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Frage

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Antwort

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Lösung

Rechnung erhalten nach Kündigung
Andi-93
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

Mein Kabel-Vertrag wurde zum 9.07 gekündigt, jetzt habe ich am 11.07 eine Email erhalten das eine Neue Rechnung vorhanden ist. Diese wurde angeblich am 7.07 schon rausgeschickt obwohl ich die Email erst am 11.07 zu der Rechnung erhalten habe. Per Post habe ich bis jetzt auch noch Nichts erhalten.

 

In der Rechnung steht der volle Betrag für Juli drin (43,86€) und das obwohl der Vertrag ja sowieso schon am 9.07 abgelaufen ist.

Kann ich diese Lastschrift einfach zurückziehen, da der Vertrag ja schon am 9.07 abgelaufen ist?

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Nancy
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Andi-93,

 

Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Da die Rechnung schon vor dem Kündigungstermin erstellt worden ist, wird Dir der gesamte Monat berechnet. Du bekommst anschließend automatisch eine korrigierte Rechnung. Den Rechnungsbetrag brauchst Du also nicht zurück ziehen, dadurch entstehen sonst Rücklastschriftgebühren.

 

Hast Du noch Fragen dazu?

 

Viele Grüße

Nancy

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

4 Antworten 4
strg-alt
Datenguru
Datenguru

Lastschrift zurückziehen würde ich grundsätzlich nicht. Zumindest ein Teil es Betrags scheint ja berechtigt zu sein. Mit Rücklastschrift kommen noch extra Gebühren dazu und es werden Automatismen für neue Lastschrift und Mahnverfahren eingeleitet. Versuche das hier über einen Moderator zu klären.

Hi @Andi-93,

 

das ist ein völlig normaler Vorgang. Dein Vertragsende hat sich mit der Rechnungsstellung überschnitten.

 

Die Differenz wirst du natürlich beim nächsten Rechnungslauf zurückerstattet bekommen.

 

Lastschrift zurückgehen lassen ist, wie @strg-alt schon schrieb, eine schlechte Idee und bringt dir nur mehr Ärger und Kosten ein. Daher warte einfach die Rücküberweisung der Differenz ab. 

Ich kenne das gleiche Verfahren von verschiedenen Providern (1&1, Kabelbw, Unitymedia)

Mit jeweils dem nächsten Rechnungslauf kam dann die Endabrechnung

Nancy
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Andi-93,

 

Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Da die Rechnung schon vor dem Kündigungstermin erstellt worden ist, wird Dir der gesamte Monat berechnet. Du bekommst anschließend automatisch eine korrigierte Rechnung. Den Rechnungsbetrag brauchst Du also nicht zurück ziehen, dadurch entstehen sonst Rücklastschriftgebühren.

 

Hast Du noch Fragen dazu?

 

Viele Grüße

Nancy

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