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Lösung
23.04.2019 15:46 - bearbeitet 23.04.2019 15:47
Hallo,
ich habe für meine alte Wohnung einen Kabel-Vertrag für Internet & Telefon und TV abgeschlossen. Ich bin nun umgezogen und da in der neuen Wohnung bereits vom Vermieter das Internet und TV über DSL und Sat bereitgestellt wird, brauche ich den alten Vertrag eigentlich nicht mehr. Zudem gibt es in der neuen Wohnung anscheinend keinen Kabel-Anschluss.
Ich habe also mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert und mir wurde von allen gesagt, dass ich den Vertrag über einen Widerruf auflösen könnte. Ich habe sofort widerrufen lassen, jedoch kam nun eine Mail, dass die Widerrufsfrist abgelaufen sei und ich an den Vertrag gebunden sei.
Um den Vertrag weiter nutzen zu können, sagte man mir, dass man einen Techniker schicken müsste, der dann irgendwas am HUP machen soll. Dies möchte mein Vermieter ausdrücklich nicht!
Die Laufzeit des Vertrags geht noch bis September 2020, also müsste ich dann ziemlich lange doppelt Internet und TV zahlen, wobei ich den Kabelanschluss gar nicht mal benutzen kann!
Bekannte von mir waren in der gleichen Situation, jedoch wurde ihr Vertrag dann vorzeitig beendet. Warum geht das bei mir nicht? Das ist super ärgerlich und anscheinend kann mir der Kundenservice nicht wirklich helfen, denn ich habe dort mit 5 verschiedenen Leuten telefoniert!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.04.2019 08:49
Hallo tatia,
dass an der neuen Anschrift ein anderer Anbieter gebucht ist, ist im Falle eines Umzuges nicht von Belang. Wichtig ist, dass Du den Umzug meldest und die neue Anschrift angibst. Sollte Kabel verfügbar sein und ein Techniker benötigt werden, dann musst Du dies leider so hinnehmen. Wenn der Techniker dann aber feststellt, dass eine Installation nicht möglich ist und dies so zurück meldet, dann kann der Vertrag nach dem Telekommunikationsgesetz (Umzug + 3 Monate) beendet werden. Verweigerst Du den Technikerbesuch und wir haben nur Deine Aussage bezüglich der Installation, reicht das uns das leider nicht, um den Vertrag früher zu beenden. Ist die Installation möglich, aber der Vermieter sträubt sich, muss er dies schriftlich (offizielles Schreiben bitte) mitteilen.
Grüße
Grit
am 23.04.2019 15:57
Hallo @tatia
Versuche es mal über das Kontaktformular, du wirst vermutlich eine Kopie deiner Meldebescheinigung
mit schicken müssen, als Beweis das Du umgezogen
bist.
Deinen Vermieter kann vodafone zu gar nichts zwingen.
Da dann für dich dein alter Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann, wird er in der Regel aufgelöst.
Du mußt aber trotzdem noch für 3 Monate weiter zahlen.
VG
am 23.04.2019 20:06
"Ich habe also mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert und mir wurde von allen gesagt, dass ich den Vertrag über einen Widerruf auflösen könnte. Ich habe sofort widerrufen lassen, jedoch kam nun eine Mail, dass die Widerrufsfrist abgelaufen sei und ich an den Vertrag gebunden sei."
"Die Laufzeit des Vertrags geht noch bis September 2020, "
Wenn ich also richtig rechne wurde der Vertrag im Sept 2018 abgeschlossen.
Ich rate mal grob das du dem Kundenservice nur die hälfte der Geschichte erzählst.
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage - biste halt drüber.
Das simpelste was du machen kannst ist VF den Umzug melden.
Dann wird VF selbst prüfen ob du an der neuen Adresse weiter versorgt werden kannst.
Wenn das dann erfolgreich zu deinen Gunsten abgeschlossen ist wird der Vertrag nach ner dreimonatigen Frist (Datum der Meldebescheinigung glaub ich war ausschlaggebend) beendet wegen nicht Verfügbarkeit.
am 23.04.2019 21:24
@MasterScorpion schrieb:Ich rate mal grob das du dem Kundenservice nur die hälfte der Geschichte erzählst.
Hallo.
Ich habe jedes Mal gesagt, dass ich bereits umgezogen bin, von daher war es klar, dass der Vertrag schon früher abgeschlossen wurde (ich habe alles ausführlich erklärt, aber vielleicht wurde mir nie komplett zugehört). Nur wurde er am Teleofn wegen Umzug wohl wie ein neu abgeschlossener Vertrag behandelt, sodass die Widerrufsfrist gegolten hätte, in der ich mich dann auch gehalten habe. War dann halt im Nachhinein doch nicht so.
@MasterScorpion schrieb:Das simpelste was du machen kannst ist VF den Umzug melden.
Dann wird VF selbst prüfen ob du an der neuen Adresse weiter versorgt werden kannst.
Wenn das dann erfolgreich zu deinen Gunsten abgeschlossen ist wird der Vertrag nach ner dreimonatigen Frist (Datum der Meldebescheinigung glaub ich war ausschlaggebend) beendet wegen nicht Verfügbarkeit.
https://www.vodafone.de/hilfe/alles-zum-umzug.html
Den Umzug habe ich bereits gemeldet. Es ist kein Kabelanschluss für das Haus vorhanden, weswegen Vodafone einen Techniker rüberschicken wollte, der das dann regelt. Will mein Vermieter aber nicht. Zudem wird meine Wohnung bereits mit Internet und TV versorgt, bei meinen Bekannten wurde der Vertrag dann dadurch gelöst.
am 23.04.2019 21:26
Hallo @Kadse
Ich werde es noch mal so versuchen und melde mich, sobald etwas passiert.
Die 3 Monate sind kein Problem, will nur einfach raus aus dem Vertrag.
am 23.04.2019 21:33
Hi,
der Vermieter soll dir am Besten noch ein kurzes Schreiben zur Verfügung stellen, in welchem die Realisierung einer Hausverkabelung/ein Kabelanschluss über Vodafone Kabel Deutschland nicht gewünscht ist. Dadurch kann der Vertrag seitens VF KD nicht mehr realisiert werden und wird mit der 3 Monatsfrist ab Ausstelldatum der Meldebescheinigung aufgelöst/beendet.
Gruß
am 24.04.2019 08:49
Hallo tatia,
dass an der neuen Anschrift ein anderer Anbieter gebucht ist, ist im Falle eines Umzuges nicht von Belang. Wichtig ist, dass Du den Umzug meldest und die neue Anschrift angibst. Sollte Kabel verfügbar sein und ein Techniker benötigt werden, dann musst Du dies leider so hinnehmen. Wenn der Techniker dann aber feststellt, dass eine Installation nicht möglich ist und dies so zurück meldet, dann kann der Vertrag nach dem Telekommunikationsgesetz (Umzug + 3 Monate) beendet werden. Verweigerst Du den Technikerbesuch und wir haben nur Deine Aussage bezüglich der Installation, reicht das uns das leider nicht, um den Vertrag früher zu beenden. Ist die Installation möglich, aber der Vermieter sträubt sich, muss er dies schriftlich (offizielles Schreiben bitte) mitteilen.
Grüße
Grit
am 24.04.2019 14:01
@Grit schrieb:Ist die Installation möglich, aber der Vermieter sträubt sich, muss er dies schriftlich (offizielles Schreiben bitte) mitteilen.
Ich dachte, eine Installation setzt voraus, dass eine Multimediagestattung erteilt wird. Also eigentlich genau andersrum: VF braucht eine Genehmigung um tätig werden zu können, und kann nicht einfach installieren, wenn nicht ausdrücklich verweigert wird.