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Lösung

Rechnung per Überweisung Gebühr
Baemzel
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

ich hänge jetzt seit 2 Geschlagenen Monaten mit meinem Problem in der Luft und suche nun deshalb hier Eventuell eine Antwort, weil über die Telefon Hotline immer nur eine Bandansage kommt das alles Belegt ist und ich Später anrufen soll. (und ich habe wirklich oft an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Zeiten versucht)

es geht darum das ich 1. im November mein Lastschriftmandat Gekündigt habe aber im Dezember Trotzdem noch abgebucht worden ist und dadurch gebühren angefallen sind die ich zu tragen hatte, weil der Betrag nicht verfügbar war. Kosten von Vodafone und natürlich von meiner Bank auch wegen der Rücklastschrift.
das war auch der Grund der Kündigung des Mandats, Geldeingang ist nämlich genau ein paar Tage nachdem die Lastschrift kommt.

und 2. dass durch die Kündigung des Lastschrift Mandats nun Monatlich auch noch 2,50€ berechnet werden für Internet/Telefon und nochmal 2,50€ für TV.

im Internet lese ich überall das Dieser Betrag nicht mehr zulässig sei. warum wird er denn bei mir berechnet.

Kann mir jemand mal erläutern wie das alles zu Stande kommen kann?


MFG

12 Antworten 12
SeevanXD
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ich hätte da mal eine frage zu wie ist dass mit der Gebühr wenn der Vertrag automatisch nach 2 Jahren verlängert wird, muss man die Gebühr dann immer noch bezahlen?

OKay die frage hat sich jetzt auch aufgeklärt.

 

Vodafone darf laut Urteil seit dem 13. Januar 2018 weder Kundenvertäge die da vor oder nach diesem Urteil Abgeschlossen wurden noch mit gebühren für das selbst Überweisen berechnen.

 

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 45 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie vom 17. Juli 2017
(1) Auf Schuldverhältnisse, die die Ausführung von Zahlungsvorgängen zum Gegenstand haben und ab dem 13. Januar 2018 entstanden sind, sind nur das Bürgerliche Gesetzbuch und Artikel 248 in der ab dem 13. Januar 2018 geltenden Fassung anzuwenden.
 
(2) Auf Schuldverhältnisse, die die Ausführung von Zahlungsvorgängen zum Gegenstand haben und vor dem 13. Januar 2018 entstanden sind, sind das Bürgerliche Gesetzbuch und Artikel 248 in der bis zum 13. Januar 2018 geltenden Fassung anzuwenden, soweit in den Absätzen 3 und 4 nichts anderes bestimmt ist.
 
(3) Wenn bei einem Schuldverhältnis im Sinne von Absatz 2 erst ab dem 13. Januar 2018 mit der Abwicklung eines Zahlungsvorgangs begonnen worden ist, sind auf diesen Zahlungsvorgang nur das Bürgerliche Gesetzbuch und Artikel 248 in der ab dem 13. Januar 2018 geltenden Fassung anzuwenden.
 
(4) § 675f Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der ab dem 13. Januar 2018 geltenden Fassung ist ab diesem Tag auch auf Schuldverhältnisse im Sinne von Absatz 2 anzuwenden.
 
(5) § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden, die ab dem 13. Januar 2018 entstanden sind.
 
Dies heißt also egal wan der Vertrag zustande gekommen ist muss die Gebühr Seit dem 13. Januar 2018 weg fallen.

@SeevanXD Genau das heißt es (leider) nicht. Das hier im thread gennante Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn ich habe in Erfahrung gebracht, dass VF am 30.10.2019 Berufung eingelegt hat. Diese wird beim OLG München unter dem Aktenzeichen 29 U 6221/19 geführt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt worden. Also heißt es weiter abwarten, was entschieden wird.