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Lösung

Seit heute ohne Internet trotz bestätigter Vetragsverlängerung
Baybaycat
Smart-Analyzer
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Hallo,

 

ich bin leider sehr verärgert. Ich habe eine bestätigte Vertragsverlängerung, schwarz auf weiss in der Hand und musste heute feststellen, dass meine alte Kündigung, die ich wiederrufen habe trotzdem wirksam wurde.

Der Kundenservice will mich als Neukunden behandeln und sieht nicht ein mir meine Konditionen anbieten zu können. Am Telefon beim zweiten Gespräch wurde mir angeblich vesprochen ich könne meine gewünschten Konditionen nutzen, jedoch bei der Gesprächsaufzeichnung werden mir wieder andere Preise genannt als vorher besprochen. Das ist absolute Veräppelung, ich habe anschließend aufgelegt. Darf ich mir den Vertrag jetzt einklagen und den daraus entstandenen Schadensersatz einklagen? Ich habe einen Vertrag in der Hand den Vodafone nicht rechtmäßig erfüllt! Super! Danke für nichts!

25 Antworten 25

@reneromann 

Das ist jetzt von dir eher eine "Verteidigungsrede" fuer den Mitarbeiter,  der den Widerruf bearbeitet hat.

 

In der Widerrufserklaerung muss genau angegeben werden, welche Willenserklaerung widerrufen wird (Auftragsdatum - manchmal ist zusätzlich auch die Zeitangabe notwendig). Eine Zuordnung ist bei einer korrekten Widerrufserklaerung jederzeit moeglich. Wuerfeln gibt es nicht im Vertragsrecht. Fehlerhafte Bearbeitung geht nicht zu Lasten des Kunden. Es erklärt lediglich, wie es zu diesen Fehler gekommen sein kann.

Ich habe mich beim Widerruf der telefonischen Vertragsverlängerung genau auf das Produkt und Datum bezogen und die darauffolgende Bestätigung, wie schon gesagt, vor der erneuten Verlängerung (Onlineportal) erhalten. Daraufhin wurde der Tarif ohne weiteres umgestellt und der neue Tarif abgebucht. Also alles normal. 

Das ist doch kein wirres Hexenwerk.

 

 


@CE38  schrieb:

In der Widerrufserklaerung muss genau angegeben werden, welche Willenserklaerung widerrufen wird (Auftragsdatum - manchmal ist zusätzlich auch die Zeitangabe notwendig). Eine Zuordnung ist bei einer korrekten Widerrufserklaerung jederzeit moeglich.


Eine entsprechende Erfordernis für diese Angaben kennt das BGB nicht - der Kunde muss dem Unternehmer lediglich über seine Absicht zum Widerruf in geeigneter Weise in Kenntnis setzen. Hierfür sind die von dir geforderten Angaben sind vom Gesetzgeber her nicht zwingend erforderlich, dürfen demnach auch nicht als Pflichtangaben vom Kunden eingefordert werden.

Ich stimme dir insofern zu, als das diese Angaben natürlich die Bearbeitung als auch den Willen des Kunden klarer erkennen lassen - dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass diese Angaben keine Pflicht sind und somit (leider) auch ein Schreiben mit "Widerruf der Vertragsverlängerung / Name / Adresse" ausreichend ist und bearbeitet werden muss, auch wenn dann genau diese Fragen im Raum stehen bleiben, ob sich der Widerruf lediglich auf einen vorher geschlossenen Vertrag berufen hat oder nicht.

 

Am Ende wird hier aber nur ein Mod klären können, wo es genau klemmt - das kann aber durchaus ein paar Tage dauern.

@reneromann 

 

Gesetzlich muss der Anbieter ein Muster Widerrufsformular zur Verfuegung stellen. Die Angabe von Auftrags- / Bestelldatum gehoert meiner Kenntnis zu den Pflichtangaben.

 

https://www.vodafone.de/widerrufsrecht.html

 

 

@reneromann  @CE38 Geht es in diesem thread um die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht  oder vielleicht doch eher darum, dass der TE kein internet hat und dies 

a) schnellstmöglich 

b) zu den gewünschten Konditionen hätte,

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@reneromann  @CE38 Geht es in diesem thread um die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht  oder vielleicht doch eher darum, dass der TE kein internet hat und dies 

a) schnellstmöglich 

b) zu den gewünschten Konditionen hätte,

 


Die Zielsetzung des Teilnehmers ist klar formuliert. Es wurde mehrmals die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, das hier schnellstmöglich eine Loesung erzielt wird. 

Dann sollte man sich doch auch damit beschäftigen - was vermutlich aber nur ein Moderator mit entsprechendem Einblick ins Kundenkonto kann.  Da braucht es aber keine Lückenfüller oder Pausenunterhalter, die die Welt darüber belehren, welche Anforderungen der Gesetzgeber an ein Widerrufsformular stellt.

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Dann sollte man sich doch auch damit beschäftigen - was vermutlich aber nur ein Moderator mit entsprechendem Einblick ins Kundenkonto kann.  Da braucht es aber keine Lückenfüller oder Pausenunterhalter, die die Welt darüber belehren, welche Anforderungen der Gesetzgeber an ein Widerrufsformular stellt.


Deine Bewertungen von Beitraegen anderer Foristen kannst du aber gerne für dich behalten. Das spart hier viel Platz, gehört zum respektvollen Miteinander und verbessert das Forenklima. Häufig sind Hintergrundinformationen fuer die kundenorientierte Loesung wichtig.

 

Es macht wenig Sinn, dieses Kundenforum nur als Wartesaal auf einen Mod zu betrachten.

Dann geh mit gutem Beispiel voran und behalte deine Bewertung von Beiträgen anderer Foristen für dich.

 

Oder gestehe anderen Foristen das gleiche zu, was du machst.

Grit
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Baybaycat,

 

da möchten wir uns zunächst mal einen Überblick verschaffen. Sende mir in einer privaten Nachricht Deinen Namen, die vollständige Anschrift, die Kundennummer und Dein Geburtsdatum und melde Dich dann wieder hier im Beitrag.

 

Viele Grüße

Grit

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