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Sonderkündigungsrecht - Warum 4 Monate anstatt 3 Monaten zahlen?
Mantarochen
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

 

ich ziehe aus meiner jetzigen Wohnung am 31.08.2021 aus und am 01.09.2021 in eine neue Wohnung ein. Da in der neuen Wohnung das Angebot des jetzigen Kabelvertrags nicht geliefert werden kann, habe ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen. Nach eigener Recherche und Rücksprache mit Vodafone sollten dann drei Monate nach Auszug noch gezahlt werden.

Jetzt habe ich aber das Feedback bekommen, dass das Datum der Kündigung sich auf den 31.12.2021 beläuft und ich somit vier Monate zahlen muss. Normalerweise zieht man ja immer zum Ende eines Monats aus und zum Anfang des nächsten Monats in eine neue Wohnung ein. Ich sollte im regulären Fall also nur noch die Monate September, Oktober und November zahlen müssen.

Meine Frage: Wie kann das sein und ist das Ganze berechtigt?

 

Vielen Dank vorab schon mal für das Feedback!

27 Antworten 27

@Torsten Gleich schimpft mich wieder jemand, dass hier kein juraforum seiSmiley (zwinkernd) Deine Argumentation ist interessant, aber wie ich meine, falsch. Zutreffend wäre sie denke ich, wenn die Kündigung als solche erst am 01. bei VF zugeht. Dies ist aber nicht der Fall. Daher beginnt die Frist mit dem Umzugstag zu laufen. War ja auch bisher immer so der Fall und es wäre sicherlich ein Fall für Anwälte, stellte sich Vodafone plötzlich um. Warten wir, was ein moderator dazu sagt.

@Díaz_de_Vivar  Das wurde mWn schon bei Unitymedia so gehandhabt und scheinbar bei VFW immer noch. Und es ist auch rechtskonform nach TKG, lies es mal nach.

@Torsten Das TKG spielt hier keine Rolle. Da steht ja nur die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Wie man Fristen berechnet, steht im BGB.  Kleiner Tipp: die besten Beispiele aus der Praxis findest du im Arbeits- bzw. Mietrecht, die Theorie in

§ 187 I BGB. 

Warum sollte das TKG hier keine Rolle spielen? Das IST die Grundlage für eine Sonderkündigung wegen Umzug, sonst müsste jeder Kunde seinen Tarif auch weiterhin ohne ihn nutzen zu können bis zum regulären Vertragsende zahlen. Und Miet- oder Arbeitsrecht hat hiermit nun so gar nichts zu tun.

@Torsten es geht doch darum, wann die Frist von drei Monaten beginnt. Und das steht nunmal nicht im TKG. Da steht nur Drei Monate......

Ja, und mehrere Gerichte haben schon geklärt, das die Frist mit dem Tag des Umzugs, nachgewiesen durch die Ummelde-/Abmeldebescheinigung beginnt. Steht darauf Tag des Umzugs XX.08. beginnt die Frist am XX.08., 3 Monate zum Monatsende = 30.11.. Steht drauf XX.09. beginnt die Frist am XX.09. und somit ist der erste volle Monat nunmal der Oktober.

@Torsten Die Dreimonatsfrist beginnt  am 01.09. und endet am 30.11. Fristende einer Ereignisfrist gemäß § 188 I BGB. Zieht jemand nach dem 01. um, stimmt deine Berechnung, wegen dem "zum Monatsende ". Aber bei einem Umzug am 01. fällt das Fristende halt mit dem Monatsende zusammen.

Im übrigen beginnt die Frist am 01.09. um 00.00Uhr und somit ist natürlich der September der erste volle Monat. Das wiederum steht im schon genannten 187 BGB. 

Bin mal gespannt, wann der Rüffel kommt von wegen "juraforum" Smiley (überglücklich)

Ist ja gut, du hast Recht und ich meine Ruhe. Aber so wirds nunmal bei VFW gehandhabt, da müsste der TE dann schon juristisch gegen vorgehen - mit ungewissem Ausgang.

@Torsten ich glaube nicht, dass bei VF irgendwann mal jemand vier Monate bezahlte. Das hätte man  doch gelesen. Aber wie schon geschrieben, ein Moderator wird die Sache schon klären. 

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Mantarochen,

 

da scheint etwas nicht zu stimmen. Die Frist beträgt immer 3 Monate und beginnt mit dem Tag des Umzuges. Seit dem 13. Juli hat sich in der Richtung aber etwas geändert. Die Frist beginnt dann immer mit Tag an dem wir über den Umzug informiert wurden.

 

Kurz und knapp, in Deinem Fall passt da was nicht. Das können wir gerne mal überprüfen. Sag uns bitte vorher aus welchem Bundesland Du kommst.

 

Grüße

Thomas

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