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Frage

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Antwort

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Lösung

Sonderkündigung, Rufnummernmitnahme, Alternativangebote
Crookstone
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hi Community,

 

folgendes Problem. Wir ziehen Ende Nov, Anfang Dez. aufs Land. Dort gibt es nur einen Glasfaser-Anschluss vom lokalen Stadtwerk, ein Vertrag mit Vodafone/Kabel bzw die Weiterführung meines bestehenden Vertrags ist nicht möglich. Wir möchten also zum Umzugstermin kündigen. Das dies leider zum Leidwesen der Kunden nur mit 3 Monate Frist zum Umzugstermin möglich ist, habe ich inzwischen verstanden. Meine Fragen sind folgende:

Wenn ich beim Umzugsservice meine Adresse angebe, werde ich immer auf ein Seite weitergeleitet, wo ich nur noch eine Telefonnummer sehe, unter dem mir ein neues lukratives Angebot (wahrscheinlich Internet mit dem GigaCube) unterbreitet wird. Ich nehme mal an, dass ich dieses Angebot nicht akzeptieren muss, sondern trotzdem mein Sonderkündigungsrecht nutzen kann. Oder?

Wie verhält es sich mit der Rufnummernmitnahme? Kann ich die Nummer eher zum neuen Anbieter portieren, auch wenn der alte Vertrag noch läuft?  Oder ist die Nummer erst zum Vertragsende frei und wir stehen 3 Monate ohne Festnetznummer da?

Weitere Unklarheit: Meinen Kabelanschluss kann ich laut Vertragsübersicht zum 1.12.2020 kündigen. Der ist aber doch die Voraussetzung für den Internetanschluss. Wie kann es sein, dass ich das Kabel eher kündigen kann als die damit verbundenen Leistungen? 

 

Vielen Dank für Eure Antworten...

15 Antworten 15
Nancy
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Crookstone,

 

bei einem Umzug wird Dir anstatt den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu erfüllen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Deinen Umzug meldest Du uns einfach über unseren Umzugsservice. Dort siehst Du dann auch, was an Deiner neuen Adresse verfügbar ist. Wenn Du beispielsweise ein alternatives Angebot über DSL bekommst, weil wir Dich über Kabel nicht weiter versorgen können musst Du dieses nicht annehmen. Deine Rufnummer kannst Du zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Dieser beantragt das Ganze und bekommt dann den Termin für die Rufnummernumschaltung mitgeteilt. Bei Deinem Kabelanschluss kommt es auf die vertragliche Gestaltung an, wie es für Dein Wohnhaus geregelt ist. Wenn Du Deinen Vertrag über Internet erst später abgeschlossen hast, hat dieser auch eine entsprechend längere Laufzeit.

 

Viele Grüße

Nancy

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

@Crookstone  schrieb:. Ich nehme mal an, dass ich dieses Angebot nicht akzeptieren muss, sondern trotzdem mein Sonderkündigungsrecht nutzen kann. Oder?.

Richtig.


Weitere Unklarheit: Meinen Kabelanschluss kann ich laut Vertragsübersicht zum 1.12.2020 kündigen. Der ist aber doch die Voraussetzung für den Internetanschluss. Wie kann es sein, dass ich das Kabel eher kündigen kann als die damit verbundenen Leistungen? ...

Kabelanschluss bedeutet TV. Das ist etwas unklar ausgedrückt. Hoffentlich ist dafür die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen, denn dann muss man sehen, wie es bei der neuen Anschrift mit TV aussieht.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Nancy  schrieb:

Deine Rufnummer kannst Du zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Dieser beantragt das Ganze und bekommt dann den Termin für die Rufnummernumschaltung mitgeteilt.


Die eigentliche Frage hierzu war, ob die Portierung sofort mit dem Umzug stattfinden kann, also schon vor der "3 monatigen Strafzahlung". Oder wird man hier gleich 2 Mal bestraft.


@Gelöschter User  schrieb: vor der "3 monatigen Strafzahlung". Oder wird man hier gleich 2 Mal bestraft.

Was heißt Strafzahlung? Nach dem Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" hat der BGH entschieden, dass ein Umzug an einen nichtversorgbaren Ort kein wichtiger Grund sei, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertige. Daraufhin hat der Gesetzgeber reagiert, und eben dieses gesetzliche Kündigungsrecht im § 46 TKG eingeführt. Man sollte schon sehen, dass der Kunde hier den Vertrag bricht.

Danke schonmal für die Antworten. 

Leider ist der Umzugsservice mal deutlich gesagt ziemlicher Schrott. Ich geb dort die neue Adresse ein (neues Baugebiet, TV und Internet Versorgung nur über Glasfaser des Stadtwerkes, es gibt dort kein DSL oder Kabelanschluss) und erhalte als Info eben nicht, dass ich kündigen kann, sondern soll die 0800 723 81 89 anrufen und mit dort ein anderes Angebot empfehlen lassen. Das brauche ich aber nunmal nicht. Ich möchte lediglich mein Sonderkündigungsrecht nutzen, aber scheinbar gibt es dafür keinen Link oder Formular. Hat einer der Moderatoren evtl diesen Link oder ein auszufüllendes pdf verfügbar? 

Über Sinn und Unsinn der 3 monatigen Strafzahlung will ich mich eigentlich nicht auslassen. Wenn ich an einen Nicht-versorgbaren Ort ziehe, dann ist das kein Vertragsbruch, sondern einfach eine Gegebenheit, die eigentlich eine außerordentliche Kündigung zum Umzugstermin ohne Frist zulassen müsste, da ja der Vertragsgegenstand nicht mehr erfüllt werden kann. Aber das macht hier keinen Sinn. Aus Kundensicht ist es jedenfalls nicht sinnvoll, dass der Vertrag 3 Monate weiter bezahlt werden muss, obwohl die Leistung nicht genutzt werden kann. 

Also kurze Frage: Wie kann ich mein Sonderkündigungsrecht nutzen und umsetzen, wenn mich der Umzugsservice blockiert? Reicht evtl ein formloses Schreiben per Mail, Fax, Brief? 

 

Viele Grüße,

Crookstone

@Crookstone Verständnisfrage: Könntest du denn den Umzug beauftragen oder ist das nicht möglich? Dann genügt es, diesen Umzug zu beauftragen. VF beendet dann den Vertrag, wenn die bisherige Versorgung nicht mehr sicher ist.

Ein Wort noch zur "Strafgebühr". Du hast einen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung X am Ort Y. Der Provider würde dich gerne weiterhin am Ort Y versorgen. Näheres dazu, und warum der BGH ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug verneint hat, kannst du im Grundsatzurteil aus Jahr 2010 nachlesen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=10cc4475... 

Und deshalb eben die gesetzliche Neuregelung

Hi Diaz, 

danke für die Antwort... Ok, dann beschreibe ich mal relativ genau, was der Umzugsservice anzeigt:

1. Eingabe von Umzugstermin 1.12.2020  und der neuen Adresse --> weiter

 

2. Prüfung erfolgeich!

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3. Nach Klick auf zum Angebot:

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Rufe uns unverbindlich und kostenlos an

0800 723 81 89

 

An der neuen Adresse existiert aber kein DSL, nur Glasfaser der Stadtwerke. Wo finde ich also den Link zur Sonderkündigung? Der Umzugssservice will mich scheinbar partout zu einem Neuabschluss lenken.

Nancy
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Crookstone,

 

Du kannst es uns sonst auch über unser Kontaktformular mitteilen oder telefonisch unter 0800 723 96 53. Schau aber bitte vorher noch mal nach. Wenn Du den Umzugsservice nutzt und Dir das Angebot anzeigen lässt, scroll bitte nach unten. Dort steht dann "Du möchtest kein DSL" und klickst auf zurück zur Umzugsmeldung. Anschließend kannst Du dann alles eingeben.

 

Viele Grüße

Nancy

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Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Díaz_de_Vivar 

Warum verweisst du eigentlich immer auf das BGH-Urteil?

Die Änderung des TKG von 2012 beruht darauf und ist neuer.

Übrigens passiert das eigentlich nur beim Internet. Bei DSL können die Provider sogar gleich 2x kassieren.

Die Stornierung eines Hotelzimmers ist nur dann kostenpflichtig, wenn das Zimmer nicht neu belegt werden kann.

Eine KFZ-Versicherung endet sofort mit der Abmeldung desselben.

Das läßt sich fast beliebig erweitern.