TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 06.07.2020 17:53 - zuletzt bearbeitet am 06.07.2020 17:58 von CommunityTeam
Hallo,
da man im Callcenter nur hingehalten wird und keiner auf eMails antwortet, probiere ich es jetzt hier noch einmal.
Aufgrund meines Umzuges in die Georg-Schumann-Straße xxx (ich weiß nicht warum in meinem Profil Hausnummer 1 steht) steht mir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, da das Kabelprodukt an meiner neuen Adresse nicht verfügbar ist und eine Aufrüstung durch den Vermieter ausdrücklich abgelehnt wurde. Die sofortige Kündigung wurde mir zum 01.07.20 bereits telefonisch von einem ihrer Mitarbeiter bestätigt. Ich warte noch auf die schriftliche Bestätigung per Mail und Post, als ich heute zum wahrscheinlich 5. mal erneut anrief und zwischen den Abteilungen zig mal hin und her geschoben wurde, teilte man mir mit die Kündigung sei noch nicht bearbeitet wurden und bis spätestens 15:00 würde sich die ,,Expertenabteilung`` telefonisch bei mir melden. Bisher habe ich keinen Anruf erhalten. Auch auf meine vorherigen Mails bekam ich trotz Nachweis des Umzuges keine Antwort. Auch hier wurde mein Anliegen angeblich an ein ,,Expertenteam`` weitergeleitet von welchem ich bis heute nichts gehört habe. Allein schon aus diesem Grund würde mir ein Sonderkündigungsrecht zustehen aber auf Grund der Unmöglichkeit der Leistungserbringung nach §275 BGB steht es mir sowieso zu. Guter Kundenservice sieht anders aus, ihre Telefonabteilung verkauft die Leute von vorne bis hinten für dumm und letztendlich macht niemand irgendwas und keiner ist für irgendwas zuständig.
Somit fordere ich sie ein letztes Mal auf, ihr rechtswidriges Verhalten zu unterlassen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ich setze eine Frist bis zum 10.06.20. Bis dahin erwarte ich eine schriftliche Kündigungsbestätigung, zumindest per Mail, sowie dessen Einsehbarkeit im MyVodafone Bereich. Andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten und meine Rechtsschutzversicherung hinzuziehen. Das SEPA Mandat wird in jedem Fall entzogen.
Mit freundlichen Grüßen, Julius xxx
Edit: persönliche Daten entfernt
am 06.07.2020 18:05
Hi @Julz97,
vorab, du schreibst hier in einem U2U-Forum, in der Kunden anderen Kunden helfen.
Was am Telefon besprochen wurde kann ich und andere Kunden nicht beurteilen.
Zu deinem Anliegen, steht dir nach TKG §46, Abs. 8 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzugsdatum, sofern am neuen Wohnort nicht die identische Leistung erbracht werden kann. Das scheint in deinem Fall ja zuzutreffen.
am 06.07.2020 19:02
Selbst VF kann die Zeit nicht zurück drehen. Daher wird es mit dem 10.6. nichts werden.
Solltest du den 10.7. Meinen, ist die Frist nicht angemessen.
Des Weiteren haben fristsetzungen hier rechtlich keinen Bestand.
Wie schon gesagt, kannst du gem. TKG kündigen mit einer Frist von 3 Monaten.
Dazu musst du aber auch einen Nachweis zum Umzug erbringen.
am 06.07.2020 19:07
Wann findet oder fand überhaupt der Umzug statt?
Wann wurde der Umzug gemeldet bzw. wann wurde gekündigt?
am 06.07.2020 20:36
@Julz97 Nur der Vollständigkeit halber, auch wenn es überhaupt nichts zur Sache tut: Mit dem Verweis auf § 275 BGB würdest du vermutlich keinen Blumentopf gewinnen. Schließlich hast ja du die zur Unmöglichkeit führenden Umstände verursacht. Und wäre da nicht, wie bereits erwähnt, das gesetzliche Sonderkündigungsrecht im TKG, bedeutete dies: "Verträge sind einzuhalten", was meint, du bezahlst bis Vertragsende. Zumindest hat das BGH so entschieden - und genau aus diesem Grund wurde eben das TKG verbraucherfreundlicher geändert.
Was der Mitarbeiter am Telefon gesagt/gemeint hat kann ja nicht beurteilt werden. Es würde aber schon erstaunlich sein, wenn du nicht noch drei Monate nach Umzug zu zahlen hättest. Eben so wie Gesetz und Rechtsprechung dies aussagen.
am 08.07.2020 09:50
Hallo Julz97 und alle anderen,
kurze Anmerkung zur Verfahrensordnung: wir sind hier keine juristische Fakultät und auch nicht bei "Fischer im Recht". Für weiterführende Diskussionen gibt es entsprechende Fach-Foren
Damit ich mir den Fall des TE ansehen kann, schickt mir bitte @Julz97 eine private Nachricht mit folgenden Angaben:
Name
Adresse
Geburtsdatum
Kundennummer
Link dieses Beitrages
Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.
Gruß
Stephan
am 08.07.2020 12:34
@Julz97 schrieb:eMails
Sind nie angekommen, kannst du das Gegenteil nachweisen?
@Julz97 schrieb:Die sofortige Kündigung wurde mir zum 01.07.20 bereits telefonisch von einem ihrer Mitarbeiter bestätigt.
Auch hierfür dürfte die Nachweisbarkeit schwer fallen.
Die Beweislast liegt bei dir.
Im Übrigen verweise ich auch auf § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG.
PS: Eine tatsächliche Rechtsberatung kann selbstverständlich hier nicht stattfinden, dafür gibt's Juristen, welche dazu berechtigt sind.
08.07.2020 13:07 - bearbeitet 08.07.2020 13:08
Da @Julz97 von einer Aufrüstung geschrieben hat, vermute ich, dass das Gebäude zumindest mal angeschlossen wurde. Vermutlich danach umgebaut und an den Kabeln hängt jetzt eine Sat-Schüssel oder die vorhandene Verkabelung ist zu alt und nicht für Internet & Telefon geeignet.
In dem Fall solltest du einfach den Umzug anmelden, damit sich das ein Techniker vor Ort anschaut. Müsste der irgendwas umbauen, braucht es dafür ja eine Gestattung vom Hauseigentümer. Gibt es die nicht, meldet der Techniker "geht nicht" und die Rückmeldung löst dann eine außerordentliche Kündigung aus - streng nach TKG wäre das 3 Monate nach dem Umzugstermin, zum Monatsende. Allerdings rechnet VFKD allgemein schon taggenau mit 90 Tagen.
am 08.07.2020 18:27
Danke für das Interesse, PN ist raus.
MfG Julius
am 09.07.2020 11:39
Hi Julz97,
danke für die PN.
Mittlerweile wurde der Vertrag aufgrund des Umzuges beendet. Zwischenzeitlich haben wir die Bestätigung der Hausverwaltung bekommen, dass die Installation des Anschlusses nicht möglich ist.
Eine abschließende Bestätigung bekommst Du dazu noch.
Gruß
Stephan