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Frage

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Antwort

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Lösung

Rechnung falsch.
Monopolkabel
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

ich hatte 15 Tage lang eine Internetstörung. Nachdem ich etliche male angerufen habe hat der Störungsmitarbeiter mir mitgeteilt, ich bräuchte diesen Monat nichts bezahlen aufgrund der länge des Zeitraums.

 

Nun gucke ich in meine Rechnung und die Gutschrift wurde nicht beachtet. WARUM?

Ich habe sogar eine SMS mit der Bestätigung als Gutschrift als Beweis.

 

MfG

8 Antworten 8
reneromann
SuperUser
SuperUser

Das kann passieren, wenn die Gutschrift zu dicht oder sogar erst nach Erstellung der Rechnung im System hinterlegt wurde. In dem Fall wird die Gutschrift auf der nächsten Rechnung erfolgen.

 

Aber ich kann dir insofern schon mal den Zahn ziehen, als dass du für die Tage ohne Störung auch die Grundgebühr bezahlen werden musst. Nur für die Tage mit der Störung (von deiner Störungsmeldung bis zum Beheben) gibt es eine anteilige Gutschrift.

Die Gutschrift liegt etliche Tage zurück somit kann ich kaum glauben das die Rechnung schon erstellt wurde bevor die Gutschrift darin einklang findet.

Desweiteren warum sollte mir nur für die Zeit des Ausfalls eine Gutschrift zugestanden werden wenn doch der kompetente Mitarbeiter mir ausdrücklich sagt ich bräuchte den Monat komplett nicht bezahlen?

 

Werden wir ja sehen wie der Richter entscheidet nachdem er sich das Telefongespräch anhört.

 

 

Desweiteren dürfte es wohl völlig uninteressant sein, ab wann ich die Störung gemeldet habe.

 

Wird sich sicherlich auf Gerichtlich klären lassen.

Wenn die Störung am 02.09 angefangen hat und ich erst am 05.09 ein Störungsticket erstellt habe ist es mir *** egal wie die das dort in ihrem System machen. Die Störung ist dann seitdem 02 und nicht erst dann wenn ich ein Störungsticket erstelle. Was das denn für eine Logik? Komplette ***.

 

 

Hast eine sehr hübsche Katze. Aber das nur nebenbei.

 

Die Berechnung beginnt immer erst ab der Störungsmeldung, nicht früher. Denn erst mit der Störungsmeldung setzt du den Vertragspartner darüber in Kenntnis, dass die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht wird - dementsprechend wird immer davon ausgegangen, dass vor der Meldung keine Störung vorlag.

Denn deine vertragliche Verpflichtung ist es, Störungen unverzüglich zu melden - bei 3 Tagen zwischen Auftreten und Meldung der Störung kann man aber bei einer 24/7 erreichbaren Störungshotline sowie einem Onlinesystem zur Meldung von Störungen wohl kaum noch von "unverzüglich" sprechen.

 

Weiterhin: Je nachdem, wann die Gutschrift erfolgen sollte, kann es durchaus sein, dass die Rechnung eine Gutschrift noch nicht widerspiegelt. Denn die Abrechnungssysteme erstellen die Rechnung zu einem bestimmten Stichtag (das muss nicht zwingend der Tag sein, an dem die Rechnung im Kundenportal ersichtlich wird, sondern kann auch schon wenige Tage zuvor sein) - alles was vor diesem Stichtag passiert, ist auf der Rechnung ersichtlich, alles was danach passiert, kommt erst auf die nächste Rechnung. Und bis dann die Abbuchung vom Konto erfolgt, dauert es nochmal einige Tage.

Richtig, wie soll man bitte eine Störung melden wenn man kein Internet hat, desweiteren glaube ich kaum das automatisch davon ausgegangen werden kann das ich ein Telefon besitze um die Hotline zu kontaktieren.

 

Die Störungsgutschrift beginnt ab Tag der Störung. Ist mir in meinem Fall auch völlig egal wenn ich am Telefon versichert bekomme das aufgrund der Länge der Störung ich diesen Monat rein gar nichts bezahlen muss.

 

Das kann ja durchaus alles sein, jedoch habe ich eher die Befürchtung das die Gutschrift ohne mein zutun auch nächsten Monat nicht erfolgen wird. WENN MAN GESAGT BEKOMMT, DIESEN MONAT erhalte ich eine KOMPLETTE GUTSCHRIFT, dann gehe ich leider davon aus das ich DIESEN MONAT eine KOMPLETTE GUTSCHRIFT erhalte.

 

sollte nicht allzu schwer zu verstehen sein dennoch herzlichen Dank für die Antworten.

 


@Monopolkabel  schrieb:

Werden wir ja sehen wie der Richter entscheidet nachdem er sich das Telefongespräch anhört.


Der wird sich die Aufzeichnung nicht anhören - weil eine von dir angefertigte Aufzeichnung schlichtweg keinerlei Beweiskraft hat. Ganz im Gegenteil - damit machst du dich sogar strafbar, wenn du nicht explizit das Einverständnis des Gesprächspartners hast, dass du eine Aufzeichnung anfertigen darfst.

 

Und noch was: In dem Moment, wo du einen Anwalt/Verbraucherzentrale o.ä. einschaltest, sind die Moderatoren hier raus - dann geht alles nur noch über die Rechtsabteilung.

 

Davon abgesehen:

Das du kein Telefon hast, um die Störungshotline zu verständigen, soll wohl eher ein schlechter Scherz sein, oder? Bei mittlerweile deutlich über 120 Millionen Handyverträgen in Deutschland -und- öffentlichen Telefonsäulen gibt es da durchaus Möglichkeiten, die Störungshotline zu erreichen.

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hi Monopolkabel,

 

manchmal kommt es vor, dass es erst mit der übernächsten Rechnung klappt. Die Freigabe der Gutschrift muss noch bei den Debitoren geprüft werden und manchmal ergeben sich daraus noch Rückfragen. Warte mal bitte noch die nächste Rechnung ab und gib uns dann ein Feedback, ob die Gutschrift dort ersichtlich ist.

 

Viele Grüße

Lars

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