abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

Sonderkündigung Business Tarif Kabel bei Umzug ins Ausland
Johanna2021
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo Vodafone, 

ich habe letztes Jahr meinen Unity Internetvertrag auf einen B2B Kabel Internetvertrag upgedated. Jetzt ist es so, dass ich zum 19.07.2021 nach Österreich ziehe und diesen Vertrag leider kündigen muss weil ich ihn ja nicht über die Grenzen mitnehmen kann. 

Ich habe Euch diese Kündigung am 31.03.2021 zugesendet mit der bitte um Sonderkündigung zum 31.07.2021 aufgrund von Umzug.

 

Die Antwort war: 

"Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) §46 steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende bei einem Umzug in ein vom dem bisherigen Telekommunikationsanbieter nicht versorgtes Gebiet zu.

Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall auf folgende Nachweise bestehen:

Kopie der Abmeldebescheinigung, aus welcher das Abmeldedatum ersichtlich wird

Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Nachweise binnen zwei Wochen zukommen.

Ansonsten werden wir Ihren Vertrag zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, dem 20.11.2021

Kündigen.

Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) §46 steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende bei einem Umzug in ein vom dem bisherigen Telekommunikationsanbieter nicht versorgtes Gebiet zu.

Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall auf folgende Nachweise bestehen:

 Kopie der Abmeldebescheinigung, aus welcher das Abmeldedatum ersichtlich wird

Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Nachweise binnen zwei Wochen zukommen.

Ansonsten werden wir Ihren Vertrag zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, dem 20.11.2021

Kündigen."

Das Problem an dieser Antwort: eine Meldebescheinigung kann ich erst Ende Juli erhalten. 

 https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/240/show

"Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich."

 

Daraufhin habe ich Euch erneut eine E-Mail geschrieben und die Kündigungsbestätigung meiner Wohnung durch meinen Vermeiter beigelegt. Mit der Info dass ich die Abmeldebescheinigung gerne Ende Juli vorlege aber darum bitte die Kündigung des Vertrages für Ende Juli schonmal vorzumerken. 

Immerhin habe ich mich rechtzeitig gemeldet und kümmere mich darum alles Regelkonform frühzeitig abzumelden. 

 

Darauf kam folgende Antwort: 

"Für ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Umzug ins Ausland benötigen wir Ihre Unterlagen vollständig.

Bitte lassen Sie uns diese zu kommen, sobald Ihnen die Dokumente ausgestellt wurden."

 

Daraufhin habe ich mich telefonisch bei Ihnen gemeldet. 

Hier wurde mir erklärt, dass das Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten erst greift wenn ich die Meldebestätigung eingereicht habe und damit mein Vertrag frühestens zum 01.11.2021 enden kann.

Das heißt: ich müsste 3 Moante Internet-Vertrag bezahlen wobei ich gar nicht mehr in Deutschland wohne und den Service nicht mehr nutzen kann?

Das ist doch keine kundenfreundliche Lösung 😞

 

Da ich ab August wieder studiere und der Umzug teuer genug ist, ist jeder Euro wichitg und ich möchte diese Kosten gerne vermeiden. 

Ich bin gerne bereit noch weitere Unterlagen einzureichen, wie z.B.: die Kündigungsbestätigung meines bestehenden Arbeitsvertrages.

Können wir bitte zusammen eine Lösung finden? 

 

Vielen Dank, Johanna 

 

 

 

 

 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Johanna2021 

Bei Umzug und fehlender Weiterversorgung musst du immer 3 Monate ohne Leistung "quasi als Schadenersatz" für die vorzeitige Kuendigung zahlen. Dies ist ausdrücklich so beabsichtigt. Bei Vertragsabschluss und Anschlusseinrichtung entstehen ja Kosten, die in der ursprünglichen Kalkulation auf die gesamte Vertragslauf verteilt wurden.

 

Reiche den Nachweis ein - der Vertrag kann dann 3 Monate nach Umzug beendet werden.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

7 Antworten 7
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Johanna2021 

Bei Umzug und fehlender Weiterversorgung musst du immer 3 Monate ohne Leistung "quasi als Schadenersatz" für die vorzeitige Kuendigung zahlen. Dies ist ausdrücklich so beabsichtigt. Bei Vertragsabschluss und Anschlusseinrichtung entstehen ja Kosten, die in der ursprünglichen Kalkulation auf die gesamte Vertragslauf verteilt wurden.

 

Reiche den Nachweis ein - der Vertrag kann dann 3 Monate nach Umzug beendet werden.

reneromann
SuperUser
SuperUser

@Johanna2021  schrieb:

Hier wurde mir erklärt, dass das Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten erst greift wenn ich die Meldebestätigung eingereicht habe und damit mein Vertrag frühestens zum 01.11.2021 enden kann.

Das heißt: ich müsste 3 Moante Internet-Vertrag bezahlen wobei ich gar nicht mehr in Deutschland wohne und den Service nicht mehr nutzen kann?

Das ist doch keine kundenfreundliche Lösung 😞


Das ist aber die Lösung, die der Gesetzgeber mit der Änderung des TKG genau so als Interessensausgleich geschaffen hat. 3 Monate Kündigungsfrist ab dem Datum des Eingangs der Umzugsmeldung - aber frühestens ab dem Datum des Umzugs.

 

Sei froh, dass diese Änderung überhaupt gemacht wurde - noch im November 2010 hat der BGH (Az. III ZR 57/10) geurteilt, dass ein Umzug kein Sonderkündigungsrecht auslöst und ein Vertrag selbst bei Umzug und Nichtverfügbarkeit am neuen Ort bis zum Ende der Laufzeit weiterbezahlt werden muss, selbst wenn der Kunde keinerlei Leistungen am neuen Ort empfangen kann. Denn der Umzug fällt nunmal in den alleinigen Einflussbereich des Kunden - es wäre hier laut BGH am Kunden gewesen, einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit zu wählen.

Daher wurde die Änderung des TKG vom Gesetzgeber mit der 3-Monats-Frist als Interessensausgleich geschaffen - diese beginnt aber, wie diverse OLG auch schon bestätigt haben - frühestens mit dem Umzugsdatum.

Danke für die schnelle Antwort. 

R4mona
Moderator:in
Moderator:in

Hey @Johanna2021,

entschuldige bitte die Wartezeit. Verlegener Smiley

Soeben habe ich mir Dein Anliegen mal genauer angeschaut. Wie @CE38 und @reneromann (lieben Dank dafür) Dir bereits geschrieben haben, ist die Sonderkündigungsfrist gesetzlich geregelt. Smiley (traurig) Daran lässt sich leider nichts ändern.

Es tut mir super leid, dass ich keine besseren Informationen für Dich habe.

Viele Grüße
R4mona

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!

@R4mona 

Das es gesetzlich geregelt ist gut sond würde das eine oder andere Unternehmen weiter die Gelder einfordern.,

Ich finde der Smiley (traurig) passt da nicht, schließlich liegt es hier bei Vodafone was im Sinne zum Kunden zu tun und nicht im Sinne vom Geldbeutel.

Dieses zu ändern liegt bei Vodafone.

 

@Johanna2021 

***

 

Edit: Auuforderungen zum  Umgehen von Gesetzen sind zu unterlassen

 

 

 

Usersperre wegen wiederholter Verbreitung nicht offizieller Kontaktwege.

@WeichEi04  schrieb:

@R4mona 

Das es gesetzlich geregelt ist gut sond würde das eine oder andere Unternehmen weiter die Gelder einfordern.,


Es gibt nun mal von Gesetzgeberseite einen Grundsatz:

"Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten.

 

Und dazu hatte in 2010 das BGH schon festgestellt, dass ein Umzug eben KEIN Sonderkündigungsgrund für den Kunden darstellt, da der Umzug im alleinigen Einflussbereich des Kunden liegt und er somit selbst durch die Wahl des Vertrages bestimmen kann, inwiefern ein Umzug ihn durch geschlossene Verträge, die am neuen Ort nicht mehr erbracht werden können, belastet.

 

Das der Gesetzgeber hier mit der 3-Monats-Frist ab Umzug nachgesteuert hat, steht auf einem anderen Blatt - aber auch diese 3 Monate sind ein Interessensausgleich vor dem Hintergrund, dass der Anbieter die Einmalkosten über die ganze Laufzeit "strecken" und damit bei 24-Monatsverträgen günstigere Preise als bei kürzer laufenden Verträgen machen kann. Dem würde eine vorzeitige Kündigung des Kunden ohne Ausgleich zuwiderlaufen.

 


@WeichEi04  schrieb:

Ich finde der Smiley (traurig) passt da nicht, schließlich liegt es hier bei Vodafone was im Sinne zum Kunden zu tun und nicht im Sinne vom Geldbeutel.

Erst einmal ist Vodafone - wie auch die anderen ISP - ein Wirtschafts- und kein Wohlfahrtsunternehmen.

Und genau daher hat der Gesetzgeber diese Regelung als Interessensausgleich geschaffen - denn es steht dem Kunden von Vornherein immer frei, Verträge mit kürzeren Laufzeiten zu wählen und damit das Problem zu umgehen.

 

Und zum Rest deiner Nachricht:

Dir sollte schon klar sein, dass das (falsche) Ummelden eine Straftat ist und rechtliche Konsequenzen haben kann? Und das auch das Aufrufen zu einer solchen Straftat eben eine solche ist?

@R4mona 

@reneromann 

@Johanna2021 

Es kommt oft genug vor das man schon vorher umzieht/ oder übergangsweise zurück zu den Eltern, weil ein neuer Mieter in die Wohnung einzieht und sein Internet anders nutzt. 

Oder der alte Vermieter/ Mieter die Wohnung renoviert oder nicht mehr nutzt.

In solchen Fällen kann man sich ja ummelden oder ist dieses verboten, wenn vorübergehend der Wohnsitz sich verändert?

 

Somit bietet sich die Möglichkeit auch und wird oftmals ausser acht gelassen.

 

Zudem habe ich nicht drauf verwiesen sich falsch umzumelden! 

Straftat? oder  Ordnungswidrigkeit?

Denke selbst wenn jemand sowas mit BÖSER Absicht machen würde, sieht es eher nach einer Ordnungswidrigkeit aus.

 


@WeichEi04  schrieb:

Ich finde der Smiley (traurig) passt da nicht, schließlich liegt es hier bei Vodafone was im Sinne zum Kunden zu tun und nicht im Sinne vom Geldbeutel.

Erst einmal ist Vodafone - wie auch die anderen ISP - ein Wirtschafts- und kein Wohlfahrtsunternehmen.

Und genau daher hat der Gesetzgeber diese Regelung als Interessensausgleich geschaffen - denn es steht dem Kunden von Vornherein immer frei, Verträge mit kürzeren Laufzeiten zu wählen und damit das Problem zu umgehen.


Der Bezug war auf den Smiley (traurig), das dieser nicht passt. 

Usersperre wegen wiederholter Verbreitung nicht offizieller Kontaktwege.