abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Routerfreiheit, Kabelanschluß, eigene Fritzbox: Welche AGB der Vodafone gilt denn nun?
42_sagt_alles
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Grüße Sie,

ich möchte an meinem Kabelanschluss eine eigene Fritzbox 6591 benutzen. (Routerfreiheit; ich habe einen Business Anschluss.)


Wenn ich meinen *eigenen* Router anmelde komme ich dialoggeführt an die Stelle, an der ich unter anderem *Ihre* AGBs bestätigen muß.


Diese stammen vermutlich aus dem Jahr 2016.

(Eintrag im footer: Stand: August 2016)

Dokument mit ihrer Referenz: KH-18804-A-00 31/16


Diese "Vereinbarung * versucht das Einverständniss zu erlangen, dass *keine feste* IP mehr zugeteilt wird.

Andererseits gibt es eine Erklärung:

 

"Verwendung eines kundeneigenen Endgerätes (Router)

 

im Netz von Vodafone Kabel Deutschland (Vodafone)"

In dieser (der oben genannten sehr ähnlichen) Erklärung fehlt der Absatz 9. (in dem der Wegfall der festen IP als vereinbart beschrieben wird.) 


Kurz: Hier wird nichts über den Wegfall der festen IP gesagt.


Welche Erklärung gilt denn nun?

1a)     Wenn denn die zeitlich aktuellste, aber nicht im Anmeldedialog angezeigte: (also ohne Absatz 9):

Ist das Verlangen der Bestätigigung veralteter AGBs bei Ihnen Absicht und wollen Sie zu diesen Konditionen den jeweils bestehnden Vertrag abändern?

Denn diese Regelung gilt dann ja. Oder sind solche Erkläungen Ihrer Meinung nach unverbindliche Ideen, Ausdruck irgendwelcher Gedanken ohne Rechtsbindungswille oder unverbindliche Vorschläge?


1b) Wenn die im Dialog angezeigte gilt:

Was soll dann die Darstellung der Regelung im Internet, in dem der Absatz 9 (...keine feste IP mehr bei Nutzung der eigenen Box)  fehlt?

Alles nach dem Motto: Es reicht den Kunden zu verwirren, er wird sich dann schon von der Scholle machen. Hauptsache wir sparen Kosten. Konsitenz in der vertraglichen Darstellung ist schon nicht so wichtig, solange es zu unseren (Vodafon) Gunsten ist.


Wenn ich also meinen Router am Kabelanschluß anmelde bei Ihnen, wie komme ich durch den Anmeldedialog, *ohne diese Regelung* (...keine feste IP mehr wie in dem Absatz 9 beschrieben ) akzeptieren zu müssen?

Wenn Sie mir (vielleicht auch sinngemäß) mitteilen, "ach, das geht schon in Ordung"... welche Verbindlichkeit hat denn dann *diese* Erklärung ?


Wenn ich meinen eigene, oben erwähnten Router anschließe und ich *keine* feste IP bekomme, kann ich das dann durch Anschluß *ihres* zu Verfügung gestellten Router wieder "beheben"?

 

Konkret:

A) Welche der Vodafon Aussagen bzgl. feste IP bei Nutzung der Routerfreiheit gilt denn nun?

B) Wie stellt sich Vodafon vor mir diese Regelung mit mir rechtsverbindlich abzuschließen?

Kann man gefahrlos testen ob man noch eine feste IP bekommt oder nicht (Technisch als auch rechtlich?)

(Wenn es mit meiner eigenen Box nicht geht, dann connecte ich die original Vodafon Box wieder und ich habe wieder meine feste IP?)
Es wäre nett, wenn Sie mir diese Fragen bitte schnell und rechtsverbindlich bentworten könnten um diese in Summe sehr ärgerliche Sache aus der Welt zu schaffen.


Mit freundlichen Grüßen

15 Antworten 15

Hallo Thomas,

die Frage ist ja nicht, ob die AGB Gültigkeit haben. Die Frage ist jedoch welche denn.

 

Ich hatte ja dargestellt, dass da zumindest 2 Versionen davon im Umlauf zu sein scheinen.

 

Auf welche beziehst du dich denn? Und habe ich dann noch eine feste deIP oder nicht?

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo 42_sagt_alles,

 

die AGB die zu Deinem Vertrag dabei waren. Solange Du daran nichts geändert hast, sind das die gültigen AGB für Dich.

 

Grüße

Thomas

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!

Hallo @Thomas 

ich glaube @42_sagt_alles geht es mehr darum was in den Nutzungsbedingungen steht die man auf dem Aktivierungsportal akzeptieren muß sobald man ein eigenes Enderät anschließt. Dort ist explizit erwähnt das bei dem Anschluß eines eigenen Endgerätes es nicht möglich ist die Option "Feste IP" verwenden zu können. Das hatte mich auch am Anfang ganz schön verwirrt.

Diese sollten tatsächlich mal überarbeitet bzw. aktualisiert werden.

 

Unter Punkt 9 steht folgendes:

Die Zuweisung einer festen IPv4-Adresse

(sofern im gebuchten Produkt enthalten)

ist aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Quelle: https://kabel.vodafone.de/static/media/Nutzungsbedingungen_Kundeneigenes_Endgeraet.pdf

 

Gruß

Dieter

 

P.s.

Aber es funktioniert trotzdem ... ich habe die Option gebucht und verwende ein eigenes Endgerät. Diese Aussage in den Nutzungsbedingungen ist also hinfällig ... 😉


Grüße an das Community-Universum
Ein Klick auf "Gefällt mir" tut nicht weh
MCT | MCSA | MCSE | MCITP | MCP | MCTS
Wobei dies auch teilweise zu mindestens seine Gültigkeit hat, denn wenn der Vertrag älter ist, wird die Feste IP noch durch ein VPN Service zw. Router / CMTS und IP v4 Endpunkt umgesetzt.

Dann kann die Option nicht angeboten werden.

Hallo Dieter,

danke, dass du es nochmal aufgetrödelt hast. Ja, so wie du es schreibst ist es das was ich prinzipiell meine.

@@Thomas: Nein, selbst wenn ich wollte kann *ich* die AGB von Vodafone nicht ändern. Das ist nix mit einseitig und so...

 

(Und zur Gültigkeit von AGBs gibt das AGBG profunde Hilfestellung.)

😜

 

@Dieter: Ja, du hast Recht mit der Aussage, dass es technisch funktioniert. Aus rechtlicher Sicht kann man da trefflich drüber streiten, was denn nun gelten soll.

Aber:

Ich mach's mir mal einfach und erkläre hier, dass Vodafone durch konkludentes Handeln Ihre eigenen AGBs s (die, in denen der §9 steht ...Wegfall der festen IP...) durch die im Internet kursierenden (die mit dem neueren Datum) ersetzt und somit der oben ewähnte technische Zustand (eigener Router mit fester IP und allen anderen gebuchten Leistungen, so wie sie sich jetzt faktisch darstellen) als geschuldete Vertragliche Leistung seitens Vodafone zu erbringen ist.

Und Gut ist.

 

Vielleicht machen die ja Mal Ihren Hausaufgaben; ich habe genug Zeit da rein investiert.

Mir wäre so etwas peinlich. Aber jeder so, wie er denn meint sein Geschäft machen zu müssen.

 

Aus meiner Sicht ist das Problem gelöst. (Denn es scheint ja kein offizieller Mitarbeiter seitens Vodafone geneigt zu sein ein klärendes Statement abzugeben.)

Danke an die Beteiligten für die investierte Zeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo 42_sagt_alles,

 

Du wirst hier in der Community kein rechtlich relevantes Statement bekommen. Das hat den einfachen Hintergrund, dass hier keine Rechtsberatung oder dergleichen stattfinden kann und darf. Du hast zu Deinem Vertrag gültige AGB bekommen. Solltest Du keine aktuellere Version erhalten haben, sind die so gültig. Mehr gibt es dazu von uns schlichtweg nicht zu sagen.

 

Grüße

Thomas

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!