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Lösung

Rechnung per Überweisung Gebühr
Baemzel
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

ich hänge jetzt seit 2 Geschlagenen Monaten mit meinem Problem in der Luft und suche nun deshalb hier Eventuell eine Antwort, weil über die Telefon Hotline immer nur eine Bandansage kommt das alles Belegt ist und ich Später anrufen soll. (und ich habe wirklich oft an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Zeiten versucht)

es geht darum das ich 1. im November mein Lastschriftmandat Gekündigt habe aber im Dezember Trotzdem noch abgebucht worden ist und dadurch gebühren angefallen sind die ich zu tragen hatte, weil der Betrag nicht verfügbar war. Kosten von Vodafone und natürlich von meiner Bank auch wegen der Rücklastschrift.
das war auch der Grund der Kündigung des Mandats, Geldeingang ist nämlich genau ein paar Tage nachdem die Lastschrift kommt.

und 2. dass durch die Kündigung des Lastschrift Mandats nun Monatlich auch noch 2,50€ berechnet werden für Internet/Telefon und nochmal 2,50€ für TV.

im Internet lese ich überall das Dieser Betrag nicht mehr zulässig sei. warum wird er denn bei mir berechnet.

Kann mir jemand mal erläutern wie das alles zu Stande kommen kann?


MFG

12 Antworten 12
Kurtler
SuperUser
SuperUser

Die Gebühr für Selbstüberweisung ist schon noch zulässig. Grund hierfür, dass das Urteil, dass diese Gebühr für unzulässig erklärt hat, noch nicht rechtskräftig ist.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

also das gilt doch für alle verträge vor dem13.01.2018 oder nicht?

mein vertragsbeginn ist 11.01.19 oder hab ich das falsch verstanden?

 

 

Zusatzentgelt von 2,50 Euro pro Überweisung

Vodafone hatte von Kunden mit älteren Verträgen, die nicht per Lastschrift zahlten, eine „Selbstzahlerpauschale“ von 2,50 Euro verlangt. Dies steht im Widerspruch zu einer Neuregelung im BGB, wonach Unternehmen für die Bezahlung mit SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften oder Kredit- und Girokarten kein Entgelt verlangen dürfen. Das neue Gesetz geht auf die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie zurück und trat am 13.1.2018 in Kraft.

 

 

Altverträge vor 13.01.18 haben noch die pauschale und alle danach greift sowieso die Neuregelung im BGB §270a so wie ich das verstehe.

aber ich habe keinen Altvertrag denke ich denn mein Vertragsbeginn ist der 11.01.19 daher verstehe ich nicht warum ich die pauschale bezahlen soll.

@Baemzel Ich sehe das so wie du. Irritationen gab es lediglich bezüglich paypal-Dienstleistungen, aber die sind sowohl durch Gerichtsurteile, als auch durch die AGB von paypal selbst eindeutig unzulässig. Für alle anderen Zahlungen gilt, dass keine Gebühr erhoben werden darf. Worauf sich VF da stützt, wird vielleicht ein Moderator erklären. 

@Kurtler Rechtsgrundlage für "neuere" Verträge ist § 270a BGB, und eigentlich ziemlich eindeutig.

Ist dir bekannt, ob gegen das Urteil vom 24.09.2019 bezügl. Altverträge Rechtsmittel eingelegt wurden? Falls nein, sollte es mittlerweile rechtskräftig sein.

Lars
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hi Baemzel,

 

wie Du schon richtig rausgefunden hast, gilt hier als Stichdatum der 13.01.2018. Bei Neuverträgen nach diesem Datum wird keine Pauschale erhoben.

 

Du schreibst ja, dass Dein Vertrag erst seit 11.01.2019 besteht. Daher möchte ich es mir mal gerne anschauen. Schick mir dazu mal bitte Deine Kundennummer, Namen, Adresse und Geburtsdatum per Privatnachricht. Melde Dich kurz hier im Beitrag, sobald Du die PN geschickt hast.

 

Viele Grüße

Lars

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Baemzel
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

@Lars  habe dir die Daten gesendet 

 wie gesagt 3 fragen:

 

1. Warum wurde abgebucht obwohl ich das Mandat gekündigt habe 

2. warum 2.50€ Überweisungsgebür für TV

3. warum 2.50€ Überweisungsgebür für Telefon/Internet

 

MFG

Lars
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Baemzel,

 

Danke für die PN. Ich habe es mir jetzt mal angeschaut.

 

Ein Entzug des SEPA-Mandates ist im System nicht ersichtlich. Wie hast Du uns dies zukommen lassen? Die Bankverbindung wurde erst Aufgrund der Rücklastschriften im System gelöscht.

 

Nun zu den Pauschalen. Hier ist das System wohl etwas ins Straucheln geraten. Grundsätzlich bestehen die Vertragsnummern des Fernseh- und des Internet/Telefonvertrages bereits seit 11/15 bzw. 03/17. Richtig ist aber, dass Du bei beiden Verträgen eine Änderung durchgeführt hast, die nach dem 13.01.2018 erfolgten. Damit sollten laut meinem Kenntnisstand dann auch die jeweiligen AGB und Preislisten gelten. Somit ist die Gebühr in dem Fall nicht korrekt.

 

Ich schreibe Dir die bisher berechneten Gebühren für die Selbstzahlung gut und sorge dafür, dass die Berechnung nicht mehr erfolgt. Die Gutschrift taucht dann auf der nächsten, spätestens übernächsten Rechnung auf.

 

Viele Grüße

Lars

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Baemzel
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

das mandat habe ich direkt auf der website von MeinVodafone bei Zahlungsweise gekündigt gehabt und auf zahlung per Überweisung geändert weil ich wusste das zu dem zeitpunkt kein geld auf dem konto sein wird.... 

 

Okay denn ist das mit den 2,50€ wenigstens geklärt ^^ 

aber giga TV war ein völlig neuer Vertrag da ich vorher das andere TV angebot gekündigt habe ! das war kein tarifwechsel 😉

 

danke das es erledigt wird und das wenigstens hier jemand erreichbar ist!

 

Lars
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hi Baemzel,

 

dann vergleiche mal, falls noch alte Unterlagen vorhanden, die Vertragsnummer von dem vorherigen Vertrag mit dem jetzigen GigaTV Vertrag. Diese hat sich nicht geändert, da der Vertrag innerhalb der Vertragsnummer geändert wurde. Aber ist ja letztendlich für Dich als Kunden uninteressant und nicht relevant Smiley (zwinkernd)

 

Warum die Änderung der Zahlungsweise nicht bei uns angekommen ist, kann ich jetzt leider nicht beantworten. Fakt ist, was ich oben geschrieben habe. Die Bankverbindung ist erst durch die Rücklastschrift erloschen.

 

Hast Du noch weitere Fragen dazu oder können wir den Beitrag damit abschließen?

 

Viele Grüße

Lars

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