aus und zum Anfang des nächsten Monats in eine neue Wohnung ein. Ich sollte im regulären Fall also nur noch die Monate September, Oktober und November zahlen müssen.

Meine Frage: Wie kann das sein und ist das Ganze berechtigt?

 

Vielen Dank vorab schon mal für das Feedback!

27 Antworten 27

@Thomas  schrieb:

Seit dem 13. Juli hat sich in der Richtung aber etwas geändert. Die Frist beginnt dann immer mit Tag an dem wir über den Umzug informiert wurden.


In jedem Fall?  Bisher war das, vollkommen korrekt, ja immer dann der Fall, wenn dies nach dem Umzug passierte. Wenn dies aber jetzt in jedem Fall so gehandhabt wird, sollte hier Gelöst: Betreff: Außerordentliche Kündigung wegen Umzug – Seite 2 - Vodafone Community und hier Umzug - Tipps & Tricks - Vodafone Community

der Text geändert werden. 

@Thomas 

 

Hallo,

 

erstmal vielen Dank für alle Antworten und das ausgiebige Diskutieren.

 

Ich habe Mitte Juli 2021 gekündigt und erst nach nochmaliger Aufforderung meinerseits gestern eine Kündigungsbestätigung schriftlich zum 31.12.2021 erhalten. Ich wohne im Bundesland NRW.

In einem ähnlichen Fall bei Freunden bei einem anderen Anbieter wurde der erste Tag eines Monats bzw. der "Umzugtag" in die drei Monate integriert, sodass lediglich drei Monate weitergezahlt werden musste.

 

Ich würde mich freuen, wenn jemand das überprüfen könnte.

 

Viele Grüße

Luisa
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Mantarochen,

tatsächlich hat @Torsten recht, wenn es um die Prozesse bei Vodafone West geht. Zieht ein Kunde in einem beginnenden Monat um, so starten die 3 Monate am Ende des Monats. Sprich in Deinem Fall würde der Vertrag tatsächlich bis zum 31.12.2021 laufen. Wir richten uns normalerweise nach dem Datum, dass auf der Ummeldebestätigung als Einzugsdatum angegeben wurde. Wir halten uns hier an das TKG.

Es sollte aber kein Problem sein, den Vertrag mit Dir zum 30.11.2021 zu beenden. Gerne versorgen wir Dich auch weiterhin mit einem DSL Vertrag.

Damit ich das umsetzen kann, sende mir gerne Deine Kundendaten per PN. Gebe mir unter Deinem Beitrag eine kurze Information, wenn Du die PN verschickt hast.

Liebe Grüße
Luisa

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!

@Luisa  schrieb:

tatsächlich hat @Torsten recht, wenn es um die Prozesse bei Vodafone West geht. 


Mag sein, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dies rechtswidrig ist und keinen Bestand in einem Verfahren hätte. Vielleicht ein Fall für die Verbraucherschützer.  Und ich wiederhole es gerne: Wie Fristen berechnet werden steht nunmal nicht im TKG.  

Da halte ich es schon mit @Thomas, der erkannte, dass hier etwas nicht stimmt.

Im übrigen steht im Urteil des OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2017 - I-20 U 77/17 und des OLG München, Urteil vom 18.01.2018 - 29 U 757/17 

"dass die Dreimonatsfrist nach dem Willen des Gesetzgebers mithin erst mit dem Umzug des Kunden zu laufen beginnt." Also Umzug am ersten Tag des Monats bedeutet Beginn der Dreimonatsfrist, ergo Vertragsende am letzten Tag des dritten Monats.

Sicher kommt jetzt wieder eine Rüge an mich, aber das musste ich zur "offiziellen" Auskunft einfach noch loswerden.

@Díaz_de_Vivar Im TKG steht drin: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages..." Und ich gehe mal davon aus, das dies bei VFW bzw. vorher UM rechtlich geprüft wurde. Außerdem hätte die VBZ genau wie die BNetzA dort bestimmt schon interveniert, wenn die das für "nicht rechtens" gehalten hätten. Schließlich ist der Gesetzestext hier klar formuliert.

@Torsten Lassen wir es gut sein. Nur noch zur Info: zu den Verfahren, zu denen ich oben die Urteile verlinkt habe, kam es doch nur, weil im TKG eben nicht steht, wann die Frist beginnt. Leider ist eben der Gesetzestext nicht eindeutig. Im TKG steht doch nur, dass die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, aber nicht, wann sie beginnt.. Aus!

P.S. Hast du eine Ahnung, wie häufig Firmen nach dem Prinzip "probieren wir es mal" arbeiten. Ist auch nicht weiter schlimm, vieles ist Auslegungssache. Dann ist es eben Sache der Gerichte, darüber zu entscheiden. In unserem Fall mit den Kündigungsfristen, gibt es ja auch Urteile niederer Instanzen, die urteilten, dass die Frist mit der Kündigung beginnt. Hatte zur Folge, dass beim Umzug die Frist evtl. schon abgelaufen war.

Und hier bin ich der meinung, dass VF rechtmäßig handelt und VFW eben nicht.

Jetzt will ich es dabei belassen. Ich weiß jetzt, wie VFW vorgeht und meine (das darf man ja) es sei nicht korrekt, sondern man müsse so handeln wie VF. Nach dem posting von @Thomas oben, hat sich da jetzt eine noch viel verbraucherfreundlichere Änderung ergeben. Und in absehbarer Zeit wird es noch einfacher, zumindest zunächst mal für Neuverträge, wenn das neue TKG in Kraft tritt.

P.P.S. Und nochmal: Findet der Umzug nach dem 1. des Monats statt. hat der Kunde Pech. Dann zahlt er tatsächlich länger als drei Monate, nämlich wegen der Bestimmung "3 Monate zum Monatsende"

Hallo Luisa,

 

vielen Dank für die Aufklärung und das Angebot den Vertrag zum 30.11.2021 enden zu lassen.

 

Ich habe dir eine PN mit meinen Kundendaten zugeschickt.

 

Viele Grüße

Luisa
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Mantarochen,

ich habe soeben Deine Kündigung bearbeitet und sie zum 30.11.2021 umgestellt. Ich wünsche Dir einen stressfreien Umzug und hoffe wir sehen Dich nochmal wieder!

Liebe Grüße
Luisa

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!