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Sonderkündigung wegen Umzug
Jakob82
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

ich habe folgendes Problem,

ich ziehe zum 01.04.2021 in eine neu gebaute DDH wo kein Kabel Anschluss am Haus verfügbar ist. 
Laut dem Online Check ist dieser zwar theoretisch vorhanden, aber Praktisch nicht!

An einem DSL Tarif von Vodafone bin ich nicht interessiert. 
Nun wurde mir meine Kündigung erst zum 25.09.2021 bestätigt.
Was kann ich nun machen? Ich fühle mich veräppelt weitere 6 Monate einen Tarif (Red Internet & Phone Business 200 Cable) zu zahlen welchen ich nicht nutzen kann.

10 Antworten 10
Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo @Jakob82 , 

 

was bedeutet das, dass der Anschluss theoretisch verfügbar wäre? Gibt es einen Hausübergabepunkt (HÜP) und eine Verkabelung, die von der Straße zum HÜP führt? Das wäre Voraussetzung, wenn die Verfügbarkeitsprüfung positiv ausfällt. Oder liegt hier evtl. ein Fehler vor? 

 

Falls Internet über Kabel bei dir nicht verfügbar ist, dann könnte dein Vertrag bei Umzug zum 01.04.2021 zum 01.07.2021 beendet werden wegen Nichtverfügbarkeit. Eine Beendigung zum Umzugsdatum ist nicht möglich. Siehe hierzu §46 TKG. 

 

Ohne Umzugsnachweis erhältst du erst einmal eine Kündigungsbestätigung zum Laufzeitende. Das ist auch korrekt soweit. Ein Umzug an eine nicht versorgbare Anschrift muss nachgewiesen werden. Erst danach wird das Kündigungsdatum geändert.  

 

Viele Grüße, Ines

 

 

Hallo, nein den gibt es nicht, wie gesagt ist ein Neubau wo keine Leitung zum Haus gezogen worden ist.
Einen Nachweis zum Umzuga habe ich auch an KD hingeschickt und das Problem auch telefonisch angesprochen, es wurde einfach ignoriert.

Wie kannst du jetzt bereits einen Nachweis in Form einer Ummeldebescheinigung haben, wenn du erst am 01.04. einziehst? Ein Kauf- oder Bauvertrag reichen da nicht aus...

Seit wann muss ich mich ummelden wenn meine Firma den Standort wechselt?

In dem Fall musst nicht du dich ummelden, sondern du musst Vodafone halt den Umzug der Firma durch ein geeignetes Dokument (z. B. Änderung der Gewerbeanmeldung mit neuer Firmenanschrift) nachweisen. Allerdings gilt das Kündigungsrecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist ab Umzugsmeldung/-nachweis m. W. n. nur für Verbraucher und nicht für Businessverträge.

Ja aber laut den AGB steht mir das Recht mit der Kündigung zu!

Naja ich hab den Umzug nun beauftragt, soll ein Techniker kommen und sich selber davon überzeugen das kein Kabel verfürbar ist.
Nie wieder Vodafone...


@Jakob82  schrieb:

Ja aber laut den AGB steht mir das Recht mit der Kündigung zu!


Wenn überhaupt stünde nicht dir, sondern der Firma ein Recht zu. Aber wo genau liest du dieses Recht in den AGB heraus?

 

Meines Wissens wird zum Thema Umzüge in den AGB nämlich gar nichts vereinbart - ergo gelten wenn überhaupt die Regelungen des TKG, und die sehen das Recht prinzipiell nur für Endverbraucher vor. Und selbst wenn die Regelungen aus dem TKG gelten würden, dann gilt auch dort (durch div. OLG mittlerweile bestätigt), dass die 3 Monate frühestens mit dem Umzugsdatum beginnen zu zählen. Ergo wäre bei einem Umzug der Firma trotzdem die entsprechende Bescheinigung (z.B. Handelsregister-Änderung) vorzulegen - weiterhin würden die 3 Monate dann ab dem 01.04. laufen und die Firma müsste damit mindestens bis 30.06. weiterzahlen, wenn kein Kabel verfügbar ist.

Die Frist mit den 3 monaten ist mir bekannt.

Vodafon beharrt aber darauf das ein Kabel Anschluss in den neuen Räumlichkeiten verfügbar ist.
Schön das die mehr wissen als ich.. unglaublich sowas.

Das ist nicht selten, wenn in dem vorherigen Gebäude ein Kabelanschluss vorhanden war und der Bauherr diesen bei Vodafone nicht hat streichen lassen, sondern nur das Kabel nicht wieder ins Gebäude gelegt wurde. Schlimmstenfalls wurde das sogar einfach nur irgendwo auf dem Grundstück abgeschnitten und liegt weiterhin offen im Erdreich und verursacht Störungen im Netz.