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26.10.2021 16:51 - bearbeitet 26.10.2021 17:02
Hallo,
nachdem ein Versuch bedingt durch Umzug von Kabel zu DSL zu wechseln gescheitert ist weil am neuen Wohnort nur Telekom Glasfaser liegt, musste ich den eingereichten DSL Auftrag widerrufen. Dafür habe ich die Bestätigung innerhalb von 1 Tag bekommen. Ich habe jedoch noch keine Bestätigung meiner Sonderkündigung bei Vodafone Kabel an meiner alten Adresse. Ich habe gerade nochmal mit der Hotline telefoniert und nochmals darum gebeten, dass ich eine Bestätigung in irgendeiner Form erhalte. Wann das passiert, konnte die nette Dame am Telefon mir nicht sagen.
Daher die Frage: Wie lange hat es bei euch gedauert bis zur Bestätigung? Ich habe am 18.10. ursprünglich am Telefon gekündigt, am 31.10. läuft meine Sonderkündigungsfrist ab, da ich zum 31.01.2022 mein Auszug ist. Ich habe Angst nach dem 31.10. ohne Bestätigung hier zu sitzen, wieder anzurufen und gesagt zu bekommen "wir haben hier gar nix vermerkt"...
viele Grüße,
Daniel
26.10.2021 17:01 - bearbeitet 26.10.2021 17:02
Hi Daniel,
1 Tag bis 3 Wochen, kann aber auch schneller gehen oder länger dauern.
Vielleicht kann ein Moderator auch schauen.
am 26.10.2021 19:02
Umzug online gemeldet?
am 26.10.2021 21:33
Umzug online anmelden ging irgendwie nicht - ich bekomme immer nur die Nummer zur Hotline angezeigt. Müsste das anders sein?
am 26.10.2021 22:05
Vielleicht steht auch Vodafone Glasfaser zur Verfügung, wenn der Netzbetreiber die Freigabe erteilt hat.
am 27.10.2021 09:01
Da das Gebiet neu ausgebaut ist und ab dem Abschluss des Ausbaus die Telekom für 2 Jahre das Vorrecht auf dem Netz hat, kann ich leider nicht bei der Telekom bleiben. Mein einzig möglicher Vertragspartner ist leider Telekom.
Da ich bisher immer mit Vodafone zufrieden war gehe ich nur ungern und wechsel dann potenziell auch nach dieser Zeit zurück, aber aktuell hoffe ich einfach, dass meine Sonderkündigung ohne weiteres funktioniert.
am 27.10.2021 09:21
Wichtig ist, dass du die textliche Umzugsmeldung mit der Sonderkuendigung wg. Nichtverfuegbarkeit der gebuchten Leistung am neuen Wohnort nachweisen kannst. Die 3 Monats-Frist beginnt ab Eingang - frühestens kann sie zum Umzugsdatum wirksam werden. Damit die Sonderkuendigung verifiziert werden kann, die Meldebescheinigung vom neuen Wohnort nach dem Umzug einreichen.