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Servicepauschale Techniker - Argumente werden nicht berücksichtigt
vodafoner5590
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo, mir wurde eine entsprechende Pauschale berechnet. Auf meine Argumente, dass diese unberechtigt erfolgte geht niemand ein. Es wird immer in einem Einzeiler geantwortet, dass diese berechtigt sei und sich der Sachverhalt nicht geändert habe. Ganz toll ...

 

Kann sich mal jemand von hier der Sache annehmen? Reicht die Referenznummer *** für eine Klärung?

 

EDIT: Ref.-Nr. entfernt

 

 

25 Antworten 25

@vodafoner5590 Ich vermute, das fällt unter "Experten-Service Optimierung", die allerdings mit 99,99€ angegeben ist.

 

§ 305c Abs. 2 BGB: Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Du hast eine Störung gemeldet und es wurde ein Technikertermin vereinbart, der nicht notwendig war, da die Störung bereits behoben war. Hättest du den Kundenservice oder das Subunternehmen direkt informiert und den Termin abgesagt, wäre nichts passiert. So ist der Technikereinsatz in der Tat kostenpflichtig.

Alles klar .... Was kommt als Nächstes? Hätte ich in der Nacht dazwischen vielleicht in die Vermittlungsstelle einbrechen sollen und das Problem am besten selbst fixen sollen, nicht, dass der "heilige Techniker" eventuell am nächsten Morgen umsonst durch die Gegend fährt!?

Warte auf einen MA das er sich das ganze mal anschaut.


Könnten wir evtl. auch noch auf die Netiquette achten ? 

@MasterScorpion Nettiquette ist was? Für manche Menschen ist es vollkommen normal, einfach rum zu pöbeln.

@vodafoner5590 Hier ist zwar kein Juraforum, aber dennoch der Hinweis, dass du mit deinem Gesetzeshinweis vollkommen falsch liegst. Um welche Bestimmung in den AGB geht es denn, die "zweifelhaft" ist? 

Tina
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo vodafoner5590,

 

erst einmal herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Du hier bist.

 

Ich kann Dir nicht versprechen, dass ich etwas tun kann. Ich schau mir erst einmal den Auftrag des Technikers  an. Dafür muss ich erst einmal einen Blick in Deinen Vertrag werfen. Sende mir Deine Kundennummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift in einer Privatnachricht zu. Sobald Du mir die Nachricht geschickt hast, melde Dich noch einmal hier im Thread.

 

Beste Grüße

Tina

 

 

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@Díaz_de_Vivar Die berechnete Pauschale für den Techniker ist als Preis im Preis-Leistungsverzeichnis nicht eindeutig definiert, wie du ja dankenswerterweise selbst herausgefunden hast. Ihr musstest schließlich auch spekulieren, welche der dort angeführten Pauschalen dazu passen könnten. Bzgl. des Endpreises stimmt keine. Somit sind die AGB unklar. Das Preis-Leistungsverzeichnis ist Teil der AGB. Die Unklarheit geht zu Lasten des Verwenders, also VF.

 

Juristisch ist das Thema eigentlich erledigt. Wundert mich etwas, dass das von VF so lax gehandhabt wird, denn wenn ich hier zu der Pauschale recherchiere gibt es Unmengen an Threads dazu.

 

 

@Tina  Danke für das Checken der Umstände. PM ist raus.

@vodafoner5590 Ich nehme an, dass sich Tina leichter überzeugen läßt (und eine "kulante" Lösung findet) als ein armer geplagter Vorsitzender am Amtsgericht.  Ich bin nämlich absolut nicht deiner Meinung, dass juristisch alles geklärt ist,. Aber wie gesagt, die Auslegung des BGB gehört in ein Juraforum, hierher gehört eine klare Antwort, wo denn genau steht, wann welche Gebühren fällig sind. Denn dass sie es sind, wenn jemand z.B. nur den Stecker nicht in die Steckdose hat, steht für mich außer Frage (Ich meine jetzt nicht den hier aktuellen Fall)

P.S. Eigentlich solltest du in deinen Vertragsunterlagen ja ein für dich passendes Exemplar der AGB und des Leistungsverzeichnisses haben.