TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 16.05.2022 19:22
Hallo zusammen,
Ich hatte am Donnerstag vor Ostern den Ausfall meines Internet-Anschlusses bei der Hotline gemeldet.
Ein paar Tage später kam ein Techniker zu mir, der leider feststellen musste, dass im Zuge von Renovierungsarbeiten in meinem Mietshaus das Kabel zum Verteiler im Keller beschädigt wurde und er dies nicht ausstauschen könne.
In meiner letzen Rechnung werden mir nun 99.50 für den Technikereinsatz berechnet.
Ist das so üblich? Mir ist klar, dass Vodafone nichts für den Schaden kann; ich allerdings auch nicht und ich frage mich, ob es mit der Hausverwaltung keine Nutzungsvereinbarung o.ä gibt, die Beschädigungen dieser Art regelt?
Müssten derartige Schäden nicht direkt mit der Hausverwaltung abgerechnet werden?
Auf meine Mail diesbezüglich habe ich bisher keine Antwort von Vodafone erhalten.
Das Kabel wurde mittlerweile auf meine Intervention hin vom Haustechniker repariert und der Anschluss läuft wieder.
Danke & Grüße
am 16.05.2022 19:46
Du bist der Kunde von Vodafone. Deshalb wendet sich Vodafone an dich.
Soll nun Vodafone eine Adressermittlung machen, wer zuständig ist?
Du kannst und solltest das Geld von der Hausverwaltung holen.
am 16.05.2022 20:23
Nachtrag: Eine Vereinbarung im Sinne eines Wartungsvertrags gibt es nur, wenn die Hausverwaltung diesen ausdrücklich abgeschlossen hat.
Was steht denn genau auf der Rechnung? Diese rund 100€ kommen mir eigentlich recht wenig vor.
am 16.05.2022 21:04
Diese 99,50 € sind eine Pauschale, die immer dann fällig werden, wenn die Ursache der Störung nicht von VF zu vertreten ist. Und das ist halt ein defektes Kabel, das bei Renovierungsarbeiten beschädigt wurde.
Gruß Kurt
am 16.05.2022 21:10
Die Firma, welche die Renovierungsarbeiten durchgeführt und das Kabel beschädigt hat, hat eine Haftpflichversicherung. Das Problem ist, dass DU den Schaden gemeldet hast. Das wäre Aufgabe der Hausverwaltung gewesen. Jetzt will sich VF natürlich an Dir schadlos halten.
am 16.05.2022 21:57
Um genau zu sein:
Derjenige, der den Schaden meldet, bezahlt auch für den Technikereinsatz.
Hättest du das Problem über die Hausverwaltung melden lassen, hätte die Hausverwaltung den Technikereinsatz bezahlt (und dann wahrscheinlich den Handwerker in Regress genommen). So hast du den Technikereinsatz bestellt und kannst jetzt nur deinerseits versuchen, den Handwerker in Regress zu nehmen...
Wobei ich ehrlich gesagt bezweifele, dass der Handwerker hier die Kosten übernehmen wird - und die Hausverwaltung wird auch keinen Cent bezahlen...
am 17.05.2022 06:21
Hallo zusammen,
Danke für die schnellen Antworten!
Grundsätzlich ist mir klar, dass die Vodafone einen Technikereinsatz berechnen kann, da der Schaden nicht an ihrer Hardware, Technik oder einer Störung lag. Ich dachte lediglich, dass es vertragliche Vereinbarungen mit jeder Hausverwaltung/Genossenschaft oder privaten Besitzern gäbe, da ja normalerweise nicht einfach Kabel verlegt oder ein Verstärker im Haus verbaut werden dürfen, ohne dass dies irgendwo schriftlich festgehalten wird.
Ich hatte den Schaden selbst gemeldet, da ich nicht von einem beschädigten Kabel ausging. Mir war gar nicht bewusst, dass die hiesigen Handwerker bereits ihre Arbeit aufgenommen hatten.
Gut, Fehler passieren halt und er wird das Kabel nicht absichtlich abgezwickt haben, von dem her läuft das dann wahrscheinlich unter Kategorie dumm gelaufen für mich 🙂 Ich werde mal mit dem Bauleiter oder der Hausverwaltung sprechen; vielleicht lässt sich eine Lösung finden.
Viele Grüße
am 17.05.2022 22:36
@eitermanni schrieb:
Ich dachte lediglich, dass es vertragliche Vereinbarungen mit jeder Hausverwaltung/Genossenschaft oder privaten Besitzern gäbe, da ja normalerweise nicht einfach Kabel verlegt oder ein Verstärker im Haus verbaut werden dürfen, ohne dass dies irgendwo schriftlich festgehalten wird.
Eine vertragliche Vereinbarung gibt es in Form der Multimediagestattung in der Regel schon - dort verpflichtet sich der Eigentümer, alle Maßnahmen zu dulden. Das heißt aber nicht, dass der Eigentümer für die Maßnahmen, sofern sie von Dritten bestellt/verursacht wurden, dann aufkommen müsste...