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14.07.2020 21:24 - bearbeitet 14.07.2020 21:25
Hallo,
Mein Kabel-Vertrag wurde zum 9.07 gekündigt, jetzt habe ich am 11.07 eine Email erhalten das eine Neue Rechnung vorhanden ist. Diese wurde angeblich am 7.07 schon rausgeschickt obwohl ich die Email erst am 11.07 zu der Rechnung erhalten habe. Per Post habe ich bis jetzt auch noch Nichts erhalten.
In der Rechnung steht der volle Betrag für Juli drin (43,86€) und das obwohl der Vertrag ja sowieso schon am 9.07 abgelaufen ist.
Kann ich diese Lastschrift einfach zurückziehen, da der Vertrag ja schon am 9.07 abgelaufen ist?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 15.07.2020 10:12
Hallo Andi-93,
Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Da die Rechnung schon vor dem Kündigungstermin erstellt worden ist, wird Dir der gesamte Monat berechnet. Du bekommst anschließend automatisch eine korrigierte Rechnung. Den Rechnungsbetrag brauchst Du also nicht zurück ziehen, dadurch entstehen sonst Rücklastschriftgebühren.
Hast Du noch Fragen dazu?
Viele Grüße
Nancy
am 14.07.2020 21:53
Lastschrift zurückziehen würde ich grundsätzlich nicht. Zumindest ein Teil es Betrags scheint ja berechtigt zu sein. Mit Rücklastschrift kommen noch extra Gebühren dazu und es werden Automatismen für neue Lastschrift und Mahnverfahren eingeleitet. Versuche das hier über einen Moderator zu klären.
14.07.2020 22:17 - bearbeitet 14.07.2020 22:17
Hi @Andi-93,
das ist ein völlig normaler Vorgang. Dein Vertragsende hat sich mit der Rechnungsstellung überschnitten.
Die Differenz wirst du natürlich beim nächsten Rechnungslauf zurückerstattet bekommen.
Lastschrift zurückgehen lassen ist, wie @strg-alt schon schrieb, eine schlechte Idee und bringt dir nur mehr Ärger und Kosten ein. Daher warte einfach die Rücküberweisung der Differenz ab.
am 14.07.2020 22:17
Ich kenne das gleiche Verfahren von verschiedenen Providern (1&1, Kabelbw, Unitymedia)
Mit jeweils dem nächsten Rechnungslauf kam dann die Endabrechnung
am 15.07.2020 10:12
Hallo Andi-93,
Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Da die Rechnung schon vor dem Kündigungstermin erstellt worden ist, wird Dir der gesamte Monat berechnet. Du bekommst anschließend automatisch eine korrigierte Rechnung. Den Rechnungsbetrag brauchst Du also nicht zurück ziehen, dadurch entstehen sonst Rücklastschriftgebühren.
Hast Du noch Fragen dazu?
Viele Grüße
Nancy