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am 19.01.2021 09:38
am 19.01.2021 10:04
Hat dich dein Anwalt nicht darüber aufgeklärt, dass der Vertrag gemäß TKG bei Nichtverfügbarkeit ab dem Umzugsdatum noch 3 Monate weiterläuft?
Wenn ich jetzt vom 01.12.2020 weiterrechne, kommen wir zum 28.02.2021 - bis dahin sind die Rechnungen auch zu bezahlen! Solltest du dies nicht machen, dann ist es klar, dass du vollkommen berechtigte Mahnungen erhältst - da helfen auch kein Anwalt oder Verbraucherschutz weiter.
19.01.2021 10:18 - bearbeitet 19.01.2021 10:23
Dies hier ist ein Kundenforum und kein direkter Kommunikationskanal zu Vodafone.
Suchst du hier eine konstruktive vertragsgerechte Lösung oder möchtest du nur deine einseitig erklärte Kündigung verbreiten ?
Bei Umzug an einem neuen Ort ohne Weiterversorgungsmoeglichkeit besteht ein Sonderkuendigungsrecht. Ein Techniker kann überprüfen, ob eine Weiterversorgung moeglich ist - dabei hast du eine konstruktive Mitwirkungspflicht.
Ist eine Weiterversorgung nicht moeglich, musst du eine Meldebescheinigung vom neuen Wohnort an Vodafone senden und 3 Monate nach Umzug noch den Basispreis ohne vertragliche Leistung bezahlen. Dies ist quasi ein Schadensersatz fuer die vorzeitige Vertragsbedingung, die in deinem Einflussbereich liegt.
Du kannst allerdings - sofern Cable nicht möglich ist - Vodafone DSL oder Fiber beauftragen. Bei Koordination durch den Vodafone Umzugsservice können dann die 3 Monate Zahlung fuer den alten Vodafone Cable Vertrag entfallen. Mit Schaltung des neuen Vodafone Anschluss wird der Altvertrag vorzeitig beendet.
Augen auf bei der Wahl des Anwalts. Fehlen wichtige rechtliche Informationen, kann das eine teure Kiste werden.
am 19.01.2021 10:21
ich möchte dass die Kündigung entlich bearbeitet wird ! Ein Technicker war bereits vor Ort und hat bestätigt dass eine Versorgung nicht möglich ist.
Ich bekomme seit einem Monat keine Antwort von Vodafone.
19.01.2021 10:27 - bearbeitet 19.01.2021 10:30
Meldebescheinigung vom neuen Wohnort der Sonderkuendigung beigefügt ? Sonderkuendigung ist dann 3 Monate nach Umzug moeglich, da eine Weiterversorgung am neuen Wohnort nicht möglich ist (TKG). Das Meldedatum ist fuer die Berechnung der 3monatigen Frist wichtig.
am 19.01.2021 11:24
@CE38 schrieb:Das Meldedatum ist fuer die Berechnung der 3monatigen Frist wichtig.
Hier darf ich als Ergänzung anfügen: Wird nicht vor dem Umzug gekündigt, bzw. ein Umzugsauftrag erteilt, zählt nicht der Umzugstag als fristauslösendes Ereignis, sondern der Zugangszeitpunkt der Kündigung. Zumindest nach dem BGB.
Im aktuellen Fall wundert mich, dass VF den Vertrag nicht von sich aus beendet. Es wird dem Kunden doch immer empfohlen, es sei geschickter, einen Umzugsauftrag zu erteilen, weil dann VF im Fall der Nichtversorgung tätig wird? Aber nachdem ja noch etwas Zeit ist, wird ein Moderator die Sache schon klären. Und ob wirklich eine Meldebescheinigung erforderlich ist, wenn schon ein techniker vor Ort war, sollte auch geklärt werden.
am 19.01.2021 11:31
Ich habbe gar keien Rückmeldung von Vodafone. Eine Meldebescheinigung kann ich zuschicken. Allerdings ist es fraglich warum eine benötigt wir wenn der Technicker bereits vor Ort war.
am 19.01.2021 13:02
Der Techniker kann ja nur bestätigen, dass dort eine Weiterversorgung nicht möglich ist. Ob und wann du umgezogen bist, kann nur die Meldebehörde bestaetigen.
am 19.01.2021 13:31
@CE38 schrieb:Der Techniker kann ja nur bestätigen, dass dort eine Weiterversorgung nicht möglich ist. Ob und wann du umgezogen bist, kann nur die Meldebehörde bestaetigen.
und wie bekommt man einen Technikerbesuch, wenn man nicht umgezogen ist?
am 19.01.2021 13:44
@Gelöschter User schrieb:
@CE38 schrieb:Der Techniker kann ja nur bestätigen, dass dort eine Weiterversorgung nicht möglich ist. Ob und wann du umgezogen bist, kann nur die Meldebehörde bestaetigen.
und wie bekommt man einen Technikerbesuch, wenn man nicht umgezogen ist?
Alles schon vorgekommen. Es wird ein Umzug mit Adresse von Freunden oder Bekannten gemeldet, fuehrt dem Techniker beim Besuch Keller und Wohnung vor. Kurzfristig ein Klebeschild an der Klingel oder nur die Wohnungsnummer angegeben.
Der Techniker kann keinen offiziellen Einzug in die Wohnung bestätigen und auch nicht das genaue Einzugsdatum.